OLG-Urteil: WhatsApp-Nachrichten & Emojis – Neue Beweisregeln für Tech-Unternehmen

OLG München bestätigt: WhatsApp-Nachrichten/Emojis rechtsverbindlich. IT-Unternehmen müssen Verträge anpassen, Dokumentation automatisieren & Compliance-Checks durchführen.
Vertragsstrafe und Unterlassungserklärungen: Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
BGH bestätigt: Foto-URL mit 70+ Zeichen verstößt nicht gegen abgegebene Unterlassungserklärung. Entscheidung relevant für IT-Recht & Vertragsstrafen bei Link-Veröffentlichungen.