Rechtsanwalt Softwarerecht

Der Schutz von Computerprogrammen ist im Urheberrecht verankert. Der Gesetzgeber gewährt den urheberrechtlichen Schutz für Programme jeglicher Art. In den Schutzbereich ist auch das Entwurfsmaterial einbezogen, § 69a Abs. 1 UrhG. Das ausschließliche Recht des Herstellers einer Software wird im Gesetz näher umschrieben. Der Gesetzgeber grenzt die ausdrücklich zustimmungsbedürftigen Handlungen (§ 69c UrhG) von denjenigen Handlungen ab, für die kein Zustimmungsbedürfnis besteht (§ 69d UrhG). Das Schutzrecht für Software und Computerprogramme liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber, bzw. beim Dienstherrn, § 69b UrhG.

Das Informationstechnologierecht ist eine dynamische Querschnittsmaterie, die Verbindungen zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten aufzeigt, einschließlich Vertragsrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Es wird zunehmend durch das Internet und moderne Informationsprozesse geprägt, wobei technische Entwicklungen wie Software und Apps eine zentrale Rolle spielen.

Rechtsanwalt Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht IT-Recht Darmstadt

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- sowie IT-Recht, bietet Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung der Rechtslage.

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Inhaltsverzeichnis

Einführung in das Softwarerecht

Das Softwarerecht ist ein Teilgebiet des IT-Rechts, das sich mit den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung, Nutzung und Lizenzierung von Software befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das Urheberrecht, das Vertragsrecht und das Datenschutzrecht. Im Softwarerecht spielen Lizenzverträge eine zentrale Rolle, da sie die Nutzungsrechte und Bedingungen für die Nutzung von Software regeln. Ein Rechtsanwalt für Softwarerecht kann Unternehmen und Privatpersonen bei der Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie bei der Lösung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Softwarerechts unterstützen. Die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt hilft, rechtliche Risiken zu minimieren und die Interessen der Beteiligten zu schützen.


Softwarevertragsrecht

Das Softwarevertragsrecht beschäftigt sich mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Inhaber der Rechte an der Software und dem Nutzer. Hier hat der Rechteinhaber zahlreiche Möglichkeiten über die Art und Weise der Nutzung zu bestimmen. Diese vertraglichen Regelungen stehen natürlich in engem Zusammenhang mit der Vergütung für die Nutzung der Software. Es lassen sich verschiedene Typen der Art und Weise der Softwareüberlassung feststellen.

Software kann auf Dauer überlassen werden, d.h. der Nutzer zahlt einmalig und erwirbt damit ein Nutzungsrecht. Dieser Vertragstyp richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Kaufrechts und muss sich an den gesetzlichen Vorgaben zum Kaufrecht messen lassen.

Wird die Nutzungsmöglichkeit für eine Software auf Zeit eingeräumt findet Mietrecht Anwendung. Der Hersteller hat bei einer mietrechtlichen Ausgestaltung seiner Softwarenutzungsrechte die Möglichkeit regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Andererseits ist der Hersteller während der Mietdauer dann auch dazu verpflichtet, dass Programm in einem nutzbaren Zustand zu erhalten.

Neben dieser grundsätzlichen Unterscheidung gibt sich zahlreiche weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten für Softwarenutzungsverträge. Die bekanntesten vertraglichen Regelungsformen sind: Freeware, Shareware, Open-Source-Software, Public-Domain-Software, personenbezogene Lizenzen, maschinenbezogene Lizenzen, Konzernlizenzen, OEM-Lizenzen, Einzelplatzlizenzen, Mehrfachlizenzen, sog. Named-User Lizenzen oder CPU-Lizenzen.

Heute sind gerade Im Internet zahlreiche neue Lizenzformen vorhanden. Mit Software-as-a-Service (SaaS) sind mietrechtlich ausgestaltete Nutzungsformen auf dem Vormarsch.

Rechtsverfolgung im Softwarerecht

Bei der Rechtsverfolgung im Softwarerecht stehen Fragen der Berechtigung an der Software, des Softwarevertragsrechts und der Identifikation des Rechtsverletzers im Vordergrund.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen muss zunächst geklärt sein, wer der Berechtigte an der Software ist. Dies lässt sich an Hand der Entwicklung der Software und des Gesetzes (s.o.) beantworten. Gegebenenfalls sind hier insbesondere Rechtsfragen von Open-Source-Software oder einzelner Bibliotheken und der sog. „Viralität“ der häufig genutzten General Public Licence (GPL) zu klären.

Die Grenzen des Nutzungsrechts an einer Software ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung zwischen dem Hersteller des Programms und dem Nutzer. Wurde zwischen Nutzer und Programmhersteller kein Nutzungsvertrag geschlossen, liegt die Rechtsverletzung auf der Hand. Eine Rechtsverletzung kann aber auch dadurch eintreten, dass die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte überschritten werden.

