Das Wichtigste in Kürze
Eine Urheberrechtsabmahnung ist die formale Aufforderung eines Rechteinhabers, eine Rechtsverletzung (hier die unbefugte Nutzung von Musik) zu beenden und künftig zu unterlassen.
- Gegenstand ist oft der Song „Pretty (Sped Up)“ der Künstlerin Meyy, vertrieben über das Label Unity Records.
- Die YourVid GmbH macht geltend, dass die pauschalen Lizenzen von Plattformen wie Instagram oder TikTok nur für private, nicht aber für gewerbliche Zwecke gelten.
- Die Forderungen setzen sich aus einem hohen Schadensersatz (Lizenzanalogie) und Rechtsanwaltsgebühren (oft basierend auf einem Streitwert von 65.000 €) zusammen.
- Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Gesamtforderung verlangt.
Urheberrecht-Abmahnung der YourVid GmbH: Hohe Forderungen für „Pretty (Sped Up)“
Stellen Sie sich vor, Sie laden voller Elan ein neues Video auf dem Instagram-Account Ihres Unternehmens hoch. Ein kurzer Reel, modern geschnitten, untermalt mit einem trendigen Song wie „Pretty (Sped Up)“, um die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe zu gewinnen. Monate später liegt plötzlich ein Einschreiben auf Ihrem Schreibtisch: Eine Abmahnung der KMU-Anwaltskanzlei im Namen der YourVid GmbH. Die Forderung beläuft sich auf über 12.000 Euro. Was sich wie ein schlechter Traum anfühlt, ist für viele Gewerbetreibende derzeit bittere Realität, da die Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken für geschäftliche Zwecke strengen Regeln unterliegt.
Warum die Privat-Lizenz von Instagram für Unternehmen nicht ausreicht
Viele Unternehmen unterliegen dem Irrtum, dass die in der Instagram-App verfügbare Musikbibliothek automatisch für jeden Post legal genutzt werden darf. Die Kanzlei KMU-Anwaltskanzlei stellt in ihren Schreiben jedoch klar: Die pauschalen Lizenzverträge zwischen Meta (Instagram/Facebook) und den Rechteinhabern decken in der Regel nur die rein private Nutzung ab.
Sobald ein Account gewerblich oder werblich genutzt wird – was bei Unternehmensseiten faktisch immer der Fall ist –, muss für die Verwendung von Musiktiteln wie „Pretty (Sped Up)“ eine separate Lizenz direkt beim Rechteinhaber oder dessen Vertreter, hier der YourVid GmbH, erworben werden. Fehlt diese, liegt eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 78 und § 85 UrhG vor.
Die finanzielle Belastung: Lizenzschaden und Anwaltskosten
Die YourVid GmbH berechnet den Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird gefragt: Was hätte eine ordnungsgemäße Lizenzierung im Vorfeld gekostet? Im vorliegenden Fall wird eine jährliche Lizenzgebühr von 5.000 Euro pro Song und Plattform angesetzt. Bei einer Nutzung über zwei Jahre summiert sich allein der Schadensersatz auf 10.000 Euro.
Hinzu kommen die Anwaltsgebühren. Da der Unterlassungsanspruch im Urheberrecht hoch bewertet wird, setzen die abmahnenden Anwälte oft einen Gegenstandswert von 65.000 Euro an. Zusammen mit der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer erreicht die Gesamtforderung schnell einen Betrag von über 12.400 Euro.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Eine solche Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Die gesetzten Fristen für die Unterlassungserklärung sind meist sehr kurz bemessen. Werden sie versäumt, drohen kostspielige einstweilige Verfügungsverfahren vor Gericht.
Wir raten jedoch dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben oder die geforderte Summe sofort in voller Höhe zu leisten. Oft ist die vorformulierte Erklärung zu weit gefasst und die Schadensersatzberechnung lässt Spielraum für Verhandlungen.
Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie dabei, die Abmahnung rechtlich zu prüfen, die Unterlassungserklärung zu modifizieren und die finanziellen Forderungen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Medienrecht für eine fundierte Verteidigung.
Für eine schnelle Hilfe bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de an. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter https://kanzlei-kramarz.de.
Muss ich das Video sofort löschen?
Ja, die Entfernung des urheberrechtsverletzenden Inhalts ist der erste notwendige Schritt, um den andauernden Rechtsverstoß zu stoppen. Beachten Sie jedoch, dass die bloße Löschung die sogenannte Wiederholungsgefahr rechtlich nicht ausräumt. Hierfür ist zwingend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Ist die Schadensersatzforderung von 10.000 Euro rechtens?
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der fiktiven Lizenzgebühr, die bei einem Song mit hoher Popularität wie „Pretty (Sped Up)“ laut Preisliste der YourVid GmbH sehr hoch angesetzt wird. Ob diese Forderung im Einzelfall angemessen ist oder ob eine Reduzierung durch geschickte Argumentation möglich ist, sollte individuell geprüft werden. Die Rechtsprechung, etwa des LG Frankfurt oder LG Berlin, dient hier oft als Orientierung für marktübliche Tarife. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Warum mahnt die YourVid GmbH erst jetzt ab, wenn das Video schon seit 2024 online ist?
Urheberrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel erst nach drei Jahren zum Jahresende, wobei der Anspruch auf Bereicherungsausgleich (Lizenzschaden) sogar bis zu zehn Jahre bestehen kann. Dass die Abmahnung erst zeitverzögert erfolgt, ändert nichts an der grundsätzlichen Berechtigung der Ansprüche, führt aber durch die längere Nutzungsdauer oft zu höheren Schadenssummen. Wir prüfen für Sie, ob die geltend gemachten Zeiträume korrekt berechnet wurden. Kontakt: Kanzlei Kramarz.