Podcast von Rechtsanwalt Kramarz

Plattformpflichten!

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Plattformpflichten!
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In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die weitreichenden Konsequenzen eines aktuellen Urteils zur Entfernung rechtswidriger Inhalte im Netz. Die Grundlage für diese Folge bildet die Analyse des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2024 zu den Pflichten von Plattformbetreibern. Gemeinsam erklären wir anschaulich, was dieses Urteil für soziale Netzwerke und deren Nutzer bedeutet und wie sich die Verantwortlichkeiten im Umgang mit illegalen Inhalten verändern.

Wir untersuchen die Hintergründe des Falls einer Bundestagsabgeordneten, deren Persönlichkeitsrecht durch ein gefälschtes Zitat auf Facebook verletzt wurde. Dabei beleuchten wir die Kernfrage, inwieweit Plattformen wie Meta nicht nur für identische, sondern auch für sinngleiche Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können. In dieser Episode diskutieren wir die konkreten Pflichten, die das OLG Plattformbetreibern auferlegt hat – nämlich die proaktive Identifizierung und Löschung nicht nur wortgleicher, sondern auch inhaltlich ähnlicher rechtswidriger Inhalte. Wir verdeutlichen dabei den Einsatzmöglichkeiten automatisierterTechniken und die Zumutbarkeit manueller Überprüfungen, insbesondere im Hinblick auf den Kontext von Posts.

Basierend auf der Analyse des OLG-Urteils betonen wir, wie wichtig diese Entscheidung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum ist und warum sie eine bedeutende Stärkung der Rechte von Betroffenen darstellt. Wir zeigen auf, dass Plattformen künftig sicherstellen müssen, dass einmal identifizierte Rechtsverletzungen nicht in leicht abgewandelter Form erneut verbreitet werden können. Verpassen Sie nicht unsere Einschätzung, warum das Gericht der Klägerin im konkreten Fall keine Geldentschädigung zusprach und welche hohen Anforderungen weiterhin an Schadensersatzforderungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz gestellt werden.

Vertiefende Informationen und die genauen Hintergründe des Urteils finden Sie in unserer ausführlichen Analyse der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2024 zu den Löschpflichten von Plattformbetreibern.

Sie haben Fragen zu den Löschpflichten von Plattformen oder sind selbst von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Netz betroffen? Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.

Transkript der Folge

Rechtsanwalt Kramarz (Intro): Herzlich willkommen zum Podcast von Rechtsanwalt Kramarz. Mein Name ist Christian Kramarz und ich bin Rechtsanwalt. Ich vertrete Mandanten in Darmstadt und bundesweit. Mit meinem Master of Law im Medienrecht und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht stehe ich Ihnen gerne kompetent zur Seite. Umfassende Informationen finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Sie erreichen mich für eine erste kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 06151 2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir übergeben jetzt an Lex und Nova mit den Details zum aktuellen Thema. Viel Spaß.

Lex: Stellen Sie sich mal vor, Sie melden einen beleidigenden Post auf Facebook, und die Plattform muss nicht nur genau den löschen, sondern proaktiv alle ähnlichen finden und auch entfernen.

Nova: Genau.

Lex: Das klingt erst mal fast unglaublich, aber genau so einen Paukenschlag gab es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, dem OLG, und zwar am 25. Januar 2024.

Nova: Stimmt, das war eine wichtige Entscheidung.

Lex: Wir haben uns dazu eine Analyse aus einem juristischen Fachblog angeschaut und wollen heute mal für Sie aufdröseln, was das wirklich heißt – also für Plattformen wie Facebook, aber eben auch für Sie.

Nova: Der Fall selbst ist ja auch interessant.

Lex: Erzähl mal kurz, es ging doch um eine Politikerin, oder?

Nova: Genau, eine Bundestagsabgeordnete der Grünen. Da wurde ein Bild von ihr mit einem komplett erfundenen Zitat verbreitet, so ein Meme war das.

Lex: Okay, und was stand da angeblich?

Nova: „Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ So etwas hat sie natürlich nie gesagt.

Lex: Krass. Und sie hat dann Meta, also Facebook, verklagt.

Nova: Ja, wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Und da hat das Gericht dann eben diese weitreichende Entscheidung getroffen. Die Kernaussage ist jetzt also: nicht nur den einen Post löschen, der gemeldet wird.

Lex: Ganz genau. Wenn eine Plattform wie Facebook von einem klar rechtswidrigen Inhalt weiß, dann reicht es nicht mehr, nur diesen identischen Post zu entfernen.

Nova: Die Plattform muss dann aktiv nach sinngleichen Varianten suchen – „sinngleich“, ja – und die muss sie dann eben auch löschen oder sperren. Das ist wirklich der Knackpunkt, die Pflicht geht viel weiter als bisher.

Lex: Moment mal, sinngleich – das klingt super schwierig. Wie sollen die das denn machen, technisch und auch personell, bei dieser Riesenmenge an Inhalten?

Nova: Ja, das ist die große Frage, absolut.

Lex: Gerade wenn es um Kontext geht, um Ironie, Satire – das kann doch keine Maschine einfach so erkennen, oder?

