Unbefugt Bilder online verwendet? In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte des Bilderklau im Internet und dessen rechtliche Folgen. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Rechtsanwalt Bilderklau: Was tun bei unberechtigter Bildnutzung?“ von Rechtsanwalt Christian Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der unberechtigten Nutzung von Bildern im Internet ankommt, um kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Wir erklären, welche Rechte Fotografen und Urheber an ihren Bildern haben und welche Konsequenzen drohen, wenn diese Rechte verletzt werden. Dabei beleuchten wir, wie schnell und einfach Bilder im Internet verbreitet und ohne Genehmigung genutzt werden können. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen Websitebetreiber, Blogger oder Social-Media-Nutzer unwissentlich oder bewusst fremdes Bildmaterial verwenden, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie sich vor unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzungen schützen und was zu tun ist, wenn Sie mit einer Abmahnung konfrontiert werden. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen der einfachen Nutzung und der kommerziellen Verwertung von Bildern sowie die Rolle von Lizenzvereinbarungen und Creative Commons Lizenzen.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die Urheberrechte an Bildern zu respektieren und warum eine sorgfältige Prüfung der Nutzungsrechte entscheidend sein kann, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie legale Bildquellen finden, korrekte Bildnachweise erstellen und auf eine Abmahnung wegen Bilderklau richtig reagieren können.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Rechtsanwalt Bilderklau: Was tun bei unberechtigter Bildnutzung?“ auf der Website von Rechtsanwalt Kramarz. Sie haben Fragen zum Thema Bilderklau oder benötigen Unterstützung bei einer Abmahnung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz direkt für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.
Transkript der Folge
Rechtsanwalt Kramarz (Intro): Herzlich willkommen zum Podcast von Rechtsanwalt Kramarz. Mein Name ist Christian Kramarz und ich bin Rechtsanwalt. Ich vertrete Mandanten in Darmstadt und bundesweit. Mit meinem Master of Law im Medienrecht und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht stehe ich Ihnen gerne kompetent zur Seite. Umfassende Informationen finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Sie erreichen mich für eine erste kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 06151 2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir übergeben jetzt an Lex und Nova mit den Details zum aktuellen Thema. Viel Spaß.
Lex: Hallo und willkommen. Heute schauen wir mal genauer hin, wir haben uns Material eines spezialisierten Anwalts vorgenommen. Thema: Bildrechte im Netz.
Nova: Genau. Und Bilderklau. Ja, Bilderklau, du kennst das sicher: Man sieht ein Bild online, findet es gut und fragt sich, kann ich das jetzt einfach nehmen für meine Website, Social Media, was auch immer.
Lex: Genau.
Nova: Da wollen wir heute mal ein bisschen Klarheit schaffen auf Basis dieser Unterlagen. Was dürfen Fotografen, was passiert, wenn man Bilder unerlaubt nutzt?
Lex: Stimmt. Und ist wirklich jeder Schnappschuss geschützt, das ist ja auch so eine Frage.
Nova: Lass uns da mal eintauchen.
Lex: Ja, Kern der Sache ist, wenig überraschend, das deutsche Urheberrechtsgesetz und wie das eben Fotos schützt. Das Material geht da ziemlich ins Detail, was die Rechte der Urheber, also der Fotografen, angeht und was eben die Konsequenzen sind, wenn diese Rechte verletzt werden.
Nova: Stichwort Abmahnung, nehme ich an.
Lex: Ganz genau: Abmahnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz. Das sind so die Klassiker in dem Bereich.
Nova: Und das ist heute, wo ja wirklich alles voller Bilder ist online, total relevant.
Lex: Absolut.
Nova: Okay, dann lass uns mal direkt beim Schutz anfangen. Gilt der wirklich für jedes Foto, also auch wenn ich nur mal schnell mit dem Handy knipse, im Urlaub oder so?
Lex: Ja, also das Material ist da eigentlich sehr klar. Grundsätzlich genießt so ziemlich jede Fotografie Urheberrechtsschutz.
Nova: Echt?
Lex: Jede.
Nova: Ja, das Gesetz macht zwar technisch einen Unterschied. Es gibt Lichtbildwerke, das sind die Fotos mit einer gewissen Schöpfungshöhe, also künstlerisch irgendwie anspruchsvoll.
