Abmahnung Wettbewerbsrecht

Benötigen Sie Hilfe bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht? Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite! Wir bieten kompetente Unterstützung für Unternehmen, die mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen konfrontiert sind. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein. Vermeiden Sie teure Fehler und schützen Sie Ihr Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken. Wir beraten Sie präventiv und vertreten Sie im Ernstfall professionell vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.

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Illustration eines Geschäftsmanns mit Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß (UWG)
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Ihr Rechtsanwalt bei Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Rechtsgrundlage zur Ahndung einer Vielzahl von Handlungen, die dem geltenden Recht widersprechen. Auftakt zu einer solchen Auseinandersetzung ist meist eine Abmahnung Wettbewerbsrecht. Voraussetzung jeglicher Ansprüche ist, dass sowohl der Anspruchsteller, als auch der vermeintliche Verletzer gewerblich tätig sind oder jedenfalls beabsichtigen gewerblich tätig zu werden und miteinander in Wettbewerb stehen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens erhalten haben, sollten Sie nicht zögern und mich kontaktieren. Die Ansprüche müssen dem Grunde nach geprüft werden. Dann muss geklärt werden, wie auf die Abmahnung reagiert werden soll.

Abmahnung Wettbewerbsrecht

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Was tun bei einer Abmahnung?

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist für viele Unternehmen ein unangenehmes, oft überraschendes Ereignis. Häufig geht es um angeblich unlautere Werbeaussagen, irreführende Angaben oder Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten. Doch was genau steckt dahinter – und wie sollte man reagieren?

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine formale Aufforderung eines Mitbewerbers oder eines Verbands, ein als rechtswidrig erachtetes Verhalten zu unterlassen. Ziel ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, indem der Abgemahnte eine sogenannte Unterlassungserklärung abgibt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben oder das beanstandete Verhalten nicht eingestellt, droht in der Regel eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.

Häufige Gründe für eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht sind u. a.:

  • Irreführende Werbung: zum Beispiel durch falsche Angaben zu Produkten, Preisen, Verfügbarkeiten oder Testergebnissen
  • Unzulässige Werbeformen: etwa aggressive Verkaufsmethoden, Lockangebote oder Schleichwerbung
  • Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten: wie fehlende Hinweise zur OS-Plattform, Lieferbedingungen oder Vertragsschluss im Fernabsatz
  • Verletzung von Verbraucherschutzvorgaben: insbesondere bei unwirksamen AGB-Klauseln oder unzulässigen Einschränkungen von Verbraucherrechten

 

Abmahnung erhalten – wie sollten Sie reagieren?

Vorsicht vor vorschnellem Handeln: Wer ohne Prüfung eine Unterlassungserklärung unterschreibt, bindet sich in der Regel dauerhaft und riskiert bei erneuten Verstößen hohe Vertragsstrafen. Daher gilt: Nicht in Panik verfallen, sondern rechtlichen Rat einholen.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht unterstütze ich Sie dabei, die Abmahnung fachlich zu prüfen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. In vielen Fällen lassen sich überzogene Forderungen abwehren oder die Unterlassungserklärung modifizieren.

Welche Rechte haben Sie als Abmahnender?

Auch Sie können als Unternehmer tätig werden, wenn Sie unlauteren Wettbewerb beobachten. Die Abmahnung ist ein zulässiges Mittel, um faire Marktverhältnisse herzustellen. Wichtig ist dabei, die rechtlichen Voraussetzungen einer berechtigten Abmahnung zu kennen – andernfalls droht der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs.

Ich berate Sie gerne zu den Möglichkeiten, wie Sie sich gegen unlautere Konkurrenten zur Wehr setzen – rechtssicher, effektiv und ohne unnötige Kostenrisiken.

Mein Angebot für Sie

Ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder selbst tätig werden möchten – ich biete Ihnen eine individuelle und rechtssichere Beratung. Als erfahrener Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht analysiere ich Ihre Situation, zeige Ihnen Handlungsspielräume auf und begleite Sie auf Wunsch auch gerichtlich.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – persönlich, telefonisch oder online.

Abstrakte Illustration einer digitalen Konfrontation im Wettbewerbsrecht – zwei gegenüberliegende Kräfte als Symbol für rechtliche Auseinandersetzung

FAQ zur Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht fordert zur Unterlassung eines rechtswidrigen Wettbewerbsverhaltens auf – meist durch einen Mitbewerber oder Verband.
Nichts unterschreiben! Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren. Es drohen Vertragsstrafen und hohe Kosten.
Wird nicht reagiert, drohen einstweilige Verfügung oder Klage. Die Kosten steigen dann erheblich – reagieren Sie lieber gezielt.
Wenn ein Wettbewerbsverstoß vorliegt und der Abmahner selbst Mitbewerber ist – oder z. B. ein Verbraucherverband – kann die Abmahnung berechtigt sein.
Ja, wenn Sie durch das Verhalten eines Mitbewerbers unlauter benachteiligt werden. Wir helfen Ihnen bei rechtssicherer Formulierung.
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