Frommer legal Abmahnung

In diesem Artikel erfahren sie alles über Abmahnungen der Anwaltskanzlei Frommer legal.

Das Wichtigste in Kürze: Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer legal ist eine Kanzlei aus München die urheberrechtliche Abmahnungen im Namen Ihrer Mandanten ausspricht. Zu ihren Kunden zählen beispielsweise Twentieth Century Fox Home Entertainment, Warner Bros. Entertainment, Studiocanal GmbH, LEONINE Distribution GmbH, Tele München Gruppe. Die Rechtsanwälte von Frommer legal dehnen ihr Tätigkeitsgebiet auf Foto- und Softwarefälle aus. Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer legal erhalten haben, setzen Sie sich mit Rechtsanwalt Kramarz in Verbindung.

Rechtsanwalt Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht IT-Recht Darmstadt

Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- sowie IT-Recht, bietet Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung der Rechtslage.

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Abmahnung Frommer Legal – was tun?

Auch im Jahr 2025 mahnt die Kanzlei Frommer Legal aus München weiterhin tausende Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Haben Sie eine Frommer Legal Abmahnung erhalten? Dann ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt.

Ich biete Ihnen als spezialisierter Anwalt eine kostenlose Erstberatung an. In wenigen Minuten klären wir gemeinsam, wie Ihre Chancen stehen – ob Widerspruch möglich ist, ob Sie zahlen müssen, ob die Abmahnung überhaupt echt ist. Melden Sie sich direkt bei mir.

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Mehr Informationen

So erkennen Sie eine echte Frommer Legal Abmahnung

Kanzlei Frommer Legal – echt oder Fake?

Nicht jede Abmahnung, die per Post oder E-Mail bei Ihnen landet, ist auch echt. Die Kanzlei Frommer Legal ist zwar tatsächlich im Auftrag namhafter Rechteinhaber tätig, doch es kursieren auch immer wieder gefälschte Schreiben.

Checkliste: Woran erkenne ich eine echte Frommer Legal Abmahnung?

  • Original auf Papier, nicht nur per E-Mail
  • Absenderadresse: Frommer Legal, Beethovenstraße 12, 80336 München
  • Aktenzeichen mit Format: 25PP… (für 2025)
  • Konkrete Angaben zum Werk (z. B. Film, Serienfolge)
  • Genaue Zeitangaben + IP-Adresse
  • Beigefügter Gestattungsbeschluss vom Gericht
  • Forderung von rund 980,60 € (bzw. mehr bei mehreren Werken)
  • Professionelles, juristisch ausgefeiltes Layout

Falls etwas fehlt, nicht durchdacht wirkt oder oder es ausschließlich um E-Mail-Kommunikation geht, könnte es sich um einen Betrugsversuch handeln