Nova: Das ist genau der Punkt, den das Gericht auch gesehen hat. Sie sagen okay, Plattformen können und sollen dafür schon automatisierte Filtertechnologien nutzen, also Algorithmen.

Lex: So wie bei Spamfiltern, die ja auch nicht immer perfekt sind – das kennt man ja, mal landet Wichtiges im Müll, mal kommt Unsinn durch.

Nova: Aber das Gericht sagt halt auch: Wo diese Technik nicht reicht, gerade weil der Kontext so wichtig ist, da ist dann eben auch eine manuelle Prüfung zumutbar, also durch Menschen.

Lex: Ja, durch Menschen. Das heißt, die Verantwortung verschiebt sich schon deutlich mehr auf die Plattform. Die müssen proaktiver werden, sobald ein Verstoß bekannt ist.

Nova: Okay, verstehe. Das ist die eine Seite, die Pflichten der Plattformen. Aber was war denn nun das Ergebnis für die Politikerin selbst? Hat sie denn wenigstens Schadensersatz bekommen?

Lex: Nein, und das ist auch ein wichtiger Punkt, den man nicht vergessen darf.

Nova: Ach, tatsächlich gar nichts?

Lex: Keinen finanziellen Schadensersatz. Nein, das Gericht hat das abgelehnt.

Nova: Und warum?

Lex: Die Begründung war, dass Meta sich nicht hartnäckig geweigert habe, der ursprünglichen Aufforderung zur Löschung nachzukommen. Also, die haben wohl reagiert, vielleicht nicht perfekt, aber eben nicht total blockiert.

Nova: Ah, okay. Das heißt, selbst wenn der Inhalt klar rechtswidrig war und die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden –

Lex: – reicht das allein noch nicht für Geld. Die Hürden für Schadensersatz bei solchen Online-Verletzungen bleiben also weiterhin ziemlich hoch.

Nova: Verstehe. Die Pflicht, nach ähnlichen Posts zu suchen, wird zwar härter, aber Geld gibt es deswegen nicht automatisch. Das ist ja schon eine wichtige Unterscheidung.

Lex: Genau. Und man muss auch dazu sagen: Das Urteil ist ja noch nicht das letzte Wort.

Nova: Ach so, es geht noch weiter?

Lex: Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof, also zum BGH, zugelassen, eben weil diese Fragen – also wie weit die Suchpflicht geht und das mit den Filtern – grundsätzliche Bedeutung haben.

Nova: Okay, der BGH könnte also das Ganze noch mal anders sehen. Spannend.

Lex: Möglich ist es, es bleibt also abzuwarten.

Nova: Also gut, fassen wir mal zusammen, was Sie jetzt aus dieser Entscheidung mitnehmen können. Wenn Sie selbst mal gegen rechtswidrige Inhalte im Netz vorgehen wollen, dann gibt Ihnen dieses Urteil potenziell mehr Hebelkraft.

Lex: Stimmt, man kann von der Plattform eben verlangen, nicht nur den einen gemeldeten Inhalt zu löschen, sondern auch nach sinngleichen Kopien zu suchen und die ebenfalls zu entfernen. Das ist schon ein Fortschritt für Betroffene.

Nova: Ja, potenziell schon. Aber das wirft natürlich auch eine, finde ich, zentrale Frage auf, über die Sie vielleicht auch mal nachdenken können: Wie weit kann und soll denn diese Pflicht zur Suche nach sinngleichen Inhalten überhaupt gehen? Wo sind da die Grenzen? Technisch ist das ja schon eine Herausforderung, wie Sie sagten, aber auch ethisch. Wenn jetzt Algorithmen oder auch Menschen im Sekundentakt über Kontext, über Satire, über Meinungen urteilen sollen in diesem riesigen digitalen Raum, das ist schwierig.

Lex: Ja, klar, wo zieht man die Linie? Genau, was wiegt am Ende mehr, der Schutz der Persönlichkeit, der ja wichtig ist, oder die Freiheit der Meinungsäußerung? Gerade dann, wenn diese Kontrollmechanismen vielleicht ungenau sind oder auch mal danebenliegen – das ist so die Abwägung, die da im Raum steht.

Rechtsanwalt Kramarz (Outro): So, das war es von Lex und Nova für diese Folge. Wir hoffen, Sie konnten heute wieder etwas schlauer werden, ohne dabei einzuschlafen. Und bevor Sie nun Ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden, hier kommt noch etwas Wichtiges: Ich unterstütze Mandanten sowohl in Darmstadt als auch bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie zu dem Thema dieser Podcast-Episode Beratungsbedarf haben oder eine allgemeine Rechtsfrage besteht, lade ich Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten. Sie erreichen mich telefonisch unter 06151 2768227. Falls Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir Ihre Anfrage, ich melde mich! Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über meine Kanzlei und meine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören! Bis zum nächsten Mal.

Hinweis: Die Stimmen und Inhalte dieses Podcasts werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Die rechtlichen Inhalte wurden von Rechtsanwalt Kramarz geprüft.

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Dieser Podcast wird mit KI produziert: Texte und Stimme sind KI-generiert, das Intro ist eine KI-Nachbildung der Stimme von Rechtsanwalt Kramarz. Inhalte fachlich geprüft und verantwortet von Rechtsanwalt Christian Kramarz.

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