Stellen Sie sich vor, Sie haben den Mut gefasst, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Sie sind Experte auf Ihrem Gebiet, vielleicht sogar ein ehemaliger Mitarbeiter, der nun auf eigenen Beinen stehen möchte. Doch kaum sind die ersten Erfolge sichtbar, flattert eine Abmahnung Ihres früheren Arbeitgebers und jetzigen Konkurrenten ins Haus. Der Vorwurf: Sie würden unerlaubt Zeichnungen, Pläne und Geschäftsgeheimnisse nutzen. Ein Schock, der schnell existenzbedrohend werden kann.
Ein solches Szenario ist leider keine Seltenheit im Geschäftsleben. In unserer Kanzlei beraten wir regelmäßig Unternehmer, die sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert sehen. Doch nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Oftmals entpuppt sie sich als Versuch, einen unliebsamen Wettbewerber gezielt zu behindern. Wir zeigen Ihnen, was dahintersteckt und wie Sie sich zur Wehr setzen können.
Der Fall aus der Praxis: Eine Abmahnung mit weitreichenden Forderungen
Kürzlich hatten wir einen Fall auf dem Tisch, der die Problematik verdeutlicht: Ein Unternehmer, der zuvor als Geschäftsführer für ein anderes Unternehmen tätig war, gründete nach seinem Ausscheiden eine eigene Firma in derselben Branche. Prompt erhielt er von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Abmahnung.
Die Vorwürfe waren massiv:
- Nutzung urheberrechtlich geschützter Pläne und Dokumente
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
- Abwerbung von Mitarbeitern
Gefordert wurden die sofortige Unterlassung, die Vernichtung von Werbematerialien und die Herausgabe sämtlicher Unterlagen – verbunden mit der Androhung hoher Schadensersatzforderungen. Unser Mandant war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Er hatte alle Werbemittel und Unterlagen eigenständig erstellt und keine vertraulichen Informationen seines Ex-Arbeitgebers genutzt. Die Vorwürfe waren pauschal und ohne konkrete Beweise.
Die Rechtslage: Wann ist eine Abmahnung eine gezielte Behinderung?
Der Wettbewerb soll fair und durch Leistung entschieden werden. Eine Abmahnung ist zwar ein legitimes Mittel, um eigene Rechte, wie Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse, zu schützen. Sie darf aber nicht missbraucht werden, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.
Genau hier setzt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an. Gemäß § 4 Nr. 4 UWG handelt derjenige unlauter, der Mitbewerber gezielt behindert.
Was bedeutet „gezielte Behinderung“?
Eine gezielte Behinderung liegt vor, wenn eine Maßnahme hauptsächlich darauf abzielt, die Entwicklung eines Konkurrenten zu stören, anstatt dem eigenen Wettbewerb zu dienen. Eine grundlose Abmahnung, die ohne stichhaltige Beweise für eine tatsächliche Rechtsverletzung ausgesprochen wird, kann genau das sein: ein unzulässiger Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Konkurrenten.
Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Ein Eingriff in Ihr Unternehmen
Wenn jemand behauptet, Sie würden seine Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Urheberrechte) verletzen, obwohl das nicht stimmt, spricht man von einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung. Eine solche Verwarnung ist rechtswidrig. Sie stellt einen direkten Eingriff in Ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Das bedeutet für Sie: Wenn die Abmahnung schuldhaft und ohne Grundlage erfolgte, haben Sie nicht nur das Recht, die Forderungen zurückzuweisen, sondern können unter Umständen sogar Schadensersatz fordern. Dies umfasst beispielsweise die Kosten für Ihre anwaltliche Verteidigung.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten, die Ihnen unbegründet erscheint? In der Kanzlei Kramarz prüfen wir Ihren Fall. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung und verschaffen Sie sich schnell Klarheit.
Wie sollten Sie bei einer Abmahnung der Konkurrenz reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, ist es entscheidend, besonnen und strategisch vorzugehen:
- Ruhe bewahren und Fristen notieren: Die gesetzten Fristen sind oft sehr kurz. Handeln Sie nicht überstürzt, aber ignorieren Sie das Schreiben auch nicht.
