Rechtsanwalt Urheberrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheberrecht berate ich in allen Belangen des Urheberrechts. Die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung im Internet ist häufig der Auslöser meiner Tätigkeit. Ich berate sowohl Kreative als auch Nutzer kreativer Werke bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und der Verteidigung gegen erhobene Ansprüche. Als Rechtsanwalt Urheberrecht führe ich ihre rechtliche Auseinandersetzung. Für meine Mandanten erstelle ich urheberrechtliche Nutzungsverträge auf allen Stufen der Wertschöpfung in der Kreativwirtschaft.

Rechtsanwalt Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht IT-Recht Darmstadt

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- sowie IT-Recht, bietet Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung der Rechtslage.

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Urheberrecht: Schutz und Durchsetzung Ihrer geistigen Schöpfungen

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht setze ich mich dafür ein, die Rechte von Kreativen und Unternehmen an ihren geistigen Schöpfungen zu schützen und durchzusetzen. Das Urheberrecht bietet einen umfassenden Schutz für persönliche geistige Schöpfungen, von Texten und Musik bis hin zu Fotografien und Software.

Entstehung und Umfang des Urheberrechtsschutzes

Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes, sofern dieses die Schutzschwelle des § 2 Abs. 2 UrhG überschreitet. Dies bedeutet, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln muss, die ein Mindestmaß an Individualität aufweist. Der Schutz umfasst verschiedene Werkarten wie:

  • Sprachwerke
  • Musikwerke
  • Werke der bildenden Künste
  • Fotografien und Filmwerke
  • Computerprogramme

Rechte des Urhebers

Als Urheber stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu, die sich in zwei Hauptkategorien unterteilen lassen:

  1. Urheberpersönlichkeitsrechte:
    • Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
    • Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG)
    • Schutz vor Entstellung des Werkes (§ 14 UrhG)
  2. Verwertungsrechte:
    • Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
    • Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
    • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)

Diese Rechte ermöglichen es Ihnen, über die Nutzung und Verwertung Ihres Werkes zu bestimmen und Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Bei Verletzungen Ihrer Urheberrechte stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Unterlassungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Auskunftsansprüche

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unterstütze ich Sie bei der effektiven Durchsetzung dieser Ansprüche und entwickle maßgeschneiderte Strategien zum Schutz Ihrer geistigen Schöpfungen.

Benötigen Sie Unterstützung bei urheberrechtlichen Fragen? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung: Kontaktseite

Spezialisierte Rechtsberatung im Urheberrecht

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht biete ich Ihnen:

  • Umfassende Beratung zu allen Aspekten des Urheberrechts
  • Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Vertretung bei Rechtsverletzungen und in Gerichtsverfahren
  • Entwicklung von Schutzstrategien für Ihre geistigen Schöpfungen

Meine Expertise als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht ermöglicht es mir, auch komplexe Fälle im digitalen Umfeld kompetent zu bearbeiten.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre urheberrechtlichen Interessen schützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: Kontaktaufnahme

FAQ zum Anwalt Urheberrecht

Wie lange besteht der Schutz des Urheberrechts?
Der urheberrechtliche Schutz besteht in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Kann ich meine Urheberrechte übertragen?
Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, jedoch können Sie Nutzungsrechte an Ihrem Werk einräumen.
Was ist bei der Nutzung fremder Werke zu beachten?
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke benötigen Sie grundsätzlich die Erlaubnis des Rechteinhabers, es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme wie das Zitatrecht.
Wie kann ich meine Werke vor unerlaubter Nutzung schützen?
Neben technischen Schutzmaßnahmen ist es wichtig, Ihre Rechte klar zu kommunizieren und bei Verletzungen konsequent vorzugehen.