Herausgeber:
Spindler/Schuster/Kaesling
5. Auflage, Band 1&2
Preis: 349,00 €
Verlag C.H. Beck // Nomos Verlag
ISBN 978-3-406-81100-5
Seit dem 16. November 2022 gilt der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, der die Regulierung von Online-Diensten in Europa auf ein neues Fundament gestellt hat. In Deutschland wurden diese Anforderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöste.
Um dieser massiven Stofffülle und den komplexen Neuerungen gerecht zu werden, ist der Kommentar „Recht der elektronischen Medien“ von Schuster, Spindler und Kaesling nun in der 5. Auflage erschienen und wurde erstmals auf zwei Bände erweitert.
Mit der bei C.H.Beck veröffentlichten Neuauflage liegt ein umfassender Kommentar vor, der sowohl für die juristische Praxis als auch für die Forschung als essenzielles Referenzwerk dient.
Die Herausgeberschaft wurde nach dem Tod von Prof. Dr. Gerald Spindler durch Dr. Fabian Schuster und Prof. Dr. Katharina Kaesling (Professorin an der TU Dresden) fortgeführt. Die Kommentierungen werden von einem Team aus hochkarätigen Expertinnen und Experten verfasst, die die Brücke zwischen dem klassischen Medienrecht und der neuen digitalen Ordnung schlagen.
Zu den zentralen Regelungsbereichen des Werkes gehören die Umsetzung des DDG, insbesondere die Informationspflichten nach § 5 DDG, die Haftungsprivilegierungen und Sperransprüche gemäß §§ 7, 8 DDG sowie die neuen Aufsichtsstrukturen.
Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf der Rolle der Bundesnetzagentur, die nach § 12 DDG als nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste fungiert. Die Autoren erläutern
detailliert, wie diese Stelle gemäß § 14 DDG eine einheitliche Durchsetzung des DSA gewährleisten soll.
Dabei wird der Vergleich zur DS-GVO gezogen: Die zentrale Koordinierung soll die Zersplitterung der Rechtsdurchsetzung verhindern, die im Datenschutzrecht durch unterschiedliche Landesbehörden oft kritisiert wird. Der Kommentar bietet hier wertvolle Einblicke in die unionsrechtskonforme Auslegung der Beschwerdeverfahren nach § 20 DDG, um die Rechte der Nutzer effektiv zu stärken.
Im Bereich der Haftung analysiert das Werk die §§ 7, 8 DDG. Der Kommentar verdeutlicht, dass der Anspruch auf Sperrung bei Rechtsverletzungen (§ 8 DDG) weiterhin subsidiär bleibt. Unter Verweis auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung (wie das Urteil vom 13.10.2022, Az. I ZR 111/21) wird klargestellt, dass Rechtsinhaber zunächst ernsthaft versuchen müssen, gegen den unmittelbaren Störer vorzugehen. Insbesondere für Access-Provider bietet die Kommentierung wichtige Argumentationshilfen zur Verhältnismäßigkeit von Netzsperren.
Auch die für die Praxis hochrelevanten Informationspflichten nach § 5 DDG werden eingehend behandelt. Da diese Norm dem früheren § 5 TMG weitgehend entspricht, zeigen die Autoren auf, wie die bisherige Rechtsprechung zur Impressumspflicht auf die neue Rechtslage anzuwenden ist. Dies gibt Unternehmen Rechtssicherheit bei der Gestaltung ihrer digitalen Präsenzen.
Da das „Recht der elektronischen Medien“ immer wieder die Verschränkung von nationalem Recht und europäischem Verordnungsrecht (DSA/DMA) betont, erleichtert das Werk das Verständnis der neuen Hierarchien im Digitalrecht erheblich. Trotz des enormen Umfangs bleibt der Kommentar durch ein präzises Stichwortverzeichnis und eine klare Systematik übersichtlich. Er eignet sich hervorragend für den Einstieg in die neue Materie und unterstützt Rechtsanwender fundiert bei der täglichen Arbeit.
Zusammenfassend ist der „Schuster/Spindler/Kaesling“ ein unverzichtbarer Begleiter für alle Praktiker im Internet- und Medienrecht. Da es zum DDG noch wenige gerichtliche Entscheidungen gibt (Stand Anfang 2026), bieten die fundierten Meinungsbilder der Autoren eine wertvolle Orientierung für die Mandantenberatung. Es bleibt abzuwarten, welche Richtung die Rechtsprechung bezüglich des DDG einschlagen wird.