GEMA bei Straßen- und Stadtfesten: Wann die ganze Festfläche zählt und wann nicht

Die GEMA berechnet Straßen- und Stadtfeste nach dem Tarif U-ST über die gesamte Festfläche. Der BGH hat das gebilligt, aber nur für Feste, die von Musik geprägt sind. Wann die Flächenberechnung angreifbar ist und was Veranstalter tun können.
Impressum: E-Mail-Adresse muss erreichbar sein – Kammergericht verurteilt Amazon

Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, im Impressum eine E-Mail-Adresse anzugeben, die eingehende Nachrichten per Autoresponder abweist (5 UKl 1/26). Was das für No-Reply-Adressen und Autoresponder auf Ihrer Website bedeutet.