Abmahnung von rka Rechtsanwälte erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen

Besorgte Person betrachtet eine Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte.

Fragen zum Thema? Kostenlose Erstberatung unter 06151-2768227, anfrage@kanzlei-kramarz.de oder Kontakt.

Haben Sie Post von der Kanzlei rka Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen? Dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch sogenanntes Filesharing. Diese Schreiben sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn die Kanzlei ist dafür bekannt, die Forderungen ihrer Mandanten konsequent – auch gerichtlich – durchzusetzen.

Was wird Ihnen vorgeworfen?

In den meisten Fällen mahnt die Kanzlei rka im Auftrag von Rechteinhabern der Unterhaltungsindustrie, wie beispielsweise der PLAION GmbH (ehemals Koch Media), ab. Dabei geht es um die unerlaubte Verbreitung von Computerspielen über Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke). Bekannte Spiele, die Gegenstand solcher Abmahnungen waren, sind zum Beispiel „Dead Island 2“ oder „Saints Row“.

Der Vorwurf lautet in der Regel, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis Dritten zum Download angeboten wurde. Wichtig zu verstehen ist hierbei, dass bereits das Anbieten des Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellt, nicht erst der erfolgreiche Download durch andere.

Abstrakte Darstellung einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.

Was fordert die Kanzlei rka?

Eine typische Abmahnung von rka Rechtsanwälte enthält folgende Forderungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Damit sollen Sie sich verpflichten, die vorgeworfene Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung wird eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.

  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags: Dieser Betrag setzt sich in der Regel aus den Anwaltskosten für die Abmahnung und einem Schadensersatz für den Rechteinhaber zusammen. Die Forderungen können sich schnell auf mehrere hundert oder sogar über tausend Euro belaufen.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von rka reagieren?

  1. Ruhe bewahren und Fristen beachten: Handeln Sie nicht überstürzt. Nehmen Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen jedoch sehr ernst und notieren Sie sich diese. Ein Verstreichenlassen der Fristen kann zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren führen.

  2. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der Kanzlei rka an und schreiben Sie keine E-Mails dorthin. Jede unüberlegte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

  3. Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen: Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist oft zu Ihrem Nachteil formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen.

  4. Holen Sie sich anwaltlichen Rat: Eine Abmahnung wegen Filesharing ist ein komplexes juristisches Thema. Als Laie ist es kaum möglich, die Berechtigung der Forderungen und die möglichen Risiken einzuschätzen. Ein auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Abmahnung prüfen und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln.

In vielen Fällen kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die Sie nicht schlechter stellt als unbedingt nötig und kein Schuldeingeständnis beinhaltet. Auch die Höhe der geforderten Zahlung kann oft reduziert werden.

Die Kanzlei Kramarz bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir erörtern gemeinsam die nächsten Schritte. Sie erreichen uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt.

Haftung des Anschlussinhabers

Grundsätzlich wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses für die darüber begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Diese Vermutung kann jedoch erschüttert werden, wenn andere Personen (z.B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste) ebenfalls Zugriff auf das WLAN hatten. Hierbei gelten jedoch strenge Anforderungen an die Beweisführung.

Zögern Sie nicht, bei einer Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Kramarz steht Ihnen mit 15 Jahren Erfahrung im Urheber- und Medienrecht zur Seite. Besuchen Sie unsere Webseite kanzlei-kramarz.de für weitere Informationen.

 
   
      Muss ich eine Abmahnung von rka Rechtsanwälte ernst nehmen?      
       

Ja, unbedingt. Die Kanzlei rka ist dafür bekannt, die Forderungen ihrer Mandanten konsequent zu verfolgen. Ignorieren Sie die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen nicht, da sonst ein teures Gerichtsverfahren droht. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

     
   
 
 
   
      Darf ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?      
       

Nein, das ist nicht ratsam. Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ein spezialisierter Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die Sie nur so weit wie nötig bindet. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

     
   
 
 
   
      Was passiert, wenn ich nicht auf die Abmahnung reagiere?      
       

Wenn Sie die gesetzten Fristen verstreichen lassen, riskieren Sie, dass die Kanzlei rka eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt oder Klage einreicht. Dies führt zu erheblich höheren Kosten. Handeln Sie daher fristgerecht. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

     
   
 
 
   
      Wie kann mir die Kanzlei Kramarz bei einer rka-Abmahnung helfen?      
       

Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, prüft die Abmahnung, entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie, gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab und verhandelt mit der Gegenseite, um die Forderungen zu reduzieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

     
   
 

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