Abmahnung der Tobis Film GmbH durch Frommer Legal – was jetzt zu tun ist

Ein geöffneter Briefumschlag mit dem dezent lesbaren Wort Abmahnung auf einem dunklen Schreibtisch vor einem verregneten Fenster bei Nacht.

Fragen zum Thema? Kostenlose Ersteinschätzung unter 06151-2768225, anfrage@kanzlei-kramarz.de oder Kontakt.

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen nach einem langen Arbeitstag Ihren Briefkasten und finden ein offizielles Schreiben der Münchner Kanzlei Frommer Legal. Darin wird Ihnen vorgeworfen, einen aktuellen Kinofilm wie „Marty Supreme“ oder „The Life of Chuck“ illegal im Internet geteilt zu haben. Plötzlich steht eine finanzielle Forderung von rund 1.000 Euro im Raum, gekoppelt mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Sie lebenslang binden soll.

In diesem Moment bricht bei vielen Betroffenen verständlicherweise Panik aus. Die Sorge vor immensen Kosten und rechtlichen Konsequenzen ist erdrückend. Doch genau jetzt gilt: Bewahren Sie Ruhe. Eine unbedachte Reaktion oder ein voreiliger Anruf bei der Gegenseite kann die Situation drastisch verschlimmern. Besonnenes Handeln und eine professionelle Prüfung führen hingegen in den allermeisten Fällen zu einer deutlichen Reduzierung der Forderungen oder sogar zur kompletten Abwehr der Haftung.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Frommer Legal Abmahnung ist ein formelles rechtliches Schreiben, mit dem Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing im Auftrag von Rechteinhabern wie der Tobis Film GmbH verfolgt werden.

  • Der Vorwurf: Illegales Anbieten von Filmen (aktuell z. B. „Marty Supreme“ oder „The Life of Chuck“) in Tauschbörsen gemäß § 19a UrhG.
  • Die Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Anwaltskosten von oft 900 € bis über 1.000 €.
  • Die Haftung: Der Anschlussinhaber gerät durch eine tatsächliche Vermutung ins Visier, kann diese jedoch im Rahmen der sekundären Darlegungslast entkräften.
  • Die Goldene Regel: Niemals die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben oder Zahlungen ohne anwaltliche Prüfung leisten.

Aktuelle Abmahnwelle 2026: Diese Titel sind betroffen

Unsere Kanzlei beobachtet fortlaufend die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Urheberrechts. Im Juli 2026 stehen insbesondere zwei Titel der Tobis Film GmbH im Fokus der Abmahnungen:

  • „Marty Supreme“

  • „The Life of Chuck“

Wenn Frommer Legal wegen eines dieser Einzelfilme an Sie herantritt, bewegen sich die Gesamtforderungen erfahrungsgemäß im Bereich von etwa 900 € bis über 1.000 €. Dieser Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz (nach der sogenannten Lizenzanalogie) und den Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite zusammen. Als Basis für die Berechnung dient ein Gegenstandswert, der sich typischerweise im Bereich von rund 1.700 € bewegt.

Die Taktik der Gegenseite – und wie wir Sie schützen

Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung ist von Frommer Legal bewusst weit gefasst. Wer diese Erklärung unüberlegt unterschreibt, akzeptiert oft nicht nur ein weitreichendes Schuldanerkenntnis, sondern bindet sich lebenslang an ein immenses finanzielles Risiko bei künftigen Verstößen.

In vielen Konstellationen ist die sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung der weitaus bessere Weg. Sie räumt die Wiederholungsgefahr rechtssicher aus und wehrt eine drohende einstweilige Verfügung sowie Folgeabmahnungen ab, ohne dass die überschießenden und nachteiligen Klauseln der Gegenseite akzeptiert werden. Ob in Ihrem spezifischen Fall überhaupt eine Erklärung abgegeben werden muss, sollte jedoch immer individuell geprüft werden.

Als erfahrene Fachanwaltskanzlei unterstützen wir Sie dabei, dieses rechtliche Risiko komplett zu minimieren. Wir prüfen detailliert, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt haften müssen – beispielsweise, wenn Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste Ihren Internetanschluss eigenständig genutzt haben.

