Aktuell: Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Autohaus wegen fehlender Verbrauchsangaben ab

Eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe liegt auf dem Schreibtisch eines Autohauses neben Autoschlüsseln und einer Broschüre.

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Eine Abmahnung im Briefkasten sorgt oft für Unruhe, besonders wenn sie von einem bekannten Akteur wie der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) stammt. Aktuell gehen wieder Abmahnungen an Autohäuser, die sich auf Verstöße gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) beziehen. Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Wettbewerbs- und Medienrecht erläutern wir die Hintergründe und geben wichtige Handlungsempfehlungen.

Der konkrete Vorwurf: Verstoß gegen die Pkw-EnVKV

Im Kern der aktuellen Abmahnung, die uns vorliegt, steht der Vorwurf, dass ein Autohaus auf seiner Webseite für bestimmte Fahrzeugmodelle – wie beispielsweise den Audi A6 Limousine oder den Audi Q5 Sportback – die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen nicht gemacht hat.

Die DUH sieht darin einen klaren Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV und leitet daraus einen Wettbewerbsverstoß nach den §§ 3 und 8 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Die Begründung: Die Informationspflichten dienen dem Umwelt- und Verbraucherschutz und sind daher wesentliche Marktverhaltensregeln. Das Vorenthalten dieser Informationen wird als wettbewerbswidrig eingestuft.

Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, stellt die DUH in der Regel folgende Forderungen an die abgemahnten Unternehmen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Dies ist der zentrale Punkt. Das Unternehmen soll sich vertraglich verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß würde eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.

  2. Zukünftige Einhaltung der Vorschriften: Die Verpflichtung, die Kennzeichnungsvorschriften künftig vollständig zu beachten.

  3. Erstattung der Abmahnkosten: Im aktuellen Fall wird eine Pauschale von 280,78 EUR gefordert.

Die DUH setzt eine kurze Frist und kündigt an, bei ausbleibender Reaktion umgehend gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Abmahnung sind meist ein Entwurf für die Unterlassungserklärung sowie Beweismittel wie Screenshots der Webseite beigefügt.

 

Eine stilisierte Darstellung eines modernen Autos, dessen Daten zu CO2-Emissionen und Energieverbrauch auf einer digitalen Oberfläche visualisiert werden.

Wie sollten Betroffene reagieren? Wichtige erste Schritte

Der Erhalt einer solchen Abmahnung ist ernst zu nehmen. Ignorieren ist keine Option, da dies zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren führen kann. Gleichzeitig sollte die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.

Unsere dringende Empfehlung:

  • Ruhe bewahren: Handeln Sie nicht überstürzt.
  • Fristen notieren: Vermerken Sie die gesetzte Frist und werden Sie rechtzeitig aktiv.
  • Keine Unterschrift leisten: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann für Ihr Unternehmen nachteilig sein. Eine einmal unterschriebene Erklärung bindet Sie für lange Zeit.
  • Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen.
  • Anwaltlichen Rat einholen: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

 

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht verfügt Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., über die nötige Expertise, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu bewerten und eine modifizierte, für Sie vorteilhaftere Unterlassungserklärung zu formulieren. Oftmals lassen sich die Risiken und Kosten erheblich reduzieren.

Kostenlose telefonische Erstberatung nutzen

Wenn Sie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe oder eines anderen Verbandes erhalten haben, unterstützen wir Sie kompetent und zielgerichtet. Die Kanzlei Kramarz bietet eine kostenlose telefonische Erstberatung an, in der wir Ihren Fall unverbindlich einschätzen und Ihnen erste Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Kontaktieren Sie uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unser Kontaktformular auf kanzlei-kramarz.de/kontakt. Wir helfen Ihnen, sicher und

Was wirft die DUH Autohäusern konkret vor?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft den Autohäusern vor, gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verstoßen zu haben. Konkret geht es um fehlende oder unvollständige Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei der Bewerbung von Fahrzeugen auf der Webseite. Für Unterstützung zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

Warum ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV ein Wettbewerbsverstoß?

Die Vorschriften der Pkw-EnVKV gelten als Marktverhaltensregeln im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie dienen dem Verbraucherschutz und sollen eine transparente Kaufentscheidung ermöglichen. Das Vorenthalten dieser Pflichtinformationen verschafft dem Händler einen unlauteren Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die sich an die Regeln halten. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, auf keinen Fall ungeprüft! Die von der DUH vorformulierten Erklärungen sind oft sehr weit gefasst und können Sie über das notwendige Maß hinaus binden. Eine anwaltlich modifizierte Erklärung kann Ihre Risiken für die Zukunft minimieren, ohne die Gegenseite unzufrieden zu stellen. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Wie kann die Kanzlei Kramarz bei einer DUH-Abmahnung helfen?

Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht, prüft die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit, verhandelt für Sie mit der Gegenseite und formuliert eine rechtssichere, modifizierte Unterlassungserklärung. Ziel ist es, ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden und Ihre rechtlichen und finanziellen Risiken zu minimieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist bekannt dafür, regelmäßig Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorgaben zu versenden. Wer eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhält, sollte die Situation keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich laut Satzung für den Schutz der Umwelt sowie für gesundheits- und verbraucherschutzrelevante Themen einsetzt – oft mit juristischen Mitteln wie Abmahnungen.

Warum darf die Deutsche Umwelthilfe Abmahnungen verschicken?

Die rechtliche Grundlage für die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe findet sich im Wettbewerbsrecht. Konkret verleiht § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG der DUH die Befugnis, wettbewerbsrechtliche Verstöße abzumahnen. Das bedeutet: Die DUH kann Unternehmen abmahnen, wenn diese gesetzliche Vorschriften nicht einhalten – zum Beispiel in den Bereichen Umweltschutz, Energiekennzeichnung oder Verbraucherinformation.

Abmahnung Deutsche Umwelthilfe – Fristen und Dringlichkeit

Erhält ein Unternehmen eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe, gilt es, schnell zu reagieren. Denn innerhalb kurzer Fristen kann die DUH eine einstweilige Verfügung beantragen. Wer die Abmahnung ignoriert, riskiert hohe Kosten. Auch die Verjährungsfrist ist bei solchen Abmahnungen vergleichsweise kurz.

Typische Fälle: Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe bei Immobilienanzeigen

Ein häufiger Abmahngrund der Deutschen Umwelthilfe betrifft Immobilienanzeigen. Laut § 87 GEG müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben enthalten – insbesondere Informationen aus dem Energieausweis wie den Energieverbrauch. Fehlen diese Angaben, kann die DUH eine Abmahnung aussprechen.

Abmahnungen Deutsche Umwelthilfe im Automobilsektor

Auch die Werbung für PKW steht im Fokus der Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe. Grundlage hierfür ist § 5 PKW-EnVKV, der vorschreibt, dass in jeder Werbung für Neuwagen der offizielle Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen angegeben werden müssen. Fehlen diese Angaben, droht auch hier eine Abmahnung durch die Deutsche Umwelthilfe.

Abmahnwelle der Deutschen Umwelthilfe – Kritik und Gerichtsurteile

Laut Presseberichten versendet die Deutsche Umwelthilfe jährlich etwa 1.500 Abmahnungen und erzielt dadurch Millioneneinnahmen. Dies führte in der Vergangenheit zu Kritik und juristischen Auseinandersetzungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch im Jahr 2019, dass die Abmahntätigkeit der Deutschen Umwelthilfe nicht per se rechtsmissbräuchlich sei. In seinem Urteil vom 04.07.2019 (Az.: I ZR 149/18) stellte der BGH klar, dass allein die hohe Zahl der Abmahnungen kein ausreichender Hinweis auf einen Rechtsmissbrauch ist – schließlich verfolgt die DUH laut Satzung die Verbraucherinteressen.

Fazit: Abmahnung Deutsche Umwelthilfe – schnelles Handeln erforderlich

Wer eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhält, sollte sofort reagieren, die Vorwürfe prüfen lassen und sich rechtlich beraten. Ignorieren oder abwarten kann teuer werden. Die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe betreffen viele Branchen – von Immobilienmaklern über Autohändler bis hin zu Online-Händlern. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Pflichten und vermeiden Sie unnötige Abmahnkosten.

Abmahnung wegen Energiekennzeichnung von Immobilien

Zu den Rechtsverstößen, die Gegenstand der Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. sind, gehört der Verstoß gegen § 87 GEG. Nach § 87 GEG hat eine Immobilienzeige in kommerziellen Medien sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige Pflichtangaben zum Energieausweis und Energieverbrauch enthalten.

Abmahnung wegen Energiekennzeichnung von PKW

Außerdem wurde in der Vergangenheit berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. in ihren Abmahnungen wegen Verletzung der Pflicht aus § 5 PKW-EnVKV tätig wird. Nach § 5 PKW-EnVKV sind Hersteller und Händler bei der Werbung für Kraftfahrzeuge Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen anzugeben.

Der Presse ist zu entnehmen, dass die Deutsche Umwelthilfe jährlich 1.500 Abmahnungen versendet und damit Millionenbeträge verdient. Der Bundesgerichtshof hatte sich daher im Jahr 2019 mit der Frage zu beschäftigen, ob die Tätigkeit der Deutschen Umwelthilfe mit der Versendung von Abmahnungen rechtsmissbräuchlich ist. Der Bundesgerichthof entschied (BGH, Urteil vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18) für die Deutsche Umwelthilfe. Da es sich um einen Verein handelt, der die Wahrnehmung der Verbraucherinteressen proklamiert, ist allein der Umfang der Abmahntätigkeit kein hinreichender Grund für die Annahme von Rechtsmissbrauch.

Sollten Sie eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für die Beratung oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

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