Viele Internetnutzer sehen sich unerwartet mit einer Abmahnung der MG Premium Ltd. konfrontiert, die häufig durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin versendet wird. Solche Schreiben können verständlicherweise Verunsicherung auslösen. Oftmals erhalten Betroffene direkt eine Mahnung, ohne dass die eigentliche Abmahnung sie nachweislich erreicht hat. Dieser Beitrag erläutert die Hintergründe und zeigt auf, wie man besonnen und rechtlich fundiert reagieren kann. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles bietet die Kanzlei Kramarz eine kostenlose telefonische Erstberatung an.
Was wird in der Abmahnung von MG Premium vorgeworfen?
Den Abmahnungen von MG Premium liegt in der Regel der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zugrunde. Konkret geht es meist um die angebliche unerlaubte Verbreitung von pornografischen Filmwerken über Filesharing-Netzwerke wie BitTorrent. Die Forderungen, die mit diesen Abmahnungen einhergehen, sind oft erheblich und können sich auf Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro belaufen. Es ist wichtig, solche Forderungen nicht vorschnell zu begleichen.
Kritische Punkte bei Abmahnungen durch IPPC Law
Ein wiederkehrendes Thema bei Abmahnungen, die von IPPC Law im Namen der MG Premium Ltd. (mit Sitz auf Zypern) ausgesprochen werden, ist der Nachweis des Zugangs der ursprünglichen Abmahnung. Die Kanzlei scheint hier oft davon auszugehen, dass das Schreiben den Empfänger erreicht hat, ohne dies lückenlos belegen zu können. Zudem fällt auf, dass die Schreiben häufig standardisiert sind und keine detaillierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Beweisführung enthalten. Pauschale Vorwürfe stehen im Raum, was an frühere Abmahnwellen erinnert, bei denen der heutige Geschäftsführer von IPPC Law bereits involviert war. Auch die Mandatierung von IPPC Law durch MG Premium Ltd. wird von Kritikern bisweilen infrage gestellt.
Wie sollte man auf eine Abmahnung von MG Premium reagieren?
- Ruhe bewahren: Auch wenn die Situation beunruhigend ist, sollten keine unüberlegten Schritte unternommen werden.
- Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen: Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann nachteilige Verpflichtungen, wie etwa überhöhte Vertragsstrafen, enthalten. Eine Zahlung sollte ebenfalls nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung erfolgen.
- Fristen beachten, aber kritisch prüfen: Die von IPPC Law gesetzten Fristen sind oft sehr kurz. Dennoch sollten sie ernst genommen und nicht ignoriert werden. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die gesetzten Fristen rechtlich haltbar sind.
- Beweise sichern: Falls möglich, sollten technische Aspekte dokumentiert werden. Dazu können Router-Protokolle zum angeblichen Tatzeitpunkt oder Informationen zur WLAN-Sicherheit gehören, um eine mögliche Fremdnutzung des Anschlusses zu prüfen.
- Rechtlichen Rat einholen: Angesichts der Komplexität und der potenziellen finanziellen Folgen ist es dringend ratsam, einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Ein spezialisierter Fachanwalt kann die Abmahnung umfassend prüfen. Dabei wird unter anderem analysiert, ob die Forderungen berechtigt sind, ob die Beweisführung schlüssig ist und ob die Abmahnung formale Kriterien erfüllt.
Die Kanzlei Kramarz, mit Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht, steht Ihnen hierbei mit über 15 Jahren Berufserfahrung zur Seite. Wir analysieren Ihre Abmahnung von MG Premium bzw. IPPC Law und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dies kann beinhalten:
- Die Modifizierung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten.
- Die Reduzierung oder vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen.
- Die Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Gegenseite.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihre Situation unverbindlich zu schildern. Sie erreichen uns über kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227.
Fazit
Eine Abmahnung von MG Premium wegen angeblichen Filesharings ist ernst zu nehmen, bedeutet aber nicht, dass man den Forderungen schutzlos ausgeliefert ist. Eine sorgfältige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist der erste und wichtigste Schritt, um die eigenen Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile abzuwenden. Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie kompetent und zuverlässig.
Was ist der Hauptvorwurf in einer Abmahnung von MG Premium / IPPC Law?
In der Regel geht es um den Vorwurf der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (oftmals Filme) über Filesharing-Plattformen. Die MG Premium Ltd. lässt diese angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Kanzleien wie IPPC Law abmahnen. Für Unterstützung zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?
Nein, es ist dringend davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Diese sind oft zu weit gefasst und können nachteilige, langfristige Verpflichtungen (z.B. hohe Vertragsstrafen) enthalten. Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Das Ignorieren einer Abmahnung ist nicht empfehlenswert. Es kann zu einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer Klage führen, was mit erheblich höheren Kosten verbunden sein kann. Suchen Sie stattdessen rechtzeitig anwaltliche Hilfe. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Wie kann mir die Kanzlei Kramarz bei einer Abmahnung von MG Premium helfen?
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht, prüft Ihre Abmahnung, berät Sie zu den Handlungsmöglichkeiten, erstellt eine modifizierte Unterlassungserklärung und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite mit dem Ziel, die Forderungen zu reduzieren oder abzuwehren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.