Abmahnung von rka Rechtsanwälte erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen

Besorgte Person betrachtet eine Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte.

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Das Wichtigste in Kürze

Eine RKA-Abmahnung ist eine urheberrechtliche Verwarnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann wegen Filesharing von Computerspielen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Die Haftung entfällt jedoch, wenn der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat und seinen Prüfpflichten nachkam.

  • Keine voreilige Zahlung: Pauschalbeträge von oft 800 € bis 1.500 € sind häufig verhandelbar oder unberechtigt.
  • Sekundäre Darlegungslast: Der Halter haftet nicht automatisch für Dritte (Familie/Gäste), wenn er den Täter benennen kann.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung: Unterzeichnen Sie niemals das Original-Dokument, um lebenslange Vertragsstrafen-Risiken zu minimieren.

Haben Sie Post von der Kanzlei rka Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen? Dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch sogenanntes Filesharing. Diese Schreiben sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn die Kanzlei ist dafür bekannt, die Forderungen ihrer Mandanten konsequent – auch gerichtlich – durchzusetzen.

Was wird Ihnen vorgeworfen?

In den meisten Fällen mahnt die Kanzlei rka im Auftrag von Rechteinhabern der Unterhaltungsindustrie, wie beispielsweise der PLAION GmbH (ehemals Koch Media), ab. Dabei geht es um die unerlaubte Verbreitung von Computerspielen über Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke). Bekannte Spiele, die Gegenstand solcher Abmahnungen waren, sind zum Beispiel „Dead Island 2“ oder „Saints Row“.

Der Vorwurf lautet in der Regel, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis Dritten zum Download angeboten wurde. Wichtig zu verstehen ist hierbei, dass bereits das Anbieten des Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellt, nicht erst der erfolgreiche Download durch andere.

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Abstrakte Darstellung einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.

Was fordert die Kanzlei rka?

Eine typische Abmahnung von rka Rechtsanwälte enthält folgende Forderungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Damit sollen Sie sich verpflichten, die vorgeworfene Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung wird eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.

  2. Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags: Dieser Betrag setzt sich in der Regel aus den Anwaltskosten für die Abmahnung und einem Schadensersatz für den Rechteinhaber zusammen. Die Forderungen können sich schnell auf mehrere hundert oder sogar über tausend Euro belaufen.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von rka reagieren?

  1. Ruhe bewahren und Fristen beachten: Handeln Sie nicht überstürzt. Nehmen Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen jedoch sehr ernst und notieren Sie sich diese. Ein Verstreichenlassen der Fristen kann zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren führen.

  2. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der Kanzlei rka an und schreiben Sie keine E-Mails dorthin. Jede unüberlegte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

  3. Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen: Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist oft zu Ihrem Nachteil formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen.

  4. Holen Sie sich anwaltlichen Rat: Eine Abmahnung wegen Filesharing ist ein komplexes juristisches Thema. Als Laie ist es kaum möglich, die Berechtigung der Forderungen und die möglichen Risiken einzuschätzen. Ein auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Abmahnung prüfen und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln.

In vielen Fällen kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die Sie nicht schlechter stellt als unbedingt nötig und kein Schuldeingeständnis beinhaltet. Auch die Höhe der geforderten Zahlung kann oft reduziert werden.

Die Kanzlei Kramarz bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir erörtern gemeinsam die nächsten Schritte. Sie erreichen uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt.

Haftung des Anschlussinhabers

Grundsätzlich wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses für die darüber begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Diese Vermutung kann jedoch erschüttert werden, wenn andere Personen (z.B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste) ebenfalls Zugriff auf das WLAN hatten. Hierbei gelten jedoch strenge Anforderungen an die Beweisführung.

Zögern Sie nicht, bei einer Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Kramarz steht Ihnen mit 15 Jahren Erfahrung im Urheber- und Medienrecht zur Seite. Besuchen Sie unsere Webseite kanzlei-kramarz.de für weitere Informationen.


Häufige Fragen (FAQ) – Kurz & Prägnant

Ist die RKA-Abmahnung Betrug oder Fake?

Nein. Die Kanzlei RKA vertritt namhafte Spielehersteller (z. B. Koch Media). Die Schreiben sind rechtlich bindend und sollten keinesfalls ignoriert werden, um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein. Das Original-Dokument enthält oft ein Schuldeingeständnis und zu weite Haftungsklauseln. Empfohlen wird eine "modifizierte Unterlassungserklärung", welche die Wiederholungsgefahr ohne unnötige Anerkenntnisse ausräumt.

Hafte ich als Anschlussinhaber immer für Filesharing?

Kommt darauf an. Die Tätervermutung lässt sich widerlegen, wenn andere Personen (Mitbewohner, Familienmitglieder) zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den Anschluss hatten. In diesem Fall greift die sekundäre Darlegungslast statt der Störerhaftung.

Kann ich die geforderte Summe reduzieren?

Ja. Durch juristische Argumentation bezüglich der Schadenshöhe und Anwaltsgebühren lassen sich bei außergerichtlichen Vergleichen oft deutliche Reduzierungen erzielen, sofern die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne über unsere Kontaktseite.

Wichtige Informationen zu Ihren Rechten: Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten? Oder betrifft Ihre Frage eine Abmahnung im Urheberrecht oder eine Abmahnung im Markenrecht? Informationen speziell zum Thema Abmahnung von Frommer Legal finden Sie ebenfalls bei uns. Die Kanzlei IPPC Law versendet ebenfalls in großer Zahl Abmahnungen.

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