30. JUST FOR FUN Straßentheaterfestival Darmstadt 02.08.23 – 05.08.23

Auch in diesem Sommer findet das Just for Fun Straßentheaterfestival in Darmstadt statt. Künstler präsentieren sich dabei an verschiedenen Orten der statt – umsonst und draußen! Dieses Jahr schon zum dreißigsten Mal. Dieses besondere Jubiläum eines besonderen Kulturprojekts wird vom 02. August bis zum 05. August 2023 auf Darmstadts Plätzen gefeiert. Internationale Künstler:innen werden herausragende Produktionen präsentieren und für ein unvergessliches Erlebnis sorgen.

Mir ist es wichtig, die Kultur und Kunst in unserer Stadt zu unterstützen. Deshalb bin ich stolz darauf, das 30. Just for Fun Straßentheaterfestival als Sponsor zu unterstützen.  Das Just for Fun Straßentheaterfestival ist ein Publikumsmagnet und bietet ein besonderes Flair sowie einen barrierefreien Zugang für jeden. Es schafft neue kreative Spielräume im öffentlichen Raum und fördert junge kreative Künstler:innen. Das Festival entstand 1994 auf Initiative von Rainer Bauer und Iris Daßler und hat sich seitdem zu einem der wichtigsten Straßentheaterfestivals in Deutschland entwickelt. Ich möchte Sie herzlich einladen, das 30. Just for Fun Straßentheaterfestival zu besuchen und die einzigartige Atmosphäre zu genießen. Ich bin stolz darauf, als Sponsor einen Beitrag zu diesem besonderen Kulturprojekt leisten zu können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Spaß beim 30. Just for Fun Straßentheaterfestival in Darmstadt!

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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