Die XXXLutz Kette betreibt 370 Filialen und 21 Onlineshops. Einer meiner Mandanten hatte dort ein neues Sofa erstanden. Versprochen worden war ihm eine Polsterung mit „Memory-Effekt“. Die Polsterung gab leicht nach beim probesitzen. Danach sollte die Polsterung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückkehren.
Wenige Wochen nach dem Kauf wurde die Sitzgelegenheit geliefert. Nach kurzer Zeit mussten meine Mandanten feststellen, dass von einem Memoryeffekt keine Rede sein konnte. Die Polsterung kehrte nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurück, sondern verblieb so, wie sie beim Sitzvorgang war. Mit der Zeit sank man immer weiter in der Polsterung ein, so dass der Käufer bald auf dem Rost saß. Mit der Polsterung des Möbels auf dem beim Kauf probegesessen worden war, hatte die Polsterung der von XXXLutz gelieferten Couch nicht viel gemein.
Auf außergerichtliche Aufforderungen zur Rücknahme der Couch reagierte die Gegenseite unter anderem mit dem Angebot eines Aufpolsterungsservice. Die Kosten dieses Services sollten dann nach dem Verursacherprinzip vom Käufer getragen werden. Dieses Angebot mussten wir leider ablehnen und erhoben statt dessen Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme der Couch.
Nach der Klageerhebung erhielten wir nun die Nachricht, dass die Klageforderung anerkannt wird. Den Kaufpreis hat der Käufer bereits zurückgezahlt bekommen.