- Nicht unterschreiben, nicht zahlen: Geben Sie auf keinen Fall vorschnell eine Unterlassungserklärung ab oder leisten eine Zahlung. Damit könnten Sie die Forderungen indirekt anerkennen.
- Suchen Sie fachanwaltliche Hilfe: Das Wettbewerbsrecht ist komplex. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht kann die Berechtigung der Vorwürfe prüfen und die beste Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.
Fazit: Setzen Sie sich zur Wehr!
Eine Abmahnung durch einen Konkurrenten, insbesondere durch einen ehemaligen Arbeitgeber, ist eine ernste Angelegenheit. Sie kann jedoch auch ein unlauterer Versuch sein, Sie im Wettbewerb zu schwächen. Der Gesetzgeber schützt fairen Leistungswettbewerb und bietet Ihnen die Mittel, sich gegen unberechtigte Angriffe zu verteidigen.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen. Wir stehen Ihnen mit unserer 15-jährigen Erfahrung zur Seite und kämpfen für Ihr Recht.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist eine Abmahnung wegen einer Schutzrechtsverletzung?
Eine Abmahnung ist eine formelle, außergerichtliche Aufforderung eines Rechteinhabers, ein bestimmtes Verhalten – wie die angebliche Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke oder Geschäftsgeheimnisse – zukünftig zu unterlassen. Sie ist meist mit der Forderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten des Abmahnenden zu erstatten.
Ich habe eine Abmahnung von einem Konkurrenten erhalten. Was sind die ersten Schritte?
Das Wichtigste ist, ruhig zu bleiben und strategisch vorzugehen. Wir empfehlen folgende Schritte:
- Fristen notieren: Abmahnungen enthalten sehr kurze Fristen. Notieren Sie sich diese sofort, um sie nicht zu versäumen.
- Nicht kontaktieren oder unterschreiben: Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Eine Unterschrift kommt oft einem Schuldeingeständnis gleich.
- Nicht zahlen: Leisten Sie keine Zahlung, auch nicht für die geforderten Anwaltskosten.
- Suchen Sie fachanwaltlichen Rat: Wenden Sie sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt. In einer kostenlosen telefonischen Erstberatung können wir bei der Kanzlei Kramarz eine erste Einschätzung vornehmen und die Dringlichkeit bewerten.
Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
Davon raten wir dringend ab! Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag. Wenn Sie diesen unterschreiben, erkennen Sie die Forderung in der Regel als berechtigt an. Bei einem zukünftigen, auch unverschuldeten Verstoß, müssten Sie eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Oft sind die vorformulierten Erklärungen zudem zu weit gefasst. Ein Anwalt kann prüfen, ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden muss und diese gegebenenfalls zu Ihren Gunsten anpassen.
Die Vorwürfe sind haltlos. Kann ich mich wehren und meine Anwaltskosten zurückfordern?
Ja. Wenn eine Abmahnung unberechtigt ist, weil das behauptete Schutzrecht gar nicht besteht oder von Ihnen nicht verletzt wurde, müssen Sie die Forderungen nicht nur nicht erfüllen, sondern können zum Gegenangriff übergehen. Sie haben dann unter Umständen einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Ihnen durch die Abmahnung entstanden ist. Dazu gehören auch die Kosten für Ihre eigene anwaltliche Verteidigung.
Wann gilt eine Abmahnung als "gezielte Behinderung"?
Eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung liegt vor, wenn die behauptete Rechtsverletzung objektiv nicht gegeben ist. Von einer gezielten Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG spricht man, wenn die Abmahnung nicht primär dem Schutz eigener Rechte dient, sondern vor allem den Zweck hat, Sie als Wettbewerber wirtschaftlich zu schwächen oder vom Markt zu verdrängen. Dies ist insbesondere bei vagen oder offensichtlich haltlosen Vorwürfen der Fall.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de für eine kostenlose Erstberatung.