Warner Bros. Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

Eine Warner Bros Abmahnung im Papierkorb

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Eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung kann für Verunsicherung sorgen. Wenn Post von Warner Bros. Entertainment Inc. eingeht, die meist von der Kanzlei Frommer Legal (früher bekannt als Waldorf Frommer) verschickt wird, ist dies ein weit verbreitetes Problem. Es geht um den Vorwurf des illegalen Herunterladens und Anbietens von Filmen über sogenannte Filesharing-Plattformen. Panik ist dabei der falsche Ratgeber. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt und wie in dieser Situation am besten zu verfahren ist.

Was ist eine Abmahnung von Warner Bros. und warum wird sie versendet?

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten – hier die angebliche Urheberrechtsverletzung – zu unterlassen. Warner Bros. als großes Filmstudio schützt seine Rechte an Filmen vehement. Das Unternehmen besitzt einen umfangreichen Katalog an Werken, und sobald der Verdacht besteht, dass diese illegal über Filesharing-Netzwerke verbreitet werden, werden rechtliche Maßnahmen ergriffen. Ziel der Abmahnung ist es, den Inhaber des Internetanschlusses, über den die vermeintliche Verletzung stattgefunden haben soll, zur Verantwortung zu ziehen.

Der Hauptvorwurf lautet in der Regel, dass ein Film nicht nur heruntergeladen, sondern durch das Filesharing auch anderen Nutzern zum Download angeboten wurde. Dieses „öffentliche Zugänglichmachen“ nach § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist ein zentraler Punkt, da hierfür oft hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Der Inhalt der Abmahnung: Hohe Forderungen und die Unterlassungserklärung

In der Abmahnung sind typischerweise zwei Hauptforderungen enthalten: eine Forderung nach hohen Schadensersatzzahlungen und die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die geforderten Summen für den Schadensersatz können auf den ersten Blick erschreckend wirken und liegen oft deutlich über dem eigentlichen Kaufpreis eines Films. Dies liegt daran, dass nicht nur der reine Download, sondern vor allem das Anbieten (der sogenannte Upload-Anteil beim Filesharing) eine Rolle spielt. Hier wird häufig die sogenannte Lizenzanalogie angewendet, bei der fiktive Lizenzgebühren für die Nutzung angesetzt werden.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein weiterer kritischer Punkt. Mit der Unterschrift verpflichtet man sich, die behauptete Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Der Begriff „strafbewehrt“ bedeutet, dass bei einem erneuten Verstoß eine hohe Vertragsstrafe gezahlt werden müsste. Vorsicht ist hier geboten! Die von der abmahnenden Kanzlei vorformulierte Erklärung kann ein Schuldeingeständnis enthalten und übermäßig binden. Ob eine solche Erklärung überhaupt abgegeben werden muss und in welcher Form, sollte unbedingt geprüft werden.

Erste Schritte nach Erhalt der Abmahnung: Ruhe bewahren, nicht ignorieren!

Eine Abmahnung ist nie angenehm, aber es ist entscheidend, besonnen zu handeln.

  1. Ruhe bewahren: Panikreaktionen sollten vermieden werden. Der Brief ist ernst zu nehmen, doch voreilige Schritte sind zu unterlassen.
  2. Fristen beachten: Jede Abmahnung setzt Fristen, innerhalb derer eine Reaktion erfolgen soll. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, da sonst gerichtliche Schritte folgen könnten.
  3. Nicht ignorieren: Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, ist die schlechteste Reaktion. Dies kann dazu führen, dass die Gegenseite Klage erhebt und die Kosten deutlich steigen.
  4. Keine voreiligen Handlungen:
    • Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden! Diese kann nachteilig sein.
    • Es sollte kein direkter Kontakt zur abmahnenden Kanzlei aufgenommen werden! Jedes Wort kann gegen die eigene Position verwendet werden.
    • Es sollten keine Zahlungen ohne vorherige rechtliche Prüfung geleistet werden!

 

Wichtige Überlegungen und mögliche Verteidigungsansätze

Die Frage der Haftung des Anschlussinhabers ist komplex. Ist der Inhaber des Internetanschlusses immer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die über seinen Anschluss begangen werden? Nicht unbedingt. Hier greifen juristische Konzepte wie die Störerhaftung oder die Haftung als Täter oder Teilnehmer. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine Verantwortung besteht und wenn ja, in welcher Form.

