Ist KI-Training eine tickende Zeitbombe für Urheberrechtsverletzungen? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte von Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Wegweisendes Urteil: LG München I sieht KI-Training als Urheberrechtsverletzung“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der rechtlichen Bewertung von KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ankommt, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Compliance zu gewährleisten. Wir untersuchen die wegweisende Entscheidung des LG München I, die das Training von KI wie Stable Diffusion mit geschützten Bildern als Urheberrechtsverletzung einstuft. Dabei wird deutlich, dass selbst temporäre Vervielfältigungen und die Nutzung für private Zwecke unter bestimmten Umständen keine Ausnahme darstellen und die wirtschaftliche Dimension der KI-Entwicklung hier eine entscheidende Rolle spielt. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen die Sammlung und Verarbeitung großer Bilddatensätze für das Training von generativen KI-Modellen zu Problemen führen kann, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie durch eine vorausschauende Lizenzierung und die Berücksichtigung von Opt-out-Mechanismen rechtssicher agieren können. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen der urheberrechtlichen Bewertung des Inputs (Trainingsdaten) und des Outputs (generierte Bilder) einer KI sowie die Rolle von Ausnahmen wie dem Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) und deren engen Grenzen. Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die aktuelle Rechtsprechung im Bereich KI und Urheberrecht genau zu verfolgen und zu verstehen, und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den urheberrechtlichen Implikationen des KI-Trainings entscheidend sein kann, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden zu vermeiden. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie die rechtlichen Anforderungen an das KI-Training erfüllen und Ihre Entwicklungen rechtssicher gestalten können. Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Wegweisendes Urteil: LG München I sieht KI-Training als Urheberrechtsverletzung“ auf der Website von Kanzlei Kramarz. Sie haben Fragen zu Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation.
Transkript der Folge
Rechtsanwalt Kramarz (Intro): Herzlich willkommen zum Podcast von Rechtsanwalt Kramarz. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht informiere ich hier im Podcast zu aktuellen rechtlichen Themen. Ich vertrete Mandanten in Darmstadt und bundesweit. Umfassende Informationen finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Sie erreichen mich für eine erste kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 06151 2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir übergeben jetzt an unsere Moderatoren Lex und Nova mit den Details zum aktuellen Thema. Viel Spaß.
Lex: Hallo und herzlich willkommen.
Nova: Hallo, du weißt es, wir wissen es: Künstliche Intelligenz ist einfach überall.
Lex: Absolut. Und während die Technologie in einem atemberaubenden Tempo voranschreitet, hechelt das Recht oft meilenweit hinterher.
Nova: Ja, und das sorgt für eine riesige Verunsicherung, gerade bei allen Kreativen.
Lex: Genau. Und da gibt es diese eine riesige Frage, die über allem schwebt: Darf man eine KI einfach mit allem füttern, was man so im Netz findet, also auch mit urheberrechtlich geschützten Inhalten?
Nova: Und was passiert, wenn die KI diese Inhalte dann fast eins zu eins wieder ausspuckt?
Lex: Exakt. Und die gute Nachricht ist: Es gibt endlich eine Antwort, eine ziemlich klare sogar. Wir tauchen heute für dich ganz tief in ein brandaktuelles Urteil des Landgerichts München ein. Und dieses Urteil ist wirklich ein Meilenstein – eines der ersten seiner Art in Deutschland, das sich so klar positioniert. Das stärkt die Rechte von Urhebern ganz massiv, kann man sagen.
Nova: Ja, das Gericht hat da sozusagen einen Pflock in den Boden geschlagen. Das ist keine kleine Sache, das ist eine Grundsatzentscheidung.
Lex: Okay, lass uns das mal aufdröseln. Worum ging’s denn da ganz konkret?
Nova: Also, geklagt hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft. Die vertritt die Rechte von tausenden Musikschaffenden, in dem Fall speziell die Rechte an Liedtexten.
Lex: Und auf der anderen Seite?
Nova: Der Betreiber eines der weltweit bekanntesten KI-Sprachmodelle.
Lex: Und um das Ganze mal greifbar zu machen: Es ging nicht um irgendwelche Texte.
Nova: Nein, gar nicht. Das Gericht hat da Beispiele genannt, die jeder kennt: „Atemlos“, „Bochum“ oder „36 Grad“.
Lex: Genau, der Vorwurf war ja im Grunde total simpel: Man gibt der KI einen einfachen Befehl, eine Prompt, und das Ding spuckt den Originaltext aus, Wort für Wort.
Nova: Und die Verteidigung der KI-Betreiber war genau das, was wir in der Branche seit Jahren hören.
Lex: Ja, lass mich raten: „Wir kopieren ja gar nicht, wir lernen nur statistische Muster.“
Nova: Exakt, das sei quasi ein völlig neues Ergebnis, das nur rein zufällig dem Original gleicht.
