Eine neue Abmahnwelle rollt durch die sozialen Netzwerke – sind auch Sie betroffen? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte der unlizenzierten Musiknutzung in sozialen Medien und die daraus resultierenden Abmahnungen. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Die neue Abmahnwelle: Unlizenzierte Musiknutzung in sozialen Netzwerken (https://kanzlei-kramarz.de/die-neue-abmahnwelle-unlizenzierte-musiknutzung-in-sozialen-netzwerken/)“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der Nutzung von Musik in Ihren Social-Media-Beiträgen ankommt, um teure Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter und untersuchen die aktuellen Abmahnungen, die aufgrund der Verwendung nicht lizenzierter Musik in Videos und Posts in sozialen Netzwerken ausgesprochen werden. Dabei beleuchten wir die konkreten Risiken und Kosten, die mit solchen Abmahnungen einhergehen können. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen Nutzer unwissentlich Urheberrechte verletzen, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie legal Musik in Ihren sozialen Medien nutzen und sich vor Abmahnungen schützen können. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen privaten und kommerziellen Nutzungen sowie die Bedeutung von Lizenzen und Creative-Commons-Lizenzen. Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, sich vor der Nutzung von Musik in sozialen Medien über die geltenden Lizenzbedingungen zu informieren und warum eine frühzeitige Sensibilisierung für dieses Thema entscheidend sein kann, um finanzielle Schäden und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie legale Musikquellen finden, Lizenzen richtig erwerben und Ihre Social-Media-Aktivitäten rechtssicher gestalten können. Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Die neue Abmahnwelle: Unlizenzierte Musiknutzung in sozialen Netzwerken (https://kanzlei-kramarz.de/die-neue-abmahnwelle-unlizenzierte-musiknutzung-in-sozialen-netzwerken/)“ auf der Website von Kanzlei Kramarz. Sie haben Fragen zur Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken oder benötigen Unterstützung bei einer Abmahnung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.
Transkript der Folge
Rechtsanwalt Kramarz (Intro): Herzlich willkommen zum Podcast von Rechtsanwalt Kramarz. Mein Name ist Christian Kramarz und ich bin Rechtsanwalt. Ich vertrete Mandanten in Darmstadt und bundesweit. Mit meinem Master of Law im Medienrecht und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht stehe ich Ihnen gerne kompetent zur Seite. Umfassende Informationen finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Sie erreichen mich für eine erste kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 06151 2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir übergeben jetzt an Lex und Nova mit den Details zum aktuellen Thema. Viel Spaß.
Lex: Hallo und willkommen zu unserer heutigen Vertiefung. Wir nehmen uns eine Quelle vor, die für viele von Ihnen relevant sein dürfte, gerade wenn Sie auf Social Media wie TikTok oder Instagram unterwegs sind.
Nova: Ja, hallo auch von mir. Es geht um eine aktuelle Warnung: Abmahnungen wegen Musiknutzung in Videos nehmen, so scheint es, zu.
Lex: Genau. Die Basis dafür ist ein Blogartikel vom 24. April 2025 von der Webseite eines Anwalts, der sich auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert hat.
Nova: Ein Experte also auf dem Gebiet.
Lex: Genau.
Nova: Unsere Mission heute: Wir wollen verstehen, was hinter dieser neuen Abmahnwelle steckt und was Sie konkret wissen müssen, um nicht in eine kostspielige Falle zu geraten. Packen wir es mal an.
Lex: Gerne. Also, der Kern des Problems ist eigentlich ein weit verbreiteter Irrglaube. Viele Nutzer gehen davon aus, dass die Musik, die TikTok oder Instagram in ihren Bibliotheken anbieten, automatisch für ihre Videos lizenziert ist.
Nova: Klingt ja auch erst mal logisch, oder? Die App bietet es an, ich nutze es.
Lex: Ja, das denkt man, aber das stimmt eben oft nur sehr eingeschränkt, besonders wenn die Nutzung über das rein Private hinausgeht.
Nova: Okay, das klingt erst mal nachvollziehbar, aber wo genau liegt da die Falle für die Nutzer? Der Artikel beschreibt das ja als ziemlich riskant. Warum ist die Nutzung dieser Bibliotheken plötzlich so ein Problem?
Lex: Also, die Plattformen haben zwar Lizenzen mit Rechteinhabern, also GEMA, Musiklabels und so weiter. Diese Lizenzen decken aber typischerweise nur die rein private, nicht kommerzielle Nutzung ab.
Nova: Ah, okay.
Lex: Und sobald Ihre Posts dann – und das ist der Punkt – auch nur potenziell einen geschäftlichen Charakter bekommen, wird es rechtlich heikel.
Nova: Und was genau heißt geschäftlicher Charakter? Das ist doch oft eine ziemliche Grauzone, oder?
Lex: Absolut.
Nova: Reicht da schon ein Link in der Bio zum eigenen Shop oder vielleicht eine bestimmte Followerzahl? Genau das ist die Krux an der Sache: Die Nutzungsbedingungen der Plattformen sind hier oft, sagen wir mal, vage und unklar formuliert. Was als privat gilt und was als geschäftlich oder kommerziell, ist nicht wirklich klar definiert. Und diese Unschärfe nutzen nun Rechteinhaber und spezialisierte Kanzleien gezielt aus.
Lex: Aha, was die Quelle andeutet: Die Grenzen verschwimmen immer mehr, weil heute fast jeder Account potenziell Reichweite aufbaut, die monetarisierbar wäre. Und genau das ist der Ansatzpunkt für die Abmahner.
