Abmahnung von rka Rechtsanwälten für Plaion GmbH erhalten? So reagieren Sie richtig!

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Aktuell versenden die rka Rechtsanwälte aus Hamburg vermehrt Abmahnungen im Auftrag der Plaion GmbH (ehemals Koch Media). Betroffen sind Anschlussinhaber, über deren Internetzugang angeblich Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen wie „Kingdom Come: Deliverance II“ begangen wurden. Ein solches Schreiben kann verunsichern, doch es ist entscheidend, jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu handeln.

Was wird in der Abmahnung vorgeworfen?

Der Kernvorwurf lautet auf Filesharing. Dem Empfänger der Abmahnung wird mitgeteilt, dass über seine IP-Adresse ein urheberrechtlich geschütztes Werk – in diesem Fall ein Computerspiel der Plaion GmbH – in einer Internet-Tauschbörse (z. B. via BitTorrent) illegal zum Download angeboten wurde. Dies stellt eine öffentliche Zugänglichmachung dar und verletzt die Rechte des Herstellers gemäß §§ 19a, 69c UrhG.

Die Kanzlei rka ermittelt die IP-Adressen der Nutzer und erwirkt über gerichtliche Gestattungsverfahren die Herausgabe der dazugehörigen Anschlussinhaberdaten vom jeweiligen Internetprovider.

Die Forderungen der Gegenseite sind meist umfangreich:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Hiermit soll sich der Abgemahnte verpflichten, die Handlung zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß würde eine hohe Vertragsstrafe fällig.
  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags: Dieser Betrag, oft über 2.000 Euro, soll den Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung sowie die Anwaltskosten der Gegenseite abgelten.
Abstrakte Darstellung eines Filesharing-Netzwerks mit einem hervorgehobenen Pfad, der zu einem rechtlichen Problem führt.

Die Tätervermutung: Warum der Anschlussinhaber im Fokus steht

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) besteht zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch für die darüber begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Diese Vermutung kann jedoch erschüttert werden.

Dafür muss der Anschlussinhaber darlegen, wer außer ihm noch Zugriff auf das Internet hatte (z. B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste) und wer als Täter ernsthaft in Betracht kommt. Hierzu gehört auch, im zumutbaren Rahmen Nachforschungen anzustellen und die beteiligten Personen zu befragen. Eine pauschale Behauptung, man sei es nicht gewesen, genügt nicht.

Die ersten Schritte nach Erhalt der Abmahnung: Was Sie jetzt tun sollten

  • Ruhe bewahren: Handeln Sie nicht überstürzt. Die gesetzten Fristen sind oft kurz, aber ausreichend, um professionellen Rat einzuholen.
  • Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der gegnerischen Kanzlei an. Unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden.
  • Nichts unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Sie sollte keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden.
  • Keine Zahlungen leisten: Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht vorschnell. Es muss erst geprüft werden, ob und in welcher Höhe die Forderungen überhaupt berechtigt sind.

Professionelle Hilfe ist entscheidend

Eine Filesharing-Abmahnung ist ein komplexes juristisches Thema. Als Laie ist es kaum möglich, die Rechtslage korrekt einzuschätzen und die eigene Haftungssituation zu bewerten. Ein auf Urheber- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Abmahnung prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Häufig kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die Sie rechtlich absichert, ohne ein Schuldanerkenntnis darzustellen. Zudem lassen sich die geforderten Beträge in vielen Fällen deutlich reduzieren oder sogar vollständig abwehren.

Die Kanzlei Kramarz verfügt über 15 Jahre Erfahrung im Urheber- und Medienrecht und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Filesharing-Abmahnungen verteidigt. Wenn Sie eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte für die Plaion GmbH erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Kontaktieren Sie uns unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227, um Ihre Situation unverbindlich zu besprechen.

Warum habe ich eine Abmahnung von Plaion erhalten?

Sie haben die Abmahnung erhalten, weil über Ihren Internetanschluss ein Computerspiel der Plaion GmbH (z.B. "Kingdom Come: Deliverance II") in einer Tauschbörse illegal zum Download angeboten wurde. Als Anschlussinhaber haften Sie zunächst, da eine rechtliche Vermutung für Ihre Verantwortlichkeit spricht. Für eine genaue Prüfung kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

Muss ich die geforderte Summe von über 2.000 Euro bezahlen?

Nicht zwangsläufig. Die Forderung setzt sich aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammen. Ob und in welcher Höhe diese gerechtfertigt ist, muss anwaltlich geprüft werden. Oftmals lässt sich die Summe erheblich reduzieren. Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, auf keinen Fall ungeprüft! Die vorformulierte Erklärung der Gegenseite ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ein Anwalt kann eine modifizierte Erklärung aufsetzen, die Sie nur zu dem verpflichtet, was rechtlich notwendig ist. Lassen Sie sich beraten: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Was passiert, wenn ich nicht auf die Abmahnung reagiere?

Das Ignorieren der Abmahnung ist die schlechteste Option. Die Kanzlei rka ist dafür bekannt, die Forderungen konsequent gerichtlich durchzusetzen. Dies kann zu einem teuren Gerichtsverfahren und deutlich höheren Kosten führen. Handeln Sie daher innerhalb der gesetzten Frist. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne über unsere Kontaktseite.

Wichtige Informationen zu Ihren Rechten: Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten? Oder betrifft Ihre Frage eine Abmahnung im Urheberrecht oder eine Abmahnung im Markenrecht? Informationen speziell zum Thema Abmahnung von Frommer Legal finden Sie ebenfalls bei uns. Die Kanzlei IPPC Law versendet ebenfalls in großer Zahl Abmahnungen.

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