Besuchen Sie unsere Internetseite unter https://kanzlei-kramarz.de, um mehr über unsere Strategien gegen Filesharing-Abmahnungen zu erfahren. Für eine schnelle und unkomplizierte Hilfe bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 06151-2768225 an. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch direkt per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de senden. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Gegenseite und arbeiten auf eine spürbare Reduzierung oder Abwehr der Forderungen hin.

Richtiges Verhalten nach Erhalt der Abmahnung

Damit Sie in dieser Situation keine folgenschweren Fehler begehen, haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln für Sie zusammengefasst.

Das sollten Sie tun:

  • Fristen ernst nehmen: Die von Frommer Legal gesetzten Fristen sind oft sehr kurz, müssen aber unbedingt eingehalten werden, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  • Unterlagen sichern: Bewahren Sie das Abmahnschreiben sowie alle Dokumente (z. B. Nachweise darüber, wer zum Tatzeitpunkt Zugriff auf das WLAN hatte) sorgfältig auf.

  • Anwaltlichen Rat einholen: Lassen Sie den Fall vor jeder Aktion von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Das sollten Sie unbedingt vermeiden:

  • Nichts ungeprüft unterschreiben: Die originale Unterlassungserklärung sollte niemals ohne Modifikation unterzeichnet werden.

  • Keine voreiligen Zahlungen: Wer bezahlt, verliert jegliche Verhandlungsgrundlage für eine Reduzierung des Betrags.

  • Kein direkter Kontakt: Rufen Sie Frommer Legal nicht selbst an. Unbedachte Äußerungen am Telefon können als unfreiwilliges Geständnis gewertet werden.

Ist die Abmahnung von Frommer Legal für einen Tobis-Film echt oder ein Fake?

In aller Regel ist eine per Post zugestellte Abmahnung von Frommer Legal echt und kein Fake. Es handelt sich hierbei um ein standardisiertes, aber rechtlich absolut bindendes Verfahren einer real existierenden Großkanzlei im Auftrag der Tobis Film GmbH. Ein Ignorieren des Schreibens kann schwerwiegende gerichtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung nach sich ziehen. Die Kanzlei Kramarz empfiehlt daher dringend, das Schreiben ernst zu nehmen und umgehend juristisch prüfen zu lassen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, Sie sollten die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Die von Frommer Legal mitgesendeten Entwürfe sind rechtlich oft viel zu weit gefasst und gleichen einem Schuldanerkenntnis, das Sie lebenslang an empfindliche Vertragsstrafen bindet. In vielen Fällen ist stattdessen die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ratsam, um die Wiederholungsgefahr ohne unnötige Zugeständnisse auszuräumen. Die Kanzlei Kramarz formuliert diese Erklärung präzise für Ihren Einzelfall, um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Ich habe den Film gar nicht heruntergeladen – hafte ich trotzdem als Anschlussinhaber?

Nicht zwangsläufig, da die Haftung des Anschlussinhabers unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann. Zwar begründet die Ermittlung der IP-Adresse nach ständiger Rechtsprechung (u. a. des LG Frankfurt) zunächst eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers. Diese Vermutung kann jedoch erschüttert werden, wenn andere Personen wie Familienmitglieder oder Gäste eigenständigen Zugang zum Netzwerk hatten und Sie Ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen. Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie dabei, diese Argumentation rechtssicher aufzubereiten, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung von Frommer Legal einfach ignoriere?

Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, drohen kostenintensive gerichtliche Schritte wie ein Mahnverfahren, eine einstweilige Verfügung oder eine direkte Klage. Die Gegenseite nutzt das Verstreichen der Frist meist konsequent aus, um den Druck und die rechtlichen Gebühren massiv in die Höhe zu treiben. Selbst nach monatelangem Schweigen können die Ansprüche der Tobis Film GmbH gerichtlich gegen Sie durchgesetzt werden. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Kanzlei Kramarz, um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten und den Fall wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.

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