Sie haben eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten? Keine Panik! In dieser Podcast-Episode erklärt Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- und IT-Recht, alles Wichtige zu Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal, die häufig wegen Urheberrechtsverletzungen wie Filesharing im Auftrag großer Medienunternehmen ausgesprochen werden.
Erfahren Sie, wie Sie eine echte Abmahnung erkennen und welche häufigen Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, wie das Ignorieren der Abmahnung oder das unbedachte Unterschreiben einer Unterlassungserklärung. Die Episode beleuchtet auch relevante Gerichtsurteile zur Haftung, etwa bei Filesharing über den eigenen Internetanschluss oder durch Familienmitglieder.
Rechtsanwalt Kramarz erläutert, warum eine schnelle und strategische Reaktion entscheidend ist, um teure rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Als erfahrener Spezialist bietet er Ihnen kompetente Unterstützung und hilft Ihnen, die beste Vorgehensweise zu ermitteln.
Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation durch Herrn Rechtsanwalt Kramarz.
Mehr Informationen finden Sie auch im zugehörigen Artikel „Frommer legal Abmahnung: Schnelle Hilfe und Tipps“ auf der Website. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz direkt, um Soforthilfe anzufordern: kanzlei-kramarz.de/kontakt.
Transkript der Folge
Rechtsanwalt Kramarz (Intro): Herzlich willkommen zum Podcast von Rechtsanwalt Kramarz. Mein Name ist Christian Kramarz und ich bin Rechtsanwalt. Ich vertrete Mandanten in Darmstadt und bundesweit. Mit meinem Master of Law im Medienrecht und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht stehe ich Ihnen gerne kompetent zur Seite. Umfassende Informationen finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Sie erreichen mich für eine erste kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 06151 2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir übergeben jetzt an Lex und Nova mit den Details zum aktuellen Thema. Viel Spaß.
Lex: Stell dir mal vor, du öffnest deinen Briefkasten, und da ist so ein Schreiben drin von einer Anwaltskanzlei, Frommer Legal steht drauf, und da steht, du sollst zahlen, eine hohe Summe wegen Urheberrechtsverletzung, meistens Filesharing, und eine Unterlassungserklärung sollst du auch unterschreiben. Puh, ziemlich beunruhigend, oder?
Nova: Absolut, das ist erst mal ein Schock für viele.
Lex: Keine Sorge, wir schauen uns das heute mal genauer an: Was steckt da wirklich dahinter, was solltest du tun und was auf keinen Fall. Wir stützen uns dabei auf Infos und Einschätzungen von Rechtsanwalt Christian Kramarz. Der ist Fachanwalt für Urheberrecht und kennt sich mit diesen Frommer-Legal-Abmahnungen echt gut aus.
Nova: Genau. Unser Ziel ist ja, dir ein bisschen Klarheit zu verschaffen, damit du weißt, was Sache ist, und fundierte Entscheidungen treffen kannst. Ganz ohne Panik.
Lex: Okay, super, dann legen wir mal los. Also, Frommer Legal – wer genau ist das und was wollen die eigentlich?
Nova: Frommer Legal ist eine ziemlich bekannte Kanzlei aus München. Die vertreten große Medienhäuser, also Warner Bros., Twentieth Century Fox, StudioCanal, solche Kaliber. Und die verschicken diese Abmahnungen eben, wenn sie denken, über deinen Internetanschluss wurden Urheberrechte verletzt.
Lex: Also Filme oder Serien in Tauschbörsen getauscht und so.
Nova: Genau das, das ist der Klassiker: Filesharing von Filmen oder TV-Serien.
Lex: Und diese Abmahnungen, die sind ja nicht ohne, habe ich gehört. Die Forderungen sind teilweise echt happig.
Nova: Richtig. Da steht dann oft eine Zahlungsaufforderung drin, kann schnell mal so 980 Euro sein, manchmal auch mehr. Plus die Anwaltskosten natürlich.
Lex: Wow.
Nova: Und was fast noch wichtiger ist: Da liegt meistens so eine standardisierte Unterlassungserklärung bei. Die sollst du unterschreiben.
Lex: Und die drohen auch mit Gericht, wenn man nicht reagiert.
Nova: Ja klar, das ist Teil der Strategie. Sie setzen eine Frist und deuten an, dass es sonst vor Gericht geht.
Lex: Verständlich, dass man da erst mal schluckt. Was ist denn der allererste richtige Schritt, wenn so ein Brief kommt? Und welche Fehler sollte man unbedingt vermeiden?
Nova: Also, das Wichtigste zuerst: Ruhe bewahren. Klingt banal, ist aber entscheidend, bloß nicht panisch irgendwas machen. Fehler Nummer eins, den Anwalt Kramarz auch immer wieder sieht: das Schreiben einfach ignorieren.
Lex: Wegwerfen? Keine gute Idee, nehme ich an.
