Der BGH entschied, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken nicht unter die Panoramafreiheit fallen und unzulässig sind.
Rechtsanwalt Kramarz » Abmahnung » Abmahnung Filesharing
Rechtsanwalt Kramarz » Abmahnung » Abmahnung Filesharing
Der BGH entschied, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken nicht unter die Panoramafreiheit fallen und unzulässig sind.
Das „Handbuch Veranstaltungsrecht“ (2. Auflage) bietet umfassende rechtliche Einblicke und Praxisbeispiele zu Konzerten, Festivals und Eventmanagement
Das OLG Köln entschied, dass Birkenstock-Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke sind. Der BGH wird 2025 entscheiden.
Der BGH entschied, dass Werbung für Nachbildungen der urheberrechtlich geschützten Wagenfeld-Leuchte in Deutschland das Urheberrecht verletzt, auch wenn der Erwerb im Ausland erfolgt.
Ⓒ 2021 – All Rights Are Reserved
Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin. Gerne können Sie die Unterlagen zu Ihrem Fall vorab per E-Mail schicken. Ich rufe Sie zurück.