Lex: Moment mal, das klingt ja fast, als wäre es Zufall, dass da der Originaltext rauskommt.
Nova: Eine sehr bequeme Ausrede, ja, so nach dem Motto: Die Maschine hat das von allein gemacht.
Lex: Aber das Gericht hat das nicht geschluckt.
Nova: Überhaupt nicht. Die haben diese technische Argumentation komplett zerlegt und sich auf ein Phänomen konzentriert, das man Memorisierung nennt.
Lex: Memorisierung. Das klingt jetzt aber weniger nach intelligentem Lernen, sondern mehr nach sturem Auswendiglernen, wie damals in der Schule.
Nova: Genau, das ist der Nagel auf den Kopf. Es geht nicht mehr um abstraktes Verstehen, sondern darum, dass die KI die Trainingsdaten so exakt gelernt hat, dass sie sie wie ein Papagei aufsagen kann. Sie hat den Text nicht verstanden, sie hat ihn sich einfach gemerkt.
Lex: Und damit sind wir mitten im Urheberrecht, oder?
Nova: Genau da. Die entscheidende juristische Einordnung des Gerichts lautet: Diese Memorisierung ist eine Vervielfältigung, also eine Kopie im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Lex: Ganz genau. Und für eine Kopie braucht man in Deutschland nun mal die Erlaubnis des Urhebers, so einfach ist das. Was ich an der Argumentation so stark fand: Die Richter haben gesagt, es ist ihnen völlig egal, wie das Werk technisch gespeichert wird.
Nova: Ja, das ist der entscheidende pragmatische Ansatz.
Lex: Ob als eine Datei oder zerlegt in Millionen mathematische Parameter im neuronalen Netz –
Nova: – das spielt keine Rolle. Das Urheberrecht schützt das wahrnehmbare Werk, nicht die Speicherform.
Lex: Entscheidend ist nur das Ergebnis.
Nova: Allein das Ergebnis: Wenn am Ende der Originaltext auf dem Bildschirm erscheint, dann wurde der Originaltext vervielfältigt. Punkt.
Lex: Okay, das leuchtet ein. Aber die KI-Anbieter hatten doch sicher noch ein Ass im Ärmel. Es gibt doch diese Ausnahme im Gesetz.
Nova: Richtig, das war ihr juristischer Joker: das sogenannte Text- und Data-Mining, Paragraf 44b.
Lex: Kannst du kurz erklären, was die eigentlich erlaubt?
Nova: Im Grunde erlaubt die Vorschrift die automatisierte Analyse von Werken, um Informationen zu gewinnen. Also, ein Wissenschaftler will eine Million Bücher nach Wortkombinationen durchsuchen.
Lex: Aha, dafür muss er sie ja kurz kopieren, um sie zu analysieren. Und die KI-Branche sagt: „Wir machen doch nichts anderes, wir analysieren doch nur.“ Klingt auf den ersten Blick ja gar nicht so unlogisch.
Nova: Stimmt, aber das Gericht hat hier eine ganz klare rote Linie gezogen.
Lex: Und die wäre?
Nova: Die Richter haben gesagt: Ja, die Schranke erlaubt euch die Vervielfältigung zur Vorbereitung des Trainings, also das Sammeln und Analysieren. Das ist okay. Aber diese Erlaubnis endet exakt in dem Moment, in dem das Werk dauerhaft im Modell selbst gespeichert wird, also memorisiert. Sobald das Werk auf Abruf wiedergegeben werden kann, ist das keine reine Analyse mehr, sondern eine neue Verwertung. Und dafür, so das Gericht, braucht man die Zustimmung des Urhebers. Das ist eine unglaublich wichtige Unterscheidung. Die Ausrede „Wir lernen ja nur“ zählt also nicht mehr.
Lex: Das bringt mich zur nächsten Frage: Wer haftet denn jetzt eigentlich? Ich als Nutzer, der die Frage stellt, oder der Konzern?
Nova: Eine zentrale Frage, ja. Und die Anwälte der KI-Firma haben natürlich versucht, die Verantwortung auf den Nutzer abzuwälzen: Wir stellen ja nur das Werkzeug bereit. Aber die Argumentation hat nicht funktioniert – die Antwort des Gerichts war eindeutig: Der Betreiber des KI-Modells haftet. Das Stichwort hier ist Tatherrschaft.
Lex: Tatherrschaft. Also, wer hat die Herrschaft über die Tat, wer hat die Kontrolle?
Nova: Exakt. Und das ist eindeutig der Anbieter. Er hat das System mit den Daten trainiert, er hat die Memorisierung erst ermöglicht, er stellt die KI bereit, er profitiert davon.
Lex: Er ist also derjenige, der die Ursache setzt.
Nova: Richtig, diese Verantwortung kann er nicht einfach auf den Endnutzer abwälzen, der vielleicht nur eine ganz unschuldige Frage stellt. Das ist eine enorme Entlastung für den normalen Nutzer.
Lex: Was war denn das Endergebnis des Prozesses unterm Strich?
Nova: Das Ergebnis war eine komplette Niederlage für die KI-Betreiber: Verurteilung zu Unterlassung, zur Auskunft und zum Schadensersatz.
Lex: Das heißt konkret, sie müssen es nicht nur lassen, diese Texte wiederzugeben – sie müssen auch offenlegen, was sie noch alles gelernt haben, und für die bisherige Nutzung bezahlen.
Nova: Das kann extrem teuer werden.
Lex: Und was ist die Signalwirkung dieses Urteils für die ganze Branche?
Nova: Die ist enorm, es ist ein Paukenschlag. Die klare Botschaft ist: Das Training von KI ist kein rechtsfreier Wilder Westen. Das Lernen wird also zur Urheberrechtsverletzung, wenn es zur Memorisierung führt.
Lex: Ganz genau. Das Haftungsrisiko für KI-Anbieter ist massiv gestiegen.
Nova: Sie müssen jetzt also technisch sicherstellen, dass ihre Modelle nichts auswendig lernen.
Lex: Richtig, das ist eine große Herausforderung für die. Und auf der anderen Seite bedeutet es für dich als Urheber: Du bist nicht mehr der zahnlose Tiger. Man hat jetzt eine viel stärkere rechtliche Position.
Nova: Absolut. Wenn du siehst, dass deine Werke von einer KI fast identisch wiedergegeben werden, stehen deine Chancen extrem gut, dich erfolgreich zu wehren. Ansprüche sind jetzt gerichtlich bestätigt.
Lex: Okay, fassen wir die drei wichtigsten Punkte für dich noch mal zusammen. Erstens: Wenn eine KI dein Werk fast identisch ausspucken kann, ist das eine illegale Kopie. Stichwort Memorisierung.
Nova: Genau. Zweitens: Die Ausrede „Wir analysieren ja nur“ ist vom Tisch, sobald das Werk abrufbar im Modell gespeichert wird.
Lex: Stimmt. Und drittens, ganz wichtig: Der Anbieter der KI haftet dafür, nicht du als Nutzer.
Nova: Das sind die Kernpunkte. Und genau das ist es, was wir hier in der Kanzlei immer betonen: Die Technologie mag neu sein, aber die Grundprinzipien des Urheberrechts, die gelten weiterhin.
Lex: Absolut. Wenn du also den Verdacht hast, dass deine Werke – egal ob Texte, Bilder, Musik, was auch immer – von einer KI genutzt werden, dann ist jetzt ein sehr guter Zeitpunkt, um zu handeln. Dieses Urteil gibt dir die nötige Rückendeckung.
Nova: Und da können wir dir natürlich helfen.
Lex: Genau. Nutze einfach unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Rechtsanwalt Kramarz und unser Team prüfen deine Situation. Ruf uns einfach an unter 06151 2768227 oder schreibe eine E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Nova: Und zum Schluss vielleicht noch ein Gedanke: Diese Entscheidung betraf jetzt Liedtexte, das ist vergleichsweise einfach.
Lex: Hm, ja, aber sie wirft sofort die nächste, viel kompliziertere Frage auf: Was ist mit KIs, die Bilder generieren? Was ist, wenn eine KI nicht ein Foto exakt kopiert, sondern den unverkennbaren Stil eines Künstlers so perfekt imitiert, dass die Ergebnisse kaum noch vom Original zu unterscheiden sind? Wo verläuft dann die Grenze zwischen Inspiration und Verletzung?
Nova: Genau, das ist rechtlich noch völlig unklares Terrain, und das wird die Gerichte als Nächstes beschäftigen. Da fängt die Diskussion eigentlich erst richtig an.
Rechtsanwalt Kramarz (Outro): So, das war’s von Lex und Nova für diese Folge. Wir hoffen, Sie konnten heute wieder etwas schlauer werden, ohne dabei einzuschlafen. Und bevor Sie nun Ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden, hier kommt noch etwas Wichtiges: Ich unterstütze Mandanten sowohl in Darmstadt als auch bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie zu dem Thema dieser Podcast-Episode Beratungsbedarf haben oder eine allgemeine Rechtsfrage besteht, lade ich Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten. Sie erreichen mich telefonisch unter 06151 2768227. Falls Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir Ihre Anfrage, ich melde mich. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über meine Kanzlei und meine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Bis zum nächsten Mal.
Hinweis: Die Stimmen und Inhalte dieses Podcasts werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Die rechtlichen Inhalte wurden von Rechtsanwalt Kramarz geprüft.

