Wegweisendes Urteil: OLG Frankfurt zwingt Facebook zur Löschung ganzer Profile

Ein Finger drückt einen leuchtenden "Profil löschen"-Button auf einer Social-Media-Oberfläche, im Hintergrund sind beleidigende Kommentare zu sehen.

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In der digitalen Welt sind Beleidigungen und Hasskommentare leider keine Seltenheit. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az. 16 U 58/24) setzt nun ein starkes Zeichen für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet. Die Entscheidung verpflichtet Facebook, unter bestimmten Umständen nicht nur einzelne beleidigende Beiträge, sondern ganze Nutzerprofile zu löschen.

Der Fall: Dauerhafte Beleidigungen und die Grenzen der Duldung

Eine Frau wurde über einen längeren Zeitraum von einem Mann auf Facebook massiv beleidigt und diffamiert. Trotz wiederholter Meldungen der Beiträge durch die Betroffene, reagierte die Plattform nur zögerlich oder gar nicht. Die Frau zog vor Gericht und forderte die Löschung des gesamten Profils des Mannes, um den andauernden Rechtsverletzungen ein Ende zu setzen.

Eine Person wird in einem digitalen Labyrinth durch einen Lichtschild vor Hass-Symbolen geschützt, eine helfende Hand symbolisiert rechtlichen Beistand.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt: Ein Meilenstein für den Persönlichkeitsschutz

Das OLG Frankfurt gab der Frau Recht und urteilte, dass die reine Löschung einzelner Posts in diesem Fall nicht ausreichend sei. Da von dem Profil wiederholt und systematisch Beleidigungen ausgingen und Facebook seinen Prüfpflichten nicht nachkam, sei die Löschung des gesamten Accounts das einzig wirksame Mittel, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen von dem Profil ausging und Facebook durch sein zögerliches Verhalten eine Mitverantwortung trage. Mit diesem Urteil wird der Druck auf Plattformen wie Facebook erhöht, konsequenter gegen Hassrede und Beleidigungen vorzugehen.

Was bedeutet das für Nutzer?

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Personen, die in sozialen Netzwerken beleidigt oder belästigt werden. Es zeigt, dass man sich gegen andauernde Angriffe zur Wehr setzen kann und Plattformen in die Pflicht genommen werden können.

Sollten Sie selbst von Beleidigungen oder Hassrede im Internet betroffen sein, ist es wichtig, die Verstöße zu dokumentieren und der Plattform zu melden. Sollte diese nicht oder nur unzureichend reagieren, stehen Ihnen rechtliche Schritte offen.

Hilfe bei Problemen in sozialen Netzwerken

Die Kanzlei Kramarz, unter der Leitung von Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht, steht Ihnen mit 15 Jahren Berufserfahrung zur Seite. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Sie erreichen uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt.

 
   
      Muss Facebook jetzt jedes Profil nach einer Beleidigung löschen?      
       

Nein, nicht zwangsläufig. Das Urteil des OLG Frankfurt bezieht sich auf einen Fall, in dem von einem Profil wiederholt und systematisch Beleidigungen ausgingen und Facebook trotz Meldungen nicht angemessen reagierte. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die aber eine Signalwirkung hat. Für eine Beratung zu Ihrem Fall kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

     
   
 
 
   
      Was kann ich tun, wenn ich auf Facebook beleidigt werde?      
       

Dokumentieren Sie die Beleidigungen (z.B. durch Screenshots) und melden Sie die Beiträge und das Profil bei Facebook. Sollte die Plattform nicht reagieren, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

     
   
 
 
   
      Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Löschung von Profilen?      
       

Die Löschung von Profilen bei andauernden Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann auf §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) gestützt werden. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

     
   
 
 
   
      Wie kann mir die Kanzlei Kramarz bei Problemen mit Facebook helfen?      
       

Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht, prüft Ihre Ansprüche gegenüber Social-Media-Plattformen, hilft bei der Durchsetzung von Löschungsansprüchen und vertritt Ihre Interessen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

     
   
 

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