Ein häufig genutzter Ansatz ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese ist so formuliert, dass sie die rechtlichen Anforderungen erfüllt, aber kein Schuldeingeständnis darstellt und nicht übermäßig benachteiligt. Eine solche Erklärung ist jedoch nur sinnvoll, wenn tatsächlich eine Haftung besteht.

Auch die Verjährung der Forderungen sollte in jedem Fall geprüft werden.

Die Rolle des Rechtsanwalts: Professionelle Hilfe ist entscheidend

Angesichts der rechtlichen Komplexität und der oft hohen Forderungen ist die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich. Ein Anwalt, der Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen hat, kann die Rechtslage fundiert einschätzen und die Berechtigung der Forderungen prüfen.

Gerne steht Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M. und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht mit seiner langjährigen Expertise zur Seite. Eine Abmahnung wird detailliert geprüft und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit der Gegenseite über die Höhe der Forderung zu verhandeln.

Eine kostenlose telefonische Erstberatung ist möglich unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite unter kanzlei-kramarz.de/kontakt. Die Kanzlei bietet eine transparente und vertrauensvolle Beratung.

Fazit: Abmahnung ernst nehmen, aber nicht allein handeln!

Eine Abmahnung von Warner Bros. Entertainment Inc. ist ein ernstes Thema, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Doch ebenso wichtig ist es, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen. Ruhe zu bewahren, die Fristen zu beachten und vor allem rechtzeitig professionelle rechtliche Unterstützung zu suchen, kann unnötige Kosten vermeiden und die eigenen Rechte effektiv verteidigen.

Zukünftige Rechtsverstöße sollten vermieden werden, indem auf legale Streaming-Dienste zurückgegriffen und keine illegalen Filesharing-Plattformen genutzt werden. So bleibt man auf der sicheren Seite und kann Filme unbeschwert genießen.

Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen die Experten der Kanzlei Kramarz gerne zur Verfügung. Ein Besuch auf kanzlei-kramarz.de oder eine direkte Kontaktaufnahme für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder via E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de ist jederzeit möglich.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Warner Bros. Abmahnung

Eine Abmahnung von Warner Bros. Entertainment Inc., oft über die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) versendet, ist eine schriftliche Aufforderung, ein angebliches Fehlverhalten – meist eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing von Filmen – zu unterlassen.

Warner Bros. schützt seine Urheberrechte an Filmen vehement. Wenn der Verdacht besteht, dass Filme illegal über Filesharing-Netzwerke verbreitet wurden, werden Abmahnungen versendet. Der Hauptvorwurf ist in der Regel das öffentliche Zugänglichmachen des Films (§ 19a UrhG) durch das Anbieten zum Download im Filesharing-Netzwerk.

Üblicherweise werden hohe Schadensersatzzahlungen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die geforderten Summen basieren oft nicht nur auf dem reinen Download, sondern auf dem Anbieten des Films (Upload-Anteil beim Filesharing). Hier kommt häufig die Lizenzanalogie zur Anwendung, bei der fiktive Lizenzgebühren für die Nutzung angesetzt werden.

Nein, auf keinen Fall ungeprüft! Die vorformulierte Erklärung kann ein Schuldeingeständnis enthalten und übermäßig binden. Eine Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt ist dringend angeraten.

Das Ignorieren einer Abmahnung ist die schlechteste Reaktion. Es kann dazu führen, dass die Gegenseite Klage erhebt und die Kosten für den Abgemahnten deutlich steigen.

Nicht unbedingt. Die Frage der Haftung des Anschlussinhabers ist komplex und beinhaltet juristische Konzepte wie die Störerhaftung oder die Haftung als Täter oder Teilnehmer. Eine Prüfung im Einzelfall ist notwendig.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine rechtlich angepasste Version der Unterlassungserklärung. Sie erfüllt die notwendigen rechtlichen Anforderungen, stellt aber kein Schuldeingeständnis dar und benachteiligt den Abgemahnten nicht übermäßig. Sie ist jedoch nur sinnvoll, wenn tatsächlich eine Haftung besteht.

Ja, die Verjährung der Forderungen sollte in jedem Fall geprüft werden.

Ein auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierter Anwalt kann die Rechtslage fundiert einschätzen, die Berechtigung der Forderungen prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Dies kann auch Verhandlungen mit der Gegenseite über die Höhe der Forderung umfassen.

Ja, Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M. bietet eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Kontakt ist unter 06151-2768227 oder via E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de möglich. Weitere Informationen sind auf kanzlei-kramarz.de/kontakt zu finden.

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