Heinerfest

Rechtsanwalt UrheberrechtHeute, am 30.06.2022, beginnt in Darmstadt das Heinerfest!

Das ist für alle Heiner ein Grund zum Feiern. Wer Kontakt zu örtlichen Behörden oder zum örtlichen Amts-, Land-, oder gar Oberlandesgericht aufnehmen will sollte das am besten gleich auf den nächsten Dienstag verlegen. Am Heinerfestmontag ist die ganze Stadt auf den Beinen und städtische Angestellte haben frei.

Das Heinerfest gibt es seit 1951. Urheber des Logos des Heinerfests war Helmut Lortz.

Die Marke „Darmstädter Heinerfest“ ist für den Träger des Heinerfests angemeldet, den Heimatverein Darmstädter Heiner e. V.. Dem Registereintrag  können wir entnehmen, dass die Marke seit 1999 eingetragen ist und damals von der Kanzlei Rechtsanwälte Metzger & Kollegen vertreten wurde. Heute betreut der Verein die Marke wieder selbst.

Beruhigend für alle: Die Eingabe von „Heinerfest“ in juris, einer juristischen Datenbank, liefert kein Ergebnis. Rechtsstreitigkeiten sind dem Heinerfest also fremd.

Dann kann es ganz entspannt heißen: Kommt alle!

Quelle: Heinerfest
OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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