Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten? Richtiges Verhalten bei Bildrechte-Verstößen

Ein förmliches Abmahnschreiben der Great Bowery auf einem Büroschreibtisch neben einer Brille.

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In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Webseitenbetreiber und Unternehmen Post von der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten. Diese Schreiben lösen oft Verunsicherung aus, da hohe Geldbeträge gefordert werden. Hintergrund dieser Abmahnungen ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an Fotografien. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ordnet die rechtliche Lage ein und erklärt, wie Betroffene reagieren sollten.

Wer ist die Great Bowery Deutschland GmbH?

Die Great Bowery Deutschland GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Lizenzierung und Verwaltung von Bildrechten spezialisiert hat. Sie agiert oft als Rechteinhaber oder vertritt bekannte Bildagenturen und Archive, wie etwa das „Trunk Archive“ oder „Magnum Photos“. Das Geschäftsmodell beinhaltet die Überprüfung des Internets auf unlizenzierte Nutzungen des von ihnen verwalteten Bildmaterials. Werden Fotografien auf Webseiten, in Onlineshops oder auf Social-Media-Kanälen ohne entsprechende Lizenz aufgefunden, folgt in der Regel eine urheberrechtliche Abmahnung.

Abstrakte Darstellung von digitalen Bildrechten und rechtlichem Schutz in einer Daten-Galerie.

Der Inhalt der Abmahnung: Unterlassung und Schadensersatz

Ein solches Abmahnschreiben stützt sich meist auf § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dem Empfänger wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Forderungen setzen sich typischerweise aus drei Komponenten zusammen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Empfänger soll sich verpflichten, das Bild zukünftig nicht mehr ohne Lizenz zu nutzen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.
  2. Auskunftserteilung: Es wird Auskunft darüber verlangt, wie lange und in welchem Umfang das Bild genutzt wurde.
  3. Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten: Basierend auf der Dauer der Nutzung wird ein fiktiver Lizenzschaden berechnet. Zudem sollen die Kosten für die Einschaltung der Anwälte oder der Rechtsabteilung erstattet werden.

 

Rechtliche Bewertung und Risiken

Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese Vorlagen sind oft zu weit gefasst und können den Abgemahnten lebenslang binden, was ein hohes finanzielles Risiko bei zukünftigen Fehlern darstellt. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das absolut Notwendige abdeckt, ist hier das Mittel der Wahl.

Auch die geforderten Schadensersatzsummen halten einer rechtlichen Prüfung nicht immer stand. Oft werden Tarife der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) angesetzt, die für professionelle Fotografen gelten, aber nicht zwingend auf jeden Fall übertragbar sind. Ein erfahrener Fachanwalt kann hier oft eine deutliche Reduzierung der Forderungen erreichen.

Nicht ignorieren: Fristen wahren

Das Schlechteste, was im Falle einer Abmahnung getan werden kann, ist das Ignorieren des Schreibens. Verstreichen die gesetzten Fristen, droht eine einstweilige Verfügung durch das Gericht, was die Kosten vervielfacht. Selbst wenn der Vorwurf berechtigt erscheint, lohnt sich die anwaltliche Überprüfung, um den finanziellen Schaden zu begrenzen und rechtssichere Erklärungen abzugeben.

Professionelle Hilfe durch die Kanzlei Kramarz

Mit 15 Jahren Erfahrung im Urheber- und Medienrecht steht Rechtsanwalt Christian Kramarz Mandanten zur Seite, die eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten haben. Ziel ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Ansprüche auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

Für eine erste Einschätzung bietet die Kanzlei eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Betroffene können die Situation unverbindlich schildern und erhalten eine erste rechtliche Orientierung.

Kontaktmöglichkeiten zur Kanzlei Kramarz:

Wer steckt hinter der Great Bowery Deutschland GmbH?

Die Great Bowery Deutschland GmbH ist ein Unternehmen zur Rechteverwaltung und Lizenzierung von Fotografien. Sie vertritt diverse Bildarchive und Fotografen (z. B. ehemals Trunk Archive). Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren und diese mittels Abmahnung zu verfolgen. Bei rechtlichen Fragen hilft die Kanzlei Kramarz weiter.

Sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?

Es wird dringend davon abgeraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist oft zu weit gefasst und kann ein unnötiges Haftungsrisiko für die Zukunft bedeuten. Stattdessen empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt. Nutzen Sie hierfür die kostenlose Erstberatung unter 06151-2768227.

Muss der geforderte Schadensersatz in voller Höhe gezahlt werden?

Die geforderten Beträge basieren oft auf Schätzungen oder Tabellen, die nicht immer eins zu eins anwendbar sind. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen durch eine juristische Argumentation reduzieren. Eine pauschale Zahlung ohne Prüfung ist selten ratsam. Kontaktieren Sie anfrage@kanzlei-kramarz.de für eine Überprüfung.

Wie hilft Rechtsanwalt Kramarz bei einer Great Bowery Abmahnung?

Rechtsanwalt Christian Kramarz prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung, erstellt eine rechtssichere, modifizierte Unterlassungserklärung und übernimmt die Korrespondenz mit der Gegenseite, um die Kosten zu minimieren. Besuchen Sie kanzlei-kramarz.de für weitere Informationen.

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Wichtige Informationen zu Ihren Rechten: Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten? Oder betrifft Ihre Frage eine Abmahnung im Urheberrecht oder eine Abmahnung im Markenrecht? Informationen speziell zum Thema Abmahnung von Frommer Legal finden Sie ebenfalls bei uns. Die Kanzlei IPPC Law versendet ebenfalls in großer Zahl Abmahnungen.

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