Nova: Überhaupt nicht. Das kann dann eben zu einem Gerichtsverfahren führen, und dann wird’s meistens noch teurer – Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage, das will man nicht. Fehler Nummer zwei: die beigefügte Unterlassungserklärung einfach so ungeprüft unterschreiben. Oder auch einfach zahlen, um Ruhe zu haben.
Lex: Warum ist das schlecht? Man will ja den Ärger loswerden.
Nova: Ja, verständlich. Aber diese Erklärung ist ein Vertrag, ein echter Vertrag, der dich über Jahrzehnte binden kann. Und er ist oft viel zu weit gefasst, also ungünstig für dich formuliert.
Lex: Jahrzehnte, sagst du. Was heißt das denn konkret?
Nova: Das heißt, wenn über deinen Anschluss jemals wieder so etwas Ähnliches passiert, vielleicht sogar aus Versehen, dann könnten automatisch hohe Vertragsstrafen fällig werden. Mehrere Tausend Euro oft, ohne neues Gerichtsverfahren.
Lex: Okay, das ist krass. Also Finger weg davon, auch von diesen Mustern, die man im Internet findet, oder gar selbst bei Frommer anrufen.
Nova: Ganz genau. Diese Internetvorlagen, die sind oft nicht aktuell oder passen einfach nicht auf deinen spezifischen Fall. Das kann rechtlich unsicher sein. Und bei Frommer Legal anrufen? Bloß nicht. Jede Aussage, die du da machst, kann potenziell gegen dich verwendet werden. Man liefert denen quasi Munition frei Haus.
Lex: Verstehe. Also erst mal durchatmen und dann?
Nova: Prüfen, ob das Ding überhaupt echt ist – das ist ein sehr guter Punkt. Man sollte schon auf ein paar Details achten.
Lex: Woran erkennt man denn eine echte Abmahnung von Frommer Legal?
Nova: Also, echte Schreiben kommen normalerweise per Post, nicht nur als E-Mail. Der Absender sollte klar Frommer Legal sein, Beethovenstraße 12 in München. Dann muss ein Aktenzeichen draufstehen, das fängt aktuell oft mit „25 PP“ an, für 2025 sozusagen.
Lex: Okay.
Nova: Und es muss natürlich drinstehen, um welches Werk es geht: welcher Film, welche Serie, wann der Verstoß gewesen sein soll, also Datum und Uhrzeit, und deine IP-Adresse zu dem Zeitpunkt.
Lex: Und dieser richterliche Beschluss?
Nova: Ja, oft liegt eine Kopie von einem richterlichen Beschluss bei. Der hat dem Internetprovider erlaubt, deine Adresse zu der IP-Adresse herauszugeben – der sogenannte Gestattungsbeschluss.
Lex: Wenn das alles fehlt oder sehr vage ist, sollte man skeptisch werden.
Nova: Dann auf jeden Fall. Gerade wenn nur eine Mail kommt ohne diese Details, ist Vorsicht geboten.
Lex: Okay, kommen wir mal zum Kern der Sache. Man hört ja immer, der Anschlussinhaber haftet. Ist das wirklich so einfach?
Nova: Ja und nein. Also, die Rechtsprechung des BGH zum Beispiel geht erst mal von einer Art Vermutung aus, man nennt das tatsächliche Vermutung. Die sagen, wer den Anschluss hat, ist erst mal verantwortlich.
Lex: Der Fall „Sommer unseres Lebens“ war da, glaube ich, wichtig, oder?
Nova: Genau, das war einer der prägenden Fälle. Aber, und das ist das ganz Entscheidende, diese Vermutung kannst du widerlegen. Du hast eine sekundäre Darlegungslast.
Lex: Sekundäre Darlegungslast klingt kompliziert. Was heißt das für mich als Laien?
Nova: Das heißt, wenn du sagst „ich war es nicht“, dann reicht das nicht. Du musst dann schon erklären können, wer stattdessen Zugang zu deinem Internetanschluss hatte und als Täter in Frage kommt.
Lex: Also, ich muss nicht beweisen, dass es der andere war, aber ich muss plausibel machen, dass es jemand anders gewesen sein könnte.
Nova: Exakt. Du musst konkrete Anhaltspunkte liefern: Wer hatte zum Tatzeitpunkt Zugriff? Waren Gäste da? Nutzen Familienmitglieder den Anschluss? Pauschale Ausreden wie „ich hab keine Ahnung“ ziehen meist nicht, und laut Anwalt Kramarz kommt es hier wirklich auf die genaue Formulierung an, wie man das erklärt.
Lex: Das betrifft dann also auch die eigene Familie, Mitbewohner, Gäste.
Nova: Korrekt. Bei minderjährigen Kindern ist die Sache noch mal speziell. Da kommt’s drauf an: Wurden die über die Rechtswidrigkeit von Filesharing belehrt? Waren sie alt genug, das zu verstehen, also einsichtsfähig? Der BGH hat da im Fall „Morpheus“ einiges geklärt.
Lex: Und bei Erwachsenen, also volljährige Kinder, Partner, Mitbewohner?
