Künstliche Intelligenz (KI) ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern prägt bereits heute tiefgreifend Wirtschaft, Kreativbranche und Gesellschaft. Doch während die technologischen Sprünge rasant erfolgen, zieht die rechtliche Rahmensetzung oft erst nach. Für Unternehmen, Entwickler und Anwender entsteht ein komplexes Spannungsfeld aus Innovation und rechtlicher Unsicherheit.
Die Kanzlei Kramarz, spezialisiert auf das IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht, beleuchtet die wichtigsten aktuellen Entwicklungen im Recht der Künstlichen Intelligenz.
1. Die Regulierung: Der EU AI Act und verbotene Praktiken
Ein zentraler Pfeiler der zukünftigen KI-Regulierung in Europa ist die EU-KI-Verordnung, oft als „AI Act“ bezeichnet. Dieser weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für KI verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher das potenzielle Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger sind die Auflagen.
Während die Verordnung noch in der finalen Umsetzungsphase ist, geben neue Leitlinien bereits jetzt konkrete Aufschlüsse darüber, welche KI-Praktiken als unannehmbar und somit verboten gelten. Dies betrifft insbesondere Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren oder soziale Bewertungssysteme (Social Scoring) einsetzen.
- Mehr zur allgemeinen Struktur und den Kernpunkten des Gesetzes finden Sie in unserem Beitrag: Die KI-Verordnung
- Details zu den jüngsten Entwicklungen bei den Verboten lesen Sie hier: Der EU AI Act und die neuen Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken
2. Das Urheberrecht: KI-Training als Rechtsverletzung?
Eine der derzeit brennendsten Fragen im KI-Recht betrifft das Urheberrecht beim Training von KI-Modellen. Dürfen KI-Systeme ohne Weiteres mit urheberrechtlich geschützten Texten, Bildern oder Musikstücken trainiert werden?
Die Rechtslage ist umstritten, doch jüngste Gerichtsentscheidungen bringen Bewegung in die Sache. Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg hat hier kürzlich für Aufsehen gesorgt und die Position der Urheber und Rechteinhaber gestärkt. Die Entscheidung befasst sich intensiv mit der Frage, ob das sogenannte „Scraping“ von Inhalten für Trainingszwecke eine unzulässige Vervielfältigung darstellt.
- Eine detaillierte Analyse dieser wichtigen Entscheidung finden Sie hier: Urteil des LG Hamburg: KI-Training und Urheberrecht
3. Die Haftung: Wer ist verantwortlich für KI-„Halluzinationen“?
Moderne Sprachmodelle (LLMs) neigen zu sogenannten „Halluzinationen“ – sie generieren selbstbewusst klingende, aber faktisch falsche oder irreführende Informationen. Doch was passiert, wenn dadurch einem Nutzer ein Schaden entsteht? Wer haftet für die Falschaussagen der KI?
Die Frage der Haftung für KI-generierte Inhalte ist entscheidend für den sicheren Einsatz der Technologie. Ein Urteil des Landgerichts Kiel hat sich kürzlich mit der Verantwortlichkeit für KI-generierte Falschaussagen befasst und wichtige Leitplanken für die Zurechnung solcher Fehler gesetzt.
- Mehr zu diesem Fall und den Implikationen für die KI-Haftung lesen Sie hier: Haftung für KI-Halluzinationen: Eine Analyse des Urteils des Landgerichts Kiel
Fazit: Ein hochdynamisches Rechtsgebiet
Das Recht der Künstlichen Intelligenz ist eines der dynamischsten und komplexesten Rechtsgebiete der Gegenwart. Die Balance zwischen Innovationsförderung und dem Schutz von Grundrechten, Urheberinteressen und Verbrauchern wird die juristische Debatte der nächsten Jahre prägen.
Für Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ist eine proaktive rechtliche Begleitung unerlässlich, um Compliance-Risiken zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Die Kanzlei Kramarz steht Ihnen mit spezialisierter Expertise im IT- und Urheberrecht zur Seite. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht, berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um KI und Recht.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens. Sie erreichen uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unser Kontaktformular.
Was regelt der EU AI Act (KI-Verordnung) im Kern?
Der EU AI Act ist ein umfassender Rechtsrahmen, der KI-Systeme nach ihrem Risiko einstuft. Je höher das Risiko (z.B. bei KI im Personalwesen oder in kritischen Infrastrukturen), desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz, Datensicherheit und Überwachung. Bestimmte Praktiken, wie Social Scoring durch Regierungen, werden komplett verboten. Für Unterstützung zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.
Darf man KI mit urheberrechtlich geschützten Daten trainieren?
Das ist eine der umstrittensten Rechtsfragen. Gerichte (wie das LG Hamburg) tendieren dazu, das massenhafte Auslesen (Scraping) von geschützten Werken für Trainingszwecke als Urheberrechtsverletzung (Vervielfältigung) zu sehen, sofern keine gesetzliche Ausnahme (z.B. Text & Data Mining-Schranke) greift oder Lizenzen vorliegen. Die Rechtslage ist aber noch nicht final geklärt. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).
Wer haftet, wenn eine KI falsche Informationen ("Halluzinationen") verbreitet?
Die Haftung für KI-Halluzinationen ist komplex. Gerichte (wie das LG Kiel) prüfen, wer die Verantwortung für den Output trägt. Das kann der Entwickler, der Anbieter oder der Anwender sein, der die KI nutzt und ihre Ergebnisse verbreitet, ohne sie zu prüfen. Es kommt stark auf den Einzelfall und die Erfüllung von Sorgfaltspflichten an. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: anfrage@kanzlei-kramarz.de.
Wie hilft die Kanzlei Kramarz bei Fragen zum Recht der KI?
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., als Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht, analysiert Ihre KI-Anwendungen auf Compliance mit dem AI Act, prüft urheberrechtliche Risiken beim Training, klärt Haftungsfragen und hilft bei der Gestaltung von Verträgen (AGB, Lizenzverträge). Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.