Die Medien-Information mit der Nr. 23315 der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Haben Sie es mitbekommen? Am Pfingstwochenende ist etwas ganz Besonderes passiert. An Pfingsten feiern wir die „Geburt der christlichen Kirche“. 50 Tage nach dem Tod von Jesus am Kreuz hat der Heilige Geist die Jünger Jesu ergriffen und deshalb feiern wir heute Pfingsten. Das meine ich aber gar nicht. Darmstädter wissen, was ich meine. Es war Schlossgrabenfest.

Aber auch das war eigentlich nicht der Rede wert. Der Rede wert ist der Schock, der die politische Führung der Stadt Darmstadt und die Veranstalter ergriffen hat, als einem Darmstädter Bürger vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde, das bei den städtischen Auflagen für das Schlossgrabenfest der Schallschutz nicht hinreichend berücksichtigt war. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt an dem Fenster des einen Bürgers Schallmessungen durchzuführen, damit die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

Oh, was war das ein Aufschrei!

Oberbürgermeister Partsch und Ordnungsdezernent Wandrey ließen ihren Gefühlen freien Lauf und die Medien-Information mit der Nr. 23315 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde über den städtischen Presseverteiler versendet. Man muss dafür Verständnis haben. Wer lässt sich schon gerne von anderen sagen, was er zu tun und zu lassen hat?

Ich weiß, es ist naiv und voll nervig. Aber wir leben im Rechtsstaat. Wir wählen Abgeordnete oder Verordnete und alle paar Jahr dürfen wir darüber entscheiden, wer Oberbürgermeister wird. Diese gewählten Volksvertreter beschließen dann Rechtsakte und haben dann entsprechend dieser Rechtsakte zu handeln. Wenn dann ein Verwaltungsgericht auf Antrag von Bürgern entscheidet, darf man nicht mehr und nicht weniger erwarten, als dass das Verwaltungsgericht die Verwaltung dazu verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Genau das ist passiert.

Alles Andere ist Moral. Das kann man sehen wie man will.

Medien-Information mit der Nr. 23315 der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Darauf wollte ich eigentlich gar nicht hinaus. Es geht mir mehr um die Medien-Information mit der Nr. 23315 der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dort ließen sich der Oberbürgermeister Partsch und der Ordnungsdezernent Wandrey in wörtlicher Rede zitieren und stellten Behauptungen über den Antrag der Antragsteller im Verwaltungsverfahren auf, die schlicht erlogen waren. Ganz konkrete Tatsachen wurden da dem Antrag der Antragsteller angedichtet, die einfach nicht stimmen. Zweck der Übung: Die Antragsteller zu diskreditieren. Das ist auch gut gelungen. Alle Welt sprach von der behaupteten Absicht der Antragsteller, kein Mensch sprach über den Umstand, dass sich die Darmstädter Verwaltung im Interesse der städtischen Feierkultur über die geltenden Gesetze hinwegsetzt.

Bevor jetzt alle Schaum vor dem Mund haben, möchte ich mir doch erlauben hervorzuheben, dass der Oberbürgermeister und der Ordnungsdezernent in einer städtischen Pressemitteilung gelogen haben. Nicht nur das, die Beiden haben mit ihrer Behauptung auch den Tatbestand der Verleumdung verwirklicht. Erste Reaktion: Ich habe die städtische Verwaltung dann im Auftrag der Betroffenen auf diesen Lapsus aufmerksam gemacht und zur Unterlassung und Richtigstellung aufgefordert. Null Reaktion. Ein Tag später sind wir dann mit dem Anliegen beim Verwaltungsgericht vorstellig geworden. Was soll ich sagen? Es hat kaum drei Stunden guten Zuredens durch das Gericht gebraucht, bis die Wissenschaftsstadt Darmstadt eingesehen hat, das die Äußerung rechtswidrig war. Mitteilung vom Richter: Medieninformation gelöscht – Unterlassungserklärung folgt – Fall erledigt.

Aber damit ist es, doch nicht getan? Der Schaden ist bereits entstanden. Die Antragsteller sind durch die rechtswidrige amtliche Information bereits diskreditiert. Die Stadt hat keine Richtigstellung Ihrer Falschbehauptungen versendet. Medien haben die falsche Information übernommen, denn es gilt, dass man sich auf amtliche Informationen normalerweise verlassen kann. Also dürfen die Antragsteller jetzt noch die anderen Medien anschreiben, auf die Unwahrheit der Behauptung hinweisen und die Berichtigung verlangen.