Hat ein Softwarehersteller festgestellt, dass Software unberechtigt genutzt wird, stellt sich die Frage der Identifikation des Rechtsverletzers. Häufig wird eine solche Identifikation aufgrund der IP-Adresse, über die die Software genutzt wird, möglich sein. Dann muss schnell ein Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG beim Landgericht am Sitz des zuständigen Internet-Providers geführt werden, um der IP-Adresse einen Namen und eine Adresse zuordnen zu können. Die Rechtsverletzung kann dann nach § 97 ff UrhG verfolgt werden. Der verletzte Softwarehersteller hat umfassende Rechte auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Vernichtung des rechtswidrigen Werkstücks.

Je nach Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses ergeben sich eventuelle weitere Möglichkeiten der Identifikation des Rechtsverletzers.

Rechtsanwalt Softwarerecht

IT-Projekte und Rechtsberatung

IT-Projekte sind komplexe Vorhaben, die eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwerfen. Eine fundierte Rechtsberatung bei IT-Projekten kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Interessen der Beteiligten zu schützen. Ein Rechtsanwalt für IT-Recht kann bei der Erstellung von Verträgen, der Verhandlung von Lizenzvereinbarungen und der Lösung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des IT-Rechts unterstützen. Darüber hinaus spielt die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Sicherstellung der IT-Sicherheit eine zentrale Rolle. Ein erfahrener Anwalt kann Unternehmen dabei helfen, diese Herausforderungen zu meistern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Datenschutz im IT-Bereich

Der Datenschutz im IT-Bereich ist von großer Bedeutung, da personenbezogene Daten häufig verarbeitet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die zentralen Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland. Ein Rechtsanwalt für Datenschutz kann Unternehmen und Privatpersonen bei der Umsetzung von Datenschutzvorschriften und der Sicherstellung der IT-Sicherheit unterstützen. Darüber hinaus kann er auch bei der Erstellung von Datenschutzvereinbarungen und der Lösung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Datenschutzes helfen. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Faktor für das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner.

Streit im Softwareprojekt führt zu teuren Verzögerungen.
FAQ Softwarerecht - Kanzlei Christian Kramarz

FAQ – Softwarerecht

1. Was ist Softwarerecht?

Softwarerecht umfasst alle rechtlichen Aspekte rund um die Entwicklung, Nutzung, Lizenzierung, den Vertrieb und den Schutz von Software. Es betrifft sowohl klassische Softwareprodukte als auch Apps, Cloud-Services oder KI-Software.

2. Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Softwarerecht einschalten?

Bei der Erstellung oder Prüfung von Softwareverträgen, bei Lizenzverhandlungen, bei Streitigkeiten über Urheberrechte oder Nutzungsrechte, bei Abmahnungen wegen Lizenzverstößen, bei der rechtlichen Absicherung von Softwareprojekten (z.B. Agile Development, SaaS).

3. Welche Verträge fallen in den Bereich Softwarerecht?

Softwarelizenzverträge (Nutzungslizenzen), Softwareentwicklungsverträge, Wartungs- und Supportverträge, Vertriebs- und Resellerverträge, Software-as-a-Service (SaaS)-Verträge, Open-Source-Compliance-Vereinbarungen.

4. Ist Open-Source-Software rechtlich unproblematisch?

Nein, Open-Source-Software unterliegt spezifischen Lizenzbedingungen (z.B. GPL, MIT, Apache), die eingehalten werden müssen. Verstöße können zu Abmahnungen oder zur Pflicht führen, Quellcode offenzulegen.

5. Was sind die häufigsten Rechtsprobleme bei Softwareprojekten?

Unklare vertragliche Regelungen, Streit über Urheberrechte und Nutzungsrechte, Lizenzverstöße, Mängel oder Funktionsstörungen der Software, Datenschutzverstöße bei personenbezogenen Daten, Streitigkeiten bei gescheiterten Projekten.

6. Wer hat die Urheberrechte an einer Software?

Grundsätzlich haben die Entwickler oder Programmierer (bzw. deren Arbeitgeber) die Urheberrechte. Bei Auftragsentwicklungen muss die Rechteübertragung an den Auftraggeber vertraglich geregelt werden.

7. Was passiert, wenn Software nicht wie vereinbart funktioniert?

Die Rechte hängen vom Vertragstyp ab: Bei Werkverträgen gelten strenge Abnahmeregeln und Gewährleistungsrechte. Bei Dienstverträgen (z.B. agilen Projekten) sind die Rechte oft eingeschränkt.

8. Was ist beim Verkauf oder Kauf von Softwareunternehmen zu beachten?

Rechtsklarheit an der Software, Open-Source-Risiken, Überprüfung aller Lizenzen, Laufende Rechtsstreitigkeiten, Gestaltung der Kunden- und Wartungsverträge.

9. Können Softwareverträge individuell angepasst werden?

Ja, Standardverträge sollten immer an individuelle Projektanforderungen angepasst werden, um Rechte und Interessen optimal zu schützen.

10. Was kostet ein Rechtsanwalt für Softwarerecht?

Die Kosten variieren nach Aufwand. Viele Anwälte bieten Festpreis-Erstberatungen an. Komplexere Leistungen werden nach Stundenhonorar oder Pauschale abgerechnet.

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