Abmahnung durch die Verbraucherzentrale: Risiken bei Preis-Rechnern und Rezensionen

Eine Sanduhr mit digitalen Pixeln, die ein Labyrinth bilden – Symbol für rechtliche Risiken im Web.

Fragen zum Thema? Kostenlose Ersteinschätzung unter 06151-2768227, anfrage@kanzlei-kramarz.de oder Kontakt.

Stellen Sie sich vor, Sie investieren viel Zeit und Energie in die Optimierung Ihres Onlineshops. Sie bieten Ihren Kunden nützliche Tools zur Preisberechnung an und präsentieren stolz die positiven Erfahrungen Ihrer Käufer. Alles scheint perfekt – bis ein gelber Umschlag eintrifft. Der Absender: der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Vorwurf wiegt schwer: Irreführung durch Intransparenz. Plötzlich steht nicht mehr der Kundenservice im Fokus, sondern die Abwehr hoher Kosten und drohender Gerichtsverfahren. Eine solche Situation trifft viele Unternehmer unvorbereitet, doch wer die rechtlichen Fallstricke kennt, kann gezielt gegensteuern.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Abmahnung der Verbraucherzentrale ist ein rechtliches Mittel, um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Interesse der Allgemeinheit zu unterbinden.
  • Kernvorwurf Irreführung: Insbesondere automatisierte Preis-Rechner stehen im Fokus, wenn sie unverbindliche Werte als feststehende Tatsachen präsentieren (§ 5 UWG).
  • Prüfpflicht bei Bewertungen: Unternehmer müssen seit 2022 transparent angeben, ob und wie sie die Echtheit von Kundenrezensionen sicherstellen (§ 5b Abs. 3 UWG).
  • Handlungsbedarf: Wer eine solche Abmahnung erhält, muss innerhalb kurzer Fristen reagieren, um eine kostspielige Einstweilige Verfügung zu vermeiden.
Eine Sanduhr mit digitalen Pixeln, die ein Labyrinth bilden – Symbol für rechtliche Risiken im Web.

Warum der vzbv Webseiten-Funktionen prüft

Die Verbraucherzentrale agiert als Marktwächter. Ihr Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Konsumenten zu verhindern. Im digitalen Handel rücken dabei verstärkt Funktionen in den Fokus, die den Entscheidungsprozess des Kunden beeinflussen.

Wenn ein Online-Tool nach Eingabe weniger Daten einen konkreten Wert ausgibt, ohne sofort und unmissverständlich auf dessen Unverbindlichkeit hinzuweisen, sehen die Verbraucherschützer darin oft eine Täuschung. Der Kunde wird zu einer Handlung bewegt (z. B. dem Versand von Waren oder einer Kontaktaufnahme), die er bei Kenntnis der bloßen Schätzung eventuell unterlassen hätte. Hier zeigt sich die strenge Linie der Rechtsprechung: Der erste Eindruck zählt, und „Sternchenhinweise“ am Ende der Seite heilen eine anfängliche Irreführung oft nicht.

Die neue Transparenz bei Kundenstimmen

Ein zweiter, häufiger Grund für eine Abmahnung der Verbraucherzentrale ist die fehlerhafte Einbindung von Kundenbewertungen. Es reicht nicht mehr aus, dass die Bewertungen „echt“ sind; der Gesetzgeber verlangt eine aktive Information darüber, wie dies gewährleistet wird. Fehlt dieser Hinweis auf der Webseite, ist die Werbung mit den Rezensionen bereits per Gesetz unlauter. Wir stellen in unserer Beratung fest, dass viele Unternehmen diese erst vor wenigen Jahren eingeführte Verschärfung noch nicht vollständig umgesetzt haben.

Wirksame Hilfe nach Erhalt der Abmahnung

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, ist die Versuchung groß, die beigefügte Unterlassungserklärung schnell zu unterschreiben, um das Thema zu erledigen. Wir raten jedoch dringend zur Vorsicht: Diese Erklärungen sind oft zu weit gefasst. Wer unterschreibt, geht eine lebenslange Bindung ein und riskiert bei kleinsten Fehlern hohe Vertragsstrafen.

Unsere Kanzlei analysiert die Vorwürfe fachlich präzise und erarbeitet eine Strategie zur rechtssicheren Anpassung Ihrer Webseite. Wir unterstützen Sie dabei, die Forderungen abzuwehren oder die Unterlassungserklärung auf ein Minimum zu begrenzen.

Haben Sie Post vom vzbv erhalten? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder senden Sie uns die Abmahnung direkt an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen zu unseren Schwerpunkten finden Sie unter https://kanzlei-kramarz.de.

Warum mahnt die Verbraucherzentrale und kein Konkurrent ab?

Die Verbraucherzentrale ist ein klagebefugter Verband. Sie darf Verstöße auch dann verfolgen, wenn kein direkter Mitbewerber klagt, sofern das kollektive Interesse der Verbraucher berührt ist. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Gilt die Informationspflicht auch für importierte Google-Bewertungen?

Ja. Sobald Sie Bewertungen auf Ihrer eigenen Seite zu Werbezwecken anzeigen, müssen Sie angeben, ob und wie Sie deren Echtheit prüfen – unabhängig von der Quelle. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung durch den vzbv?

Regelmäßig wird eine Pauschale für den Aufwendungsersatz gefordert (ca. 250–350 €). Viel schwerer wiegen jedoch die Risiken künftiger Vertragsstrafen bei Fehlern. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne über unsere Kontaktseite.

Wichtige Informationen zu Ihren Rechten: Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten? Oder betrifft Ihre Frage eine Abmahnung im Urheberrecht oder eine Abmahnung im Markenrecht? Informationen speziell zum Thema Abmahnung von Frommer Legal finden Sie ebenfalls bei uns. Die Kanzlei IPPC Law versendet ebenfalls in großer Zahl Abmahnungen.

Sie suchen einen kompetenten Rechtsanwalt für UrheberrechtMedienrecht oder Softwarerecht? Wir beraten Sie umfassend auch in Fragen zum MarkenrechtWettbewerbsrechtDatenschutzrecht und bei Bilderklau.

Benötigen Sie rechtssichere AGB und möchten diese erstellen lassen? Kontaktieren Sie uns!