Die Frankfurter Rundschau hat auf die geschilderten Umstände in vorbildlicher Weise und völlig transparent reagiert („Schlossgrabenfest: OB Partsch zieht Falschaussage über Kläger zurück„)

Mal mit der Facebook-Gruppe Darmstadt drüber reden

Da dachte ich, ich beschleunige die Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit diesen Umständen und stelle den Artikel in die Facebook-Gruppe Darmstadt ein. Das war ein Fehler.

Der springende Punkt wurde überhaupt nicht verstanden. Der Reflex, der dort vorherrschte, ging sofort gegen die Antragsteller in Sachen Schallimmissionen. Entsetzt war das dortige Publikum über meine Aussage, dass die Medien-Information mit der Nr. 23315 der Wissenschaftsstadt Darmstadt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Ralf Arnemann (FDP), ehrenamtliches Mitglied im Magistrat und auch in der Facebook Gruppe Darmstadt, ruderte wie wild: „Das war unglücklich formuliert, deswegen wurde das zurückgezogen“.

Als ich darauf antwortete, dass die Aussage in der Medieninformation „eiskalt gelogen“ ist, stiegen wir gemeinsam zu argumentatorischen Höhen auf. Von den Moderatoren wurde mir der Flüstersmiley gezeigt! Ralf Arnemann (FDP): „Ihre Äußerung erfüllt selbst den Tatbestand des § 187 StGB!“. Blitzschnell prüfte ich die rechtlichen Umstände.

Gelogen war die von mir so bezeichnete Behauptung. Denn die Behauptung entsprach nicht der Realität und die Verantwortlichen wussten das auch. Ist die Behauptung, die Lüge sei „eiskalt“ erfolgt eine eigenständige Tatsachenbehauptung? Ist der Umstand, ob eine Lüge „eiskalt“, „lauwarm“ oder „glühend heiß“ erfolgt ist, dem Beweis zugänglich? Welche Auswirkungen hätte die Antwort auf diese Frage auf das Sprichwort, nachdem Rache ein Gericht ist, das am besten kalt serviert wird? Ich entschied: Ich habe recht, er unrecht. Es war die klassische Grundschulsituation: Bist Du selber, Spiegel, Doppelspiegel – Unendlich-Spiegel! Kenner wissen, was gemeint ist.

Schäm Dich, Zitzmann

Ober-Administrator Stefan Zitzmann sprang aus dem Off und rief mir entgegen: „Schäm Dich, Kramarz“. Ehrlich, sehen Sie mal nach. Er begann von der „Facebook-Meldekarte“ zu schwurbeln, die er natürlich nicht ziehen wolle. Aber sein Urteil war gefallen: Alles an diesem Vorgang (Einstellen des Beitrags, meine Beiträge dazu, ich selbst wahrscheinlich auch) sei schäbig. Erstaunlich, habe ich doch nur einen Bericht der Frankfurt Rundschau gepostet! Bitte, Zitzmann, melde mich, ich kenne meine Rechte! Habe ich mich der Majestätsbeleidigung strafbar gemacht? 😊Am besten meldest Du auch gleich die Frankfurt Rundschau.

Die nächsten Claquere vertraten lebhaft die Ansicht, das sei eben eine Meinung. Als ich einwand, dass rechtlich der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung geklärt ist, durfte ich mir anhören, dass ich ja mit „solchen Leuten“ Geld verdienen würde. Nun wusste ich schon vorher, dass ich als Anwalt niederstes Gewürm bin, aber ich habe leider nichts anderes gelernt! Die Facebook-Gruppe Darmstadt ist eine toxische Schlangengrube erster Ordnung, deren Besuch ich nicht empfehlen kann. Entsprechend bin ich dann aus der Gruppe geflohen.

Vielleicht mal aufarbeiten, an statt Bürger zu beschimpfen?

Die Medien-Information der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Nr. 23315 ist ein Skandal. Von amtlicher Seite wurden Unwahrheiten verbreitet, um Bürger zu verleumden. Politiker sind schon wegen weniger zurückgetreten. Wie wäre es denn mal, wenn dieses Vorkommnis intern aufgearbeitet würde? Bei den Grünen, bei der CDU, in der Koalition, im Magistrat? Aber es scheint weniger Mühe zu machen Bürger zu beschimpfen, die solche Vorkommnisse ansprechen, als sich mal kritisch mit dem eigenen Handeln auseinanderzusetzen.