Das Internet ist heute die erste Anlaufstelle für die Suche nach Dienstleistungen und Produkten. Dabei spielen Online-Bewertungen eine entscheidende Rolle für das Vertrauen potenzieller Kunden. Doch was passiert, wenn diese Bewertungen gefälscht sind und gezielt zur Rufschädigung eingesetzt werden? Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Darmstadt (Az. 30 O 134/25) beleuchtet die Rechtslage und stärkt die Rechte von Betroffenen.
Ein Fall von systematischer Rufschädigung
Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt erging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen Google Ireland Limited. Anlass war eine negative Google-Bewertung, die unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde und unwahre Tatsachenbehauptungen enthielt. Es handelte sich um eine von mehreren Bewertungen, die Teil einer fortlaufenden Rufschädigungskampagne waren und bei denen keine geschäftliche Beziehung mit dem Verfasser bestand.
Die Plattform, in diesem Fall Google, wurde mehrfach auf die Rechtswidrigkeit der Bewertung hingewiesen, doch der Eintrag blieb mehrere Tage online. Diesen Umstand bewertete das Landgericht Darmstadt als rechtswidriges Unterlassen und Beihilfe zur Verbreitung der Verleumdung.
Die Rolle von Google und die Host-Provider-Haftung
Betroffene solcher Kampagnen sehen sich oft der Herausforderung gegenüber, dass die Plattformen, auf denen die Bewertungen veröffentlicht werden, nicht immer schnell reagieren. Zwar muss Google nach einem qualifizierten Hinweis tätig werden, um einen rechtswidrigen Inhalt zu entfernen, jedoch kann dies, wie der Fall zeigt, mitunter Zeit in Anspruch nehmen.
Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die Haftung von Plattformen wie Google klarer geregelt. Das sogenannte Haftungsprivileg für Host-Provider entfällt, sobald sie positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit eines Inhalts erlangen. Ein qualifizierter Hinweis durch einen Betroffenen genügt, um eine Handlungspflicht auszulösen.
Wie können Sie sich wehren?
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen falsche und rufschädigende Bewertungen zur Wehr zu setzen. Gefälschte Bewertungen stellen eine Verleumdung oder üble Nachrede dar und verletzen das sogenannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
Die Kanzlei Kramarz vertritt in diesem Bereich regelmäßig Unternehmen und Privatpersonen. Wenn Sie von unwahren oder rechtswidrigen Bewertungen betroffen sind, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, anfrage@kanzlei-kramarz.de oder 06151-2768227. Die Rechtsanwaltskanzlei Kramarz verfügt über langjährige Erfahrung im IT- und Medienrecht und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Was ist das Unternehmenspersönlichkeitsrecht?
Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von natürlichen Personen und schützt Unternehmen vor unberechtigten Eingriffen in ihren Ruf und ihre geschäftliche Ehre. Es ist ein wertvolles Instrument, um sich gegen Verleumdungen, falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik zu wehren.
Im Fall von Google-Bewertungen ist besonders relevant, dass ein Verfasser nur dann zur Bewertung berechtigt ist, wenn ein tatsächlicher geschäftlicher Kontakt bestanden hat. Wenn eine Bewertung nachweislich unwahr ist, entfällt der Schutz der Meinungsfreiheit, und eine Löschung kann gerichtlich durchgesetzt werden. Dieser Beschluss unterstreicht die Wichtigkeit, solche Angriffe nicht hinzunehmen, sondern aktiv die eigenen Rechte zu verteidigen.
Wann gilt eine Google-Bewertung als rechtswidrig?
Eine Bewertung ist rechtswidrig, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder wenn sie eine unzulässige Schmähkritik darstellt. Auch Bewertungen von Personen, die nie einen geschäftlichen Kontakt hatten, sind unzulässig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf kanzlei-kramarz.de.
Was ist der Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Meinungsäußerung?
Tatsachenbehauptungen sind Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt objektiv überprüft werden kann. Meinungsäußerungen sind hingegen subjektive Werturteile. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind in der Regel immer rechtswidrig. Im Zweifel kann eine kostenlose telefonische Erstberatung unter kanzlei-kramarz.de/kontakt oder 06151-2768227 Klarheit schaffen.
Kann ich von Google die Löschung einer Bewertung verlangen?
Ja, das können Sie. Sie müssen Google allerdings einen qualifizierten Hinweis geben, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Bei der Löschung von Bewertungen müssen Sie auf jeden Fall die Rechtsprechung beachten. Wir empfehlen, die Meldung durch einen spezialisierten Anwalt vornehmen zu lassen, da die Anforderungen an die Begründung hoch sind. Kontaktieren Sie uns gerne unter anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Welche Rolle spielt der Digital Services Act (DSA) bei der Löschung von Bewertungen?
Der DSA (Digital Services Act) verschärft die Haftung von Online-Plattformen. Er besagt, dass ein Host-Provider (wie Google) nicht mehr haftungsprivilegiert ist, sobald er tatsächliche Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangt. Er muss dann unverzüglich handeln. Ein qualifizierter Hinweis auf eine unwahre Behauptung oder eine Verleumdung kann die Haftung des Plattformbetreibers begründen, wenn er untätig bleibt. Wir beraten Sie dazu gerne bei der Kanzlei Kramarz.