Nova: Verstehe. Und diese rechtliche Unsicherheit kann dann richtig teuer werden, wie der Artikel ja auch zeigt.
Lex: Ja, die Forderungen können astronomisch sein, wirklich. Der Artikel erwähnt Fälle mit Summen von weit über 200.000 Euro.
Nova: Wow.
Lex: Das kann für Einzelpersonen oder kleine Unternehmen natürlich existenzbedrohend sein.
Nova: Moment mal, über 200.000 Euro für einen kurzen Social-Media-Clip. Wie kommen denn solche Summen überhaupt zustande? Das klingt ja erst mal völlig unverhältnismäßig.
Lex: Das basiert auf der sogenannten Lizenzanalogie. Das ist ein juristischer Begriff. Dabei wird quasi berechnet, was eine angemessene Lizenzgebühr für eine klare werbliche Nutzung des Musikstücks gekostet hätte.
Nova: Also, als hätte man es für einen großen Werbespot genutzt.
Lex: Ganz genau. Stellen Sie sich vor, Sie hätten den Song für einen großen TV-Spot lizenzieren müssen. Diesen Preis legt man dann manchmal zugrunde, auch wenn es nur ein 15-Sekunden-Clip auf TikTok war. Und selbst eine nur indirekte oder potenzielle werbliche Verbindung kann hier als Basis dienen. Das ist das Tückische.
Nova: Der Artikel nennt auch konkrete Beispiele, die aktuell wohl kursieren, etwa Abmahnungen wegen des Songs „Pedro“ oder solche, die vom Rober-Musikverlag oder auch von Sound Guardian verschickt werden.
Lex: Das wirft natürlich die Frage auf, welche Rolle spielen denn die Plattformen selbst dabei? Ich meine, die machen es ja super einfach, die Musik zu nutzen.
Nova: Ja, total.
Lex: Und suggerieren damit ja irgendwie eine gewisse Sicherheit, die aber offenbar trügerisch ist, sobald es nicht mehr rein privat ist.
Nova: Absolut, das ist ein wichtiger Punkt. Die Plattformen profitieren ja von den Inhalten, die mit dieser Musik erstellt werden, schaffen aber gleichzeitig keine ausreichende Rechtssicherheit für alle Nutzungsarten.
Lex: Also eine Mitschuld der Plattformen.
Nova: Na ja, zumindest eine Verantwortung, würde ich sagen.
Lex: Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer, den die Quelle auch erwähnt.
Nova: Ah, okay.
Lex: Die Rechtsprechung, insbesondere durch frühere Urteile des Bundesgerichtshofs, also des BGH, Deutschlands höchsten Zivilgerichts – etwa zu Fototapeten, klingt erst mal komisch, war aber ein wichtiger Fall – oder auch kürzlich zu Schadensersatzansprüchen im Urheberrecht, deutet darauf hin, dass Gerichte durchaus bereit sind, die Verhältnismäßigkeit solcher extrem hohen Forderungen zu prüfen.
Nova: Aha, und sie gegebenenfalls auch deutlich zu reduzieren?
Lex: Genau. Nur weil eine horrende Summe gefordert wird, heißt das noch lange nicht, dass sie vor Gericht auch Bestand hat. Die Angemessenheit spielt eine große Rolle. Das ist zumindest eine kleine Erleichterung.
Nova: Okay, fassen wir also mal zusammen: Die Musik aus den Social-Media-Bibliotheken ist zwar bequem, aber eben kein Freifahrtschein.
Lex: Ganz genau. Seien Sie extrem vorsichtig, sobald Ihre Aktivitäten – und sei es nur durch Reichweite oder Verlinkungen – irgendwie als geschäftlich interpretiert werden könnten.
Nova: Genau.
Lex: Einfache Verfügbarkeit bedeutet eben keine umfassende Lizenz für Ihre spezifischen Zwecke.
Nova: Exakt. Und das führt uns vielleicht zu einer abschließenden Frage, die Sie für sich mitnehmen können: Wenn die Plattformen so massiv von den Inhalten profitieren, die unter Nutzung dieser Musik erstellt werden, und gleichzeitig die Lizenzbedingungen so unklar lassen, inwieweit müssten die Netzwerke selbst stärker in die Pflicht genommen werden?
Lex: Guter Punkt.
Nova: Also, um für mehr Transparenz zu sorgen, oder vielleicht sogar Lizenzen anzubieten, die auch häufige Nutzungsszenarien im, sagen wir mal, semikommerziellen Bereich besser abdecken. Das wäre doch mal eine Überlegung wert, oder?
Lex: Absolut, eine Frage der Verantwortung. Damit lassen wir Sie für heute allein. Vielen Dank fürs Zuhören.
Nova: Ja, danke auch von mir, und bis zum nächsten Mal.
Rechtsanwalt Kramarz (Outro): So, das war es von Lex und Nova für diese Folge. Wir hoffen, Sie konnten heute wieder etwas schlauer werden, ohne dabei einzuschlafen. Und bevor Sie Ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden, hier kommt noch etwas Wichtiges: Ich unterstütze Mandanten sowohl in Darmstadt als auch bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie zum Thema dieser Podcast-Episode Beratungsbedarf haben oder eine allgemeine Rechtsfrage besteht, lade ich Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten. Sie erreichen mich telefonisch unter 06151 2768227. Falls Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir Ihre Anfrage, ich melde mich. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über meine Kanzlei und meine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Bis zum nächsten Mal.
Hinweis: Die Stimmen und Inhalte dieses Podcasts werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Die rechtlichen Inhalte wurden von Rechtsanwalt Kramarz geprüft.

