Haben Sie eine Abmahnung von der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der voodoo music GmbH erhalten? Aktuell werden zahlreiche dieser Schreiben wegen der angeblich unerlaubten Nutzung des Songs „VooDoo & Serrano – Blood is Pumpin’“ auf gewerblichen Social-Media-Profilen versendet. Wenn Sie betroffen sind, sind Sie nicht allein. Wir erklären, was hinter der Abmahnung steckt und wie Sie jetzt am besten reagieren.
Der konkrete Vorwurf: Urheberrechtsverletzung auf Social Media
Der Vorwurf in dem Schreiben lautet auf unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account, beispielsweise auf TikTok. Die voodoo music GmbH ist laut Schreiben die Inhaberin der exklusiven Rechte an der Tonaufnahme „VooDoo & Serrano – Blood is Pumpin’“.
Das Kernproblem: Die Musikbibliotheken, die Social-Media-Plattformen zur Verfügung stellen, sind in den meisten Fällen nur für die rein private Nutzung lizenziert. Sobald ein Account einem kommerziellen Zweck dient – also zur Förderung Ihres Unternehmens oder Ihrer Marke – greift diese Lizenz nicht mehr. Darauf weisen die Kanzlei IPPC LAW und auch die Nutzungsbedingungen der Plattformen selbst explizit hin.
Was fordert die voodoo music GmbH?
Die in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen sind erheblich und setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:
- Unterlassung: Sie werden aufgefordert, die Nutzung des Songs sofort zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit sollen Sie sich verpflichten, diesen Verstoß in Zukunft nicht zu wiederholen.
- Schadensersatz: Für die unerlaubte Nutzung wird ein Schadensersatz gefordert. Im vorliegenden Fall setzt die Gegenseite diesen mit 3.000,00 Euro an. Begründet wird dies mit den üblichen Lizenzkosten für eine kommerzielle Social-Media-Kampagne, die laut Schreiben sogar bei bis zu 15.000,00 Euro liegen können.
- Anwalts- und Ermittlungskosten: Zusätzlich sollen Sie die Kosten für die Beauftragung der Kanzlei und die Ermittlungsarbeit tragen. Diese setzen sich aus Anwaltsgebühren (im Beispiel über 1.500 Euro) und einer Ermittlungskostenpauschale (über 270 Euro) zusammen.
Zur außergerichtlichen Beilegung wird oft ein Vergleichsangebot unterbreitet. Im analysierten Fall beläuft sich die Gesamtforderung zur Erledigung auf 4.773,70 Euro.
Die Rechtslage: Warum ist das für Unternehmen so teuer?
Musik unterliegt dem Urheberrecht. Die Rechteinhaber (wie hier die voodoo music GmbH) kontrollieren die Verwertung ihrer Werke. Die unerlaubte Nutzung stellt eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz dar (hier §§ 85, 19a UrhG). Da Sie als Inhaber des gewerblichen Accounts als Täter haften, können die Rechteinhaber die oben genannten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend machen.
Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, bewahren Sie Ruhe, aber ignorieren Sie die gesetzten Fristen nicht. Die folgenden Schritte sind entscheidend:
- Nicht voreilig unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag. Oft ist sie zu Ihrem Nachteil formuliert. Eine einmal abgegebene Erklärung kann weitreichende Folgen haben.
- Nicht vorschnell zahlen: Die Rechtmäßigkeit und Höhe der Forderungen sollten unbedingt von einem Experten geprüft werden. Oft lassen sich die Beträge reduzieren.
- Holen Sie sich anwaltlichen Rat: Eine Abmahnung im Urheberrecht ist eine ernste Angelegenheit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann ich die Forderungen für Sie prüfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen und Sie gegenüber der Gegenseite vertreten.
Gerade bei Abmahnungen der voodoo music GmbH oder anderer Rechteinhaber ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Wir kennen die Vorgehensweise der Kanzleien und schützen Ihre Interessen.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihre Situation unverbindlich zu besprechen. Sie erreichen uns über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder direkt unter der Nummer 06151-2768227. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.
Sie haben die Abmahnung wahrscheinlich erhalten, weil Sie die Tonaufnahme „VooDoo & Serrano - Blood is Pumpin'“ auf einem gewerblich genutzten Social-Media-Account verwendet haben. Die voodoo music GmbH ist Inhaberin der exklusiven Rechte an diesem Musikstück und lässt die unerlaubte Nutzung durch die Kanzlei IPPC LAW abmahnen.
Ja, bei den Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der voodoo music GmbH handelt es sich um ernstzunehmende anwaltliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Die ordnungsgemäße Beauftragung wird im Schreiben anwaltlich versichert.
Die von Social-Media-Plattformen bereitgestellte Musik ist in der Regel nur für die rein private, nicht-kommerzielle Nutzung lizenziert. Sobald Sie einen Account zur Förderung eines Unternehmens nutzen, gilt dies als gewerbliche Nutzung, für die Sie eine separate Lizenz benötigen. Darauf weisen die Nutzungsbedingungen der Plattformen hin.
Die Forderungen umfassen in der Regel vier Hauptpunkte: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und den Ersatz von Anwaltskosten.
In dem uns vorliegenden Fall wird eine Gesamtzahlung von 4.773,70 Euro zur außergerichtlichen Beilegung gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus Schadensersatz und den Anwalts- sowie Ermittlungskosten zusammen.
Nein, Sie müssen nicht die beigefügte, vorformulierte Erklärung unterschreiben. Diese ist oft zu weit gefasst. Es ist jedoch ratsam, eine anwaltlich geprüfte, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Lassen Sie diese unbedingt von einem Fachanwalt erstellen.
Für gewerbliche Accounts sollten Sie ausschließlich Musik aus den speziellen kommerziellen Sound-Bibliotheken der Plattformen (z.B. TikTok Commercial Music Library) verwenden. Alternativ können Sie auf lizenzfreie Musik von spezialisierten Anbietern zurückgreifen oder Lizenzen für bestimmte Songs direkt beim Rechteinhaber erwerben.
Unterschreiben und zahlen Sie nichts vorschnell. Der wichtigste Schritt ist, die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Sie erreichen uns unter 06151-2768227 oder über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt.