Wer hat das weltberühmte Foto geschossen – Nick Ut oder einer seiner Begleiter, der mit 20 Dollar abgespeist wurde und nie als Urheber des Fotos genannt wurde? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte der Urheberschaft bei Fotografien. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Wem gehört das Foto? Der Fall „Napalm-Mädchen“ und die entscheidende Frage der Urheberschaft“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der Klärung der Urheberrechte an Fotografien ankommt, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.
Wir erklären die grundlegenden Prinzipien des Urheberrechts, insbesondere wer als Schöpfer eines Fotos gilt und welche Rechte damit verbunden sind. Anhand des berühmten Falles um das „Napalm-Mädchen“-Foto von Nick Út und Associated Press wird verdeutlicht, wie die Rechte zwischen Fotograf und Nachrichtenagentur bzw. Auftraggeber typischerweise verteilt sind und welche Rolle vertragliche Vereinbarungen spielen. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen Fotos im Angestelltenverhältnis oder im Rahmen von Auftragsarbeiten entstehen, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie durch klare vertragliche Regelungen von vornherein für Rechtssicherheit sorgen können. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht und den übertragbaren Verwertungsrechten sowie die Rolle von Werknutzungsbewilligungen und -rechten.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die Urheberschaft und die damit verbundenen Nutzungsrechte exakt zu klären, und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht bei Fotografien entscheidend sein kann, um spätere Konflikte und finanzielle Nachteile zu verhindern. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie Ihre Rechte als Fotograf schützen oder als Auftraggeber die notwendigen Nutzungsrechte rechtssicher erwerben können.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Wem gehört das Foto? Der Fall „Napalm-Mädchen“ und die entscheidende Frage der Urheberschaft“ auf der Website der Kanzlei Kramarz.
Sie haben Fragen zur Urheberschaft bei Fotografien oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose strategische Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768225.
Transkript der Folge
Rechtsanwalt Kramarz (Intro): Herzlich willkommen zum Podcast von Rechtsanwalt Kramarz. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht informiere ich hier im Podcast zu aktuellen rechtlichen Themen. Ich vertrete Mandanten in Darmstadt und bundesweit. Umfassende Informationen finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Sie erreichen mich für eine erste kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 06151 2768227 oder per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de. Wir übergeben jetzt an unsere Moderatoren Lex und Nova mit den Details zum aktuellen Thema. Viel Spaß.
Lex: Ein Bild, das wirklich jeder kennt, das um die Welt ging: das Napalm-Mädchen. Offiziell „The Terror of War“.
Nova: Ja, ein ikonisches Foto.
Lex: Genau. Und jahrzehntelang war klar: Das ist von Nick Ut, dem Pulitzer-Preisträger. Aber jetzt gibt es da nun Aufregung. Ein neuer Dokumentarfilm über den Stringer behauptet etwas ganz anderes.
Nova: Richtig, die Behauptung ist: Ein lokaler vietnamesischer Freelancer hat das Foto geschossen, nicht Ut.
Lex: Und das angeblich für 20 Dollar und einen Abzug – kaum zu glauben.
Nova: Das löst natürlich einiges aus.
Lex: Absolut. Und das bringt uns zur Kernfrage heute: Wenn wir uns mal die Quellen und die juristische Seite ansehen – wer ist denn nun rechtlich der Urheber? Und viel wichtiger vielleicht: Wie weist man das nach, nach über 50 Jahren?
Nova: Ja, das ist die Gretchenfrage. Die Agentur AP steht ja weiter zu Ut. Aber andere, z. B. World Press Photo, sind skeptisch. Manche Preise werden wohl sogar neu bewertet.
Lex: Und diese Frage nach der Urheberschaft ist fundamental. Da geht’s ja nicht nur um Ruhm und Ehre.
Nova: Sondern um handfeste Dinge, nehme ich an.
Lex: Genau. Es geht um Anerkennung, klar, aber eben auch um Geld, um Lizenzen, um den Schutz des geistigen Eigentums. Das deutsche Urheberrecht zum Beispiel gibt dem Schöpfer, also dem Fotografen, sehr weitreichende Rechte.
Nova: Also, wer das Bild nutzen darf und wer nicht.
Lex: Richtig. Das Recht zur Veröffentlichung, zur Vervielfältigung, aber auch Ansprüche auf Unterlassung, wenn jemand das Bild klaut sozusagen, oder Schadensersatz. Nur, all diese Rechte bringen halt wenig, wenn man im Streitfall nicht beweisen kann: Ja, das war ich, das ist mein Bild. Und genau das zeigt dieser aktuelle Fall um das Napalm-Foto so dramatisch auf.
Nova: Okay, packen wir das mal aus. Wenn jetzt jemand mein Foto einfach online stellt, ohne zu fragen, dann schreibe ich vielleicht eine Abmahnung und sage: Hey, das ist meins. Reicht das?
Lex: Na ja, für den ersten Schritt, für die Abmahnung, da mag die reine Behauptung „ich bin der Urheber“ oft noch ziehen. Aber spätestens, wenn die Gegenseite sagt: Nö, stimmt nicht – und es vielleicht vor Gericht geht, dann braucht man mehr. Dann braucht man handfeste Beweise. Und nach 50 Jahren, wie Sie sagen, wird das natürlich extrem knifflig. Wo fängt man da überhaupt an?
Nova: Ja, gute Frage.
Lex: Es gibt da so ein Bündel an Methoden, die sind relevant und die werden ja auch im aktuellen Fall diskutiert. Ganz klassisch: Zeugen.
Nova: Leute, die dabei waren.
Lex: Genau. Wer war vor Ort? Wer hat gesehen, wer auf den Auslöser gedrückt hat? Der Dokumentarfilm versucht das ja über Interviews und Rekonstruktionen zu klären. Eine andere Sache sind Bildserien. Gibt es vielleicht noch andere Fotos von demselben Ereignis, kurz davor, kurz danach, vielleicht aus einem leicht anderen Winkel?
Nova: Ah, okay. Die den Kontext liefern.
Lex: Richtig. Oder sogar Filmaufnahmen, die den Fotografen bei der Arbeit zeigen. Das kann alles helfen, das Bild einzuordnen.
Nova: Klingt logisch. Aber Zeugen nach so langer Zeit – da kann die Erinnerung doch trügen, oder gibt es nicht etwas Technisches, was handfester ist?
Lex: Absolut. Da kommen dann die digitalen Spuren ins Spiel. Auch wenn die Technik damals natürlich noch anders war – heute wäre das oft die Originaldatei, das RAW-Format. Genau, idealerweise RAW. Das nennt man ja auch das digitale Negativ. Da stecken viel mehr Bildinformationen drin als in einem JPEG, und es ist viel schwerer zu manipulieren.
Nova: Verstehe.
Lex: Negative, gut archiviert – seine Position wäre heute vielleicht eine ganz andere.
Nova: Okay, und was ist mit diesen Daten, die in digitalen Fotos drinstecken? Exif oder so.
Lex: Ja, die Metadaten, Exif-Daten, die können Hinweise geben, welche Kamera wann ausgelöst wurde. Aber Vorsicht: Die sind technisch veränderbar. Allein darauf kann man sich meist nicht verlassen.
Nova: Interessant. Und dann gibt es ja noch diese Sache, wenn irgendwo ein Name unter dem Foto steht.
Lex: Richtig, das ist die sogenannte gesetzliche Vermutung. Im deutschen Recht ist das § 10 Urheberrechtsgesetz.
Nova: Was besagt der?
Lex: Der besagt: Wenn auf einem Abzug oder online jemand als Urheber genannt wird, dann vermutet das Gesetz erst mal, dass er es auch ist. Das erleichtert die Sache – zunächst.
Nova: Ah, okay. Also, wenn da Nick Ut stand, sprach das erst mal für ihn.
Lex: Nun, aber das ist der entscheidende Punkt gerade in diesem Fall: Diese Vermutung ist widerlegbar. Man kann also Gegenbeweise antreten.
Nova: Und der Film tut das ja quasi.
Lex: Der Film stellt ja genau die Behauptung auf, dass Agenturen wie AP damals vielleicht bewusst die Namen ihrer festangestellten Fotografen genannt haben, statt der lokalen Freelancer, der Stringer, weil das mehr Prestige brachte. Das ist die Vermutung, die im Raum steht. Und wenn das stimmen würde, dann käme diese gesetzliche Vermutung natürlich ins Wanken. Es zeigt eben: Nur der Name drunter ist keine hundertprozentige Garantie.
Nova: Puh, das wird ja immer komplexer. Also, die Beweisführung ist wie ein Puzzle: Zeugen, anderes Material, Technik, rechtliche Vermutungen – und alles kann irgendwie angezweifelt werden.
Lex: Genauso ist es. Ein Puzzle, bei dem nach Jahrzehnten vielleicht Teile fehlen oder verblasst sind.
Nova: Was heißt das denn jetzt für unsere Hörerinnen und Hörer, für Sie, wenn Sie selbst fotografieren, auch wenn’s vielleicht nicht gleich um den Pulitzer-Preis geht?
Lex: Ja, der Punkt ist: Auch Ihre Bildrechte sind wertvoll, und sie sind schützenswert. Die Lehren aus diesem prominenten Fall kann man eigentlich direkt übertragen.
Nova: Okay, was wären so die wichtigsten Tipps?
Lex: Erstens: Originaldateien sicher archivieren, RAWs, wenn es geht, systematisch, sicher. Zweitens: die eigene Arbeit dokumentieren.
Nova: Also aufschreiben: wann und wo?
Lex: Genau: wann, wo, was war das Thema, war jemand dabei? Das kann später Gold wert sein. Drittens: auf die Namensnennung bestehen, immer und überall.
Nova: Hartnäckig bleiben.
Lex: Ja. Und viertens, gerade wenn’s professioneller wird: klare Verträge machen, schriftlich festhalten, wer welche Rechte hat und wie die Namensnennung auszusehen hat. Vorausschauende Beweissicherung ist wirklich der beste Schutz.
Nova: Okay, fassen wir das mal zusammen. Dieser Fall des Napalm-Mädchens, so tragisch die Geschichte dahinter ist, zeigt uns eben ganz klar, wie wichtig dieser Nachweis der Urheberschaft ist und wie unglaublich schwierig das werden kann, wenn viel Zeit vergeht.
Lex: Genau.
Nova: Sorgfalt von Anfang an ist also wirklich kein Luxus, sondern absolut notwendig, um die eigenen Rechte später auch verteidigen zu können.
Lex: Absolut. Und das wirft vielleicht noch eine letzte spannende Frage auf, die Sie mal mitnehmen können für sich. Ja, dieser Streit, der jetzt über 50 Jahre nach dem Ereignis entbrennt – heute leben wir aber in einer ganz anderen Welt. Überall digitale Spuren, GPS-Daten in Fotos, Cloud-Backups, alles Mögliche.
Nova: Stimmt.
Lex: Wie könnten denn diese modernen Technologien die Beweisführung in zukünftigen Urheberrechtsfällen verändern? Wird das dadurch einfacher, die Wahrheit zu finden? Oder schaffen vielleicht Technologien wie Blockchain oder KI ganz neue Herausforderungen bei dieser alten Frage: Wer hat hier eigentlich auf den Auslöser gedrückt?
Rechtsanwalt Kramarz (Outro): So, das war’s von Lex und Nova für diese Folge. Wir hoffen, Sie konnten heute wieder etwas schlauer werden, ohne dabei einzuschlafen. Und bevor Sie nun Ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden, hier kommt noch etwas Wichtiges: Ich unterstütze Mandanten sowohl in Darmstadt als auch bundesweit in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie zum Thema dieser Podcast-Episode Beratungsbedarf haben oder eine allgemeine Rechtsfrage besteht, lade ich Sie herzlich ein, mit mir in Kontakt zu treten. Sie erreichen mich telefonisch unter 06151 2768227. Falls Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir Ihre Anfrage, ich melde mich. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch jederzeit per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Umfassende Informationen über meine Kanzlei und meine Rechtsgebiete finden Sie auf meiner Webseite unter www.kanzlei-kramarz.de. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Bis zum nächsten Mal.
Hinweis: Die Stimmen und Inhalte dieses Podcasts werden mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. Die rechtlichen Inhalte wurden von Rechtsanwalt Kramarz geprüft.