Nova: Bei Volljährigen musst du zwar nicht nachweisen, dass du sie belehrt hast, aber du musst eben trotzdem darlegen können, dass sie Zugriff hatten und als Täter in Frage kommen.
Lex: Und mein WLAN muss natürlich gesichert sein, oder?
Nova: Unbedingt. Ausreichend gesichert, also WPA2 oder besser, und mit einem individuellen Passwort, nicht dem Standardpasswort vom Router. Sonst haftest du unter Umständen als Störer.
Lex: Und selbst der Schutz der Familie, Artikel 6 Grundgesetz, hilft da nicht unbegrenzt.
Nova: Nein, das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Man muss zwar keine Familienmitglieder direkt verpetzen, im Sinne eines Geständnisses für sie ablegen, aber man muss eben schon erklären, wer außer einem selbst den Anschluss nutzt und potenziell verantwortlich sein könnte. Die Darlegungslast bleibt.
Lex: Puh, okay, das ist viel Input. Was ist denn jetzt die klügste Strategie, wenn ich so ein Schreiben bekommen habe? Was empfiehlt der Experte?
Nova: Die ganz klare Empfehlung von Spezialisten wie Rechtsanwalt Kramarz ist: nicht selbst mit Frommer Legal korrespondieren oder verhandeln, sondern sich an einen Anwalt wenden, der sich auf genau dieses Gebiet – Urheberrecht, Abmahnungen – spezialisiert hat. Das ist wirklich wichtig.
Lex: Und was macht der Anwalt dann?
Nova: Der prüft erst mal alles: Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt? Stimmen die technischen Details? Ist die Forderung der Höhe nach okay? Und dann erarbeitet er die beste Strategie – oft gibt man eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung ab.
Lex: Modifiziert, also anders als die, die Frommer geschickt hat.
Nova: Genau, die ist so formuliert, dass du dich nur zu dem verpflichtest, was rechtlich unbedingt sein muss, ohne unnötige Schuldeingeständnisse oder zu weitreichende Verpflichtungen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Lex: Und die Geldforderung, kann man da auch was machen?
Nova: Ja, in vielen Fällen lässt sich die geforderte Summe deutlich reduzieren, manchmal kann die Abmahnung sogar komplett abgewehrt werden, wenn man eben nachweisen kann, dass man nicht verantwortlich ist. Kramarz berichtet jedenfalls oft von Fällen, wo Leute durch eigene ungeschickte Verhandlungen ihre Position eher verschlechtert haben. Also, Anwalt einschalten ist meist der sicherere Weg.
Lex: Und wir haben ja gehört, dass Anwalt Kramarz selbst eine kostenlose telefonische Erstberatung anbietet. Das ist ja schon mal ein guter erster Schritt, oder?
Nova: Absolut. Das ist sicher eine sehr gute niederschwellige Möglichkeit. Man kann seinen Fall kurz schildern, bekommt eine erste professionelle Einschätzung und eine Idee, wie es weitergehen könnte, ohne dass man gleich tief in die Tasche greifen muss.
Lex: Okay, fassen wir noch mal zusammen: So eine Abmahnung von Frommer Legal ist auf jeden Fall ernst zu nehmen.
Nova: Definitiv.
Lex: Ignorieren ist keine Option, aber blind unterschreiben oder einfach zahlen ist auch gefährlich.
Nova: Richtig, das kann langfristig teuer werden.
Lex: Der Schlüssel ist also: Ruhe bewahren, die Sache von einem Profi prüfen lassen und dann strategisch vorgehen, mit einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlungen über die Summe.
Nova: Genau das. Und vielleicht noch eine Frage, über die du mal nachdenken kannst, wenn du betroffen bist, die sich aus all dem ergibt: Wenn du wirklich überzeugt bist, du warst es nicht – wie konkret und wie glaubhaft kannst du denn darlegen, wer stattdessen deinen Internetanschluss genutzt haben könnte? Das ist oft der Knackpunkt. Diese Überlegung, diese Argumentation, die ist zentral für eine erfolgreiche Verteidigung.
Rechtsanwalt Kramarz (Outro): So, das war es von Lex und Nova für diese Folge. Wir hoffen, Sie konnten heute wieder etwas schlauer werden, ohne dabei einzuschlafen. Und bevor Sie nun Ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden, hier kommt noch etwas Wichtiges: Ich unterstütze Mandanten sowohl in Darmstadt als auch bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie zu dem Thema dieser Podcast-Episode Beratungsbedarf haben oder eine allgemeine Rechtsfrage besteht, lade ich Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten. Sie erreichen mich telefonisch unter 06151 2768227. Falls Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir Ihre Anfrage, ich melde mich. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über meine Kanzlei und meine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Bis zum nächsten Mal.
Hinweis: Die Stimmen und Inhalte dieses Podcasts werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Die rechtlichen Inhalte wurden von Rechtsanwalt Kramarz geprüft.