Lex: Okay.
Nova: Und dann gibt es die einfachen Lichtbilder. Das sind quasi die Alltagsfotos, Schnappschüsse. Aber, und das betonen die Unterlagen: Wenn es um die unerlaubte Nutzung geht, also um diesen Bilderklau, dann haben die Fotografen in beiden Fällen sehr, sehr ähnliche und auch starke Rechte.
Lex: Heißt also, der Fotograf entscheidet.
Nova: Genau, er oder sie entscheidet exklusiv, was mit dem Bild passiert. Punkt.
Lex: Okay, das ist schon mal eine Ansage. Und wenn jetzt jemand das ignoriert, sagen wir, ich finde ein Bild, kopiere es und packe es auf meine Firmenwebseite?
Nova: Dann ist das eine Urheberrechtsverletzung. Ziemlich eindeutig.
Lex: Und dann, was kann der Fotograf machen?
Nova: Dann kann er dagegen vorgehen. Und typischerweise, so steht’s auch im Material, fängt das mit einer Abmahnung an.
Lex: Ah ja.
Nova: Damit fordert er dich auf, die Nutzung sofort zu beenden – das ist der sogenannte Unterlassungsanspruch.
Lex: Hör auf damit.
Nova: Genau. Und ganz wichtig dabei ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das ist ein Versprechen von dir, das Bild nie wieder zu nutzen. Strafbewehrt heißt, wenn du es doch wieder tust, musst du eine empfindliche Vertragsstrafe zahlen. Im Material steht was von oft nicht unter 2.500 Euro, damit das auch wirklich abschreckt.
Lex: Okay, das ist schon mal deutlich. Aber es geht ja nicht nur ums Aufhören, oder? Oft wollen die ja auch Geld sehen.
Nova: Richtig. Neben der Unterlassung kommt fast immer die Forderung nach Schadensersatz.
Lex: Und wie berechnet man das, den Schaden?
Nova: Das ist interessant. Die Unterlagen beschreiben die gängigste Methode, das ist die sogenannte Lizenzanalogie.
Lex: Lizenzanalogie? Ja, man fragt, was hättest du als Nutzer denn zahlen müssen, wenn du vorher ganz brav gefragt und eine offizielle Lizenz für genau diese Nutzung gekauft hättest?
Nova: Ah, verstehe. Man tut so, als hättest du eine Lizenz gekauft.
Lex: Genau. Und dieser fiktive Lizenzpreis, das ist dann der Schadensersatz. Und was wichtig ist: Es ist egal, ob du das Geld überhaupt hättest ausgeben wollen oder können.
Nova: Echt?
Lex: Ja.
Nova: Ja, es zählt der objektive Wert dieser Nutzung am Markt. Quasi, was ist die Nutzung wert, nicht was sie dir wert ist.
Lex: Okay, das ist ein wichtiger Punkt. Und dieser objektive Wert, der kann dann auch mal höher sein?
Nova: Absolut. Das Material nennt Beispiele. Allein der Streitwert, also der Wert, um den es vor Gericht gehen würde, kann laut einem Urteil, ich glaube vom OLG Frankfurt war das, für ein professionelles Produktfoto schon bei 6.000 Euro liegen.
Lex: Wow.
Nova: Bei künstlerischen Fotos, also Lichtbildwerken, potenziell sogar noch mehr. Und da kommen ja dann oft noch die Anwaltskosten für die Abmahnung obendrauf, die muss der Verletzer nämlich auch zahlen.
Lex: Puh, das läppert sich. Gibt es da konkrete Fälle im Material?
Nova: Ja, ein paar. Einer war eine Abmahnung wegen eines Instagram-Posts, da ging es los mit einer Forderung von fast 2.000 Euro. Man hat sich dann wohl auf 650 Euro plus die Unterlassungserklärung geeinigt.
Lex: Immer noch Geld.
Nova: Klar.
Lex: Ein anderer Fall: Bild auf einem Blog ohne Lizenz. Da war die Anfangsforderung bei 8.000 Euro.
Nova: Krass.
Lex: Ja, und am Ende waren es dann wohl 1.200 Euro Vergleichssumme. Also das kann schon wehtun. Definitiv.
