Abmahnung Blom Deutschland GmbH durch Anwälte Meissner & Meissner

Im Internet sind Karten leicht zugänglich. Jeder große Anbieter wie Google mit Google Maps, Apple mit Apple Maps oder Microsoft mit Bing Maps hält einen entsprechenden Dienst im Internet vor. Es ist für Nutzer solcher Dienste nur allzu verführerisch einen entsprechenden Kartenausschnitt aus der online verfügbaren Karte auszuschneiden und dann anderweitig zu benutzen.

Abmahnung Blom Deutschland GmbH

Wer sich der Luftbilder aus dem Angebot von Bing Maps bedient und den gewählten Ausschnitt der Luftbilder dann in seinem Online-Angebot oder in anderweitigen Dokumenten verwendet, sieht sich unter Umständen einer Abmahnung der Rechtsanwälte Meissner und Meissner aus Berlin ausgesetzt. Die Rechtsanwälte sind für die Blom Deutschland GmbH tätig und versenden Abmahnungen wegen der unlizenzierten Nutzung von Luftbildaufnahmen.

Die Blom Deutschland GmbH hat Ihren Sitz in Schorndorf. Entsprechend der Selbstdarstellung der Blom Deutschland GmbH handelt es sich um eines der führenden Unternehmen für Photogrammetrie, Laserscanning, Geodäsie und Geoinformatik. 

Luftbildaufnahmen sind vom Urheberrecht geschützt. Während Werke nach dem Urheberrecht persönliche geistige Schöpfungen sein müssen, gilt für Lichtbilder der Schutz nach § 72 UrhG. Daraus ergibt sich, dass jedes fotografisch erstellte Werk auf diesem Umweg wie ein urheberrechtliches Werk nach § 2 UrhG geschützt ist.

Forderungen im Abmahnschreiben

Die Blom Deutschland GmbH hält die Rechte an den Luftbildaufnahmen. Sie leitet auf ihrem ausschließlichen Recht Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung, Auskunft und Schadenersatz her. Die geltend gemachten Auskunftsansprüche sollen der Vorbereitung der Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes dienen.

Die Kostenerstattungsansprüche werden bereits im Abmahnschreiben berechnet. Grundlage der Berechnung ist dabei ein Streitwert von 7500 €, aus dem sich Zahlungsansprüche in Höhe von 710,85 € nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ableiten sollen.

Nach Erteilung der Auskunft kündigt der Rechteinhaber an, die weiteren Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist tatsächlich ein Vertrag, der zwischen dem Abgemahnten und dem Abmahner abgeschlossen werden soll und der die Unterlassung der weiteren Nutzung des Luftbilds zum Gegenstand hat. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, so der beigefügte Vertragsentwurf, soll eine Vertragsstrafe zu zahlen sein, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit 5.100 € zu bemessen sei. Bereits aus dieser drakonischen Strafandrohung ergibt sich die unbedingte Notwendigkeit sich in Hinsicht auf die Abmahnung der Blom Deutschland GmbH rechtlich beraten zu lassen.

Kennen Sie OpenStreetMap?

Als Anbieter unabhängiger Dienst existiert das Angebot von OpenStreetMap. Die dort verfügbaren Kartenausschnitte lassen sich kostenfrei nutzen, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Die Lizenzbedingungen von OpenStreetMap finden Sie hier.

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