Der Erhalt eines anwaltlichen Schreibens ist für die meisten Menschen eine beunruhigende Erfahrung. Aktuell versendet die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Aylo Premium Ltd Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Betroffen sind Nutzer von Filesharing-Netzwerken. Ein solches Schreiben sollte keinesfalls ignoriert, aber auch nicht voreilig erfüllt werden. Es ist wichtig, die Hintergründe zu verstehen und besonnen zu handeln.
Wer ist Aylo Ltd. und was wird vorgeworfen?
Die Aylo Ltd. ist ein Konzern, der die Rechte an einer Vielzahl von urheberrechtlich geschützten Filmen, insbesondere im Erotikbereich, hält. Der Vorwurf in den Abmahnungen lautet, dass über den Internetanschluss des Empfängers ein bestimmter Film zu einem konkreten Zeitpunkt illegal öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass reines Streaming legal sei. Die juristische Problematik liegt jedoch tiefer. Die vorgeworfene Rechtsverletzung ist nicht das bloße Ansehen eines Streams, sondern die Teilnahme an einem Filesharing-Netzwerk. Viele Streaming-Technologien basieren auf Peer-to-Peer-Systemen (wie z.B. BitTorrent). Das bedeutet, während des Ansehens eines Videos werden gleichzeitig Teile davon vom eigenen Rechner wieder hochgeladen und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Dieses „öffentliche Zugänglichmachen“ stellt eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG dar.
Die rechtliche Grundlage der Forderungen
Die Abmahnung stützt sich auf den Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gemäß § 97 UrhG. Als Beweis für die Rechtsverletzung dient in der Regel die IP-Adresse, die zum Tatzeitpunkt dem Anschluss des Abgemahnten zugeordnet wurde. Auf dieser Grundlage werden Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags aufgefordert.
Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren? Ein Leitfaden
Wer eine Abmahnung von Aylo Ltd. erhält, sollte strukturiert und überlegt vorgehen. Panik oder Ignoranz sind hier die falschen Ratgeber.
Was man NICHT tun sollte:
- Nicht ignorieren: Die gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen. Ein Ignorieren kann zu einem teuren Gerichtsverfahren führen.
- Nicht voreilig unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
- Nicht sofort bezahlen: Die Forderungen sollten zunächst fachanwaltlich auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
- Keinen Kontakt aufnehmen: Jegliche Kommunikation mit der gegnerischen Kanzlei sollte einem spezialisierten Anwalt überlassen werden.
Was man tun sollte:
- Ruhe bewahren: Handeln Sie nicht überstürzt.
- Fristen notieren: Vermerken Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.
- Fachanwaltlichen Rat einholen: Der entscheidende Schritt ist die Konsultation eines Anwalts, der auf Urheberrecht spezialisiert ist.
In einer solchen Situation ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Die Kanzlei Kramarz bietet eine kostenlose telefonische Erstberatung an, um den Fall zu bewerten und die möglichen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Sie erreichen uns unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227.
Die entscheidende Frage: Wer haftet? Die Störerhaftung
Ein zentraler Punkt bei der Verteidigung ist die Frage der Haftung. Nur weil die Rechtsverletzung über einen bestimmten Internetanschluss begangen wurde, haftet nicht automatisch der Anschlussinhaber. Kamen auch andere Personen als Täter in Frage (z.B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste), kann die Haftung des Anschlussinhabers unter Umständen entfallen.
Hier greift die sogenannte „Störerhaftung“. Der Anschlussinhaber muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vortragen, wer außer ihm Zugriff auf das WLAN hatte und als Täter in Betracht kommt. Die Anforderungen der Rechtsprechung hierzu sind komplex und sollten unbedingt mit einem Fachanwalt besprochen werden.
Fazit: Fachanwaltliche Hilfe ist entscheidend
Eine Abmahnung der Aylo Ltd. ist eine ernstzunehmende Angelegenheit, die jedoch mit der richtigen Strategie gut bewältigt werden kann. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, die Vorwürfe und Forderungen nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht, verfügt über die notwendige Expertise, um die Abmahnung zu prüfen, eine individuell angepasste (modifizierte) Unterlassungserklärung zu formulieren und die Forderungen für Sie abzuwehren oder zu reduzieren. Informationen zu unserer Expertise finden Sie auf unserer Webseite kanzlei-kramarz.de. Zögern Sie nicht, unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Was ist der genaue Vorwurf in der Abmahnung von Aylo Ltd.?
Der Vorwurf ist nicht das bloße Ansehen eines Streams, sondern das unerlaubte "öffentliche Zugänglichmachen" eines urheberrechtlich geschützten Werkes nach § 19a UrhG. Dies geschieht oft unbewusst durch die bei vielen Streaming-Diensten verwendete Filesharing-Technik, bei der man Inhalte nicht nur empfängt, sondern auch an andere weitersendet. Für eine Prüfung Ihres Falles kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Muss ich als Anschlussinhaber immer haften?
Nein, nicht zwangsläufig. Wenn andere Personen wie Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste ebenfalls Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatten und als Täter in Frage kommen, kann Ihre Haftung als Anschlussinhaber (sog. Störerhaftung) entfallen. Die Beweislast ist hierbei komplex. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Es wird dringend davon abgeraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Diese ist oft zu weit gefasst und kann einem Schuldeingeständnis gleichkommen. Ein Anwalt kann eine modifizierte, für Sie vorteilhaftere Erklärung aufsetzen. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Wie kann die Kanzlei Kramarz bei einer Abmahnung von Aylo Ltd. helfen?
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als Fachanwalt für Urheberrecht, prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung, berät Sie zu den Verteidigungsmöglichkeiten (z.B. Störerhaftung), verhandelt mit der Gegenseite und erstellt eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.