Nova: Eine Frage, die man ja oft hört oder liest: Was ist denn, wenn ich den Namen des Fotografen dazuschreibe? Also so eine Art Quellenangabe mache – reicht das nicht?
Lex: Nein, und das ist wirklich ein ganz, ganz wichtiger Punkt, der im Material auch fett unterstrichen wird.
Nova: Okay, die reine Namensnennung gibt dir so gut wie nie das Recht, das Bild auch zu nutzen?
Lex: Ach was.
Nova: Doch, du brauchst fast immer die ausdrückliche Erlaubnis, also eine Lizenz vom Rechteinhaber, vom Fotografen oder seiner Agentur.
Lex: Auch wenn ich nur den Namen nenne?
Nova: Ja. Es gibt natürlich Ausnahmen. Klar, bei bestimmten Creative-Commons-Lizenzen zum Beispiel, da ist die Namensnennung Teil der Bedingung. Aber die Grundregel ist: Keine Nutzung ohne Erlaubnis. Punkt.
Lex: Das ist krass. Hätte ich jetzt nicht unbedingt gedacht, ist aber so. Und es kommt noch besser: Wenn du den Namen nicht nennst, obwohl du es müsstest, also selbst wenn du eine Lizenz hättest, die das vorschreibt, dann kann das den Schadensersatz sogar noch erhöhen, weil du auch das Recht auf Namensnennung verletzt.
Nova: Genau, das ist nämlich auch ein Teil des Urheberrechts.
Lex: Okay, gut zu wissen. Puh.
Nova: So, fassen wir das vielleicht noch mal zusammen, was das Material uns da mitgibt.
Lex: Ja, gerne.
Nova: Erstens: Praktisch jedes Foto, egal ob Kunst oder Schnappschuss, genießt urheberrechtlichen Schutz. Zweitens: Die unerlaubte Nutzung, der Bilderklau, ist eine Rechtsverletzung. Das kann zu Abmahnungen führen, mit der Aufforderung, die Nutzung zu unterlassen und Schadensersatz zu zahlen. Dieser Schaden wird oft nach der Lizenzanalogie berechnet, also: Was hätte eine Lizenz gekostet? Und fünftens: Wie die Beispiele zeigen, das kann überraschend teuer werden.
Lex: Ja.
Nova: Was ich daran irgendwie faszinierend finde, ist die Konsequenz, mit der das Recht da durchgesetzt werden kann, selbst bei Dingen, die einem vielleicht klein vorkommen, wie ein Bild im Blog oder auf Insta. Das heißt also für dich da draußen: Nur weil du Bilder im Internet technisch total easy kopieren und einfügen kannst, ist es rechtlich eben oft eine ganz andere Nummer.
Lex: Genau, eine ziemlich heikle Sache. Und noch mal ganz wichtig aus dem Material: Selbst wenn du denkst, du bist nett und nennst den Fotografen – das allein reicht eben meistens nicht. Du brauchst die Erlaubnis, die Lizenz, schwarz auf weiß am besten.
Nova: Ja, und das wirft ja vielleicht eine spannende Frage für dich auf, über die du mal nachdenken kannst: Wie genau schaust du eigentlich hin? Prüfst du die Rechte, bevor du ein Bild, das du irgendwo online findest, für deine eigenen Zwecke nutzt?
Rechtsanwalt Kramarz (Outro): So, das war’s von Lex und Nova für diese Folge. Wir hoffen, Sie konnten heute wieder etwas schlauer werden, ohne dabei einzuschlafen. Und bevor Sie nun Ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden, hier kommt noch etwas Wichtiges: Ich unterstütze Mandanten sowohl in Darmstadt als auch bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie zu dem Thema dieser Podcast-Episode Beratungsbedarf haben oder eine allgemeine Rechtsfrage besteht, lade ich Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten. Sie erreichen mich telefonisch unter 06151 2768227. Falls Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir Ihre Anfrage, ich melde mich. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über meine Kanzlei und meine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Bis zum nächsten Mal.
Hinweis: Die Stimmen und Inhalte dieses Podcasts werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Die rechtlichen Inhalte wurden von Rechtsanwalt Kramarz geprüft.

