Datenschutz für Mieter: Fallbeispiel und Konsequenzen bei Verstößen

Datenschutz Mieter

Der Umgang mit Mieterdaten erfordert besondere Sorgfalt, da Verstöße gegen die DSGVO hohe Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Ein Praxisbeispiel verdeutlicht typische Risiken:

Fallbeispiel: Ein Vermieter kündigt einem Mieter wegen angeblichen Eigenbedarfs. Der Mieter ist bedürftig und seine Miete wird vom Amt bezahlt. Der Mieter widerspricht und zweifelt den Eigenbedarf an. Statt den Rechtsweg zu beschreiten beschließt der Vermieter sich noch vor einer rechtskräftigen Entscheidung an das Amt zu wenden und teilt dort mit, dass er wegen Eigenbedarfs gekündigt hat und das Mietverhältnis daher enden wird. Das Amt teilt dem Mieter mit, dass mitgeteilt wurde, dass wegen Eigenbedarfs gekündigt worden ist und die Miete daher ab dem übernächsten Monat nicht mehr gezahlt wird. Der Mieter wird aufgefordert eine Bescheinigung beizubringen, nach der das Mietverhältnis weiterbesteht. Vermieter sind beim Umgang mit den Daten ihrer Mieter an das Datenschutzrecht gebunden.

Rechtliche Einordnung:

  • Die Weitergabe von Mietdaten an Dritte (wie das Jobcenter) ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung des Mieters vorliegt.
  • Im Fallbeispiel fehlt beides: Der Eigenbedarf ist nicht rechtskräftig bestätigt, sodass kein berechtigtes Interesse zur Datenweitergabe besteht.

Konsequenzen für Vermieter:

  1. Bußgelder bis 20 Mio. Euro gemäß Art. 83 DSGVO
  2. Schadensersatzansprüche des Mieters für Rufschädigung oder Leistungskürzungen
  3. Strafrechtliche Relevanz bei vorsätzlicher Falschinformation

 

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FAQ zum Datenschutz im Mietverhältnis

Welche Daten darf ein Vermieter erfassen?

Nur Daten, die für Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. Name, Mietvertragsdaten). Gesundheitsdaten oder Sozialleistungsbezug sind tabu.

Darf der Vermieter das Jobcenter über Kündigungen informieren?

Nein, es sei denn, der Mieter stimmt explizit zu oder eine gesetzliche Pflicht besteht (etwa bei Räumungsklagen).

Was tun bei unrechtmäßiger Datenweitergabe?

Betroffene können Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde einreichen und Schadenersatz einklagen (Art. 82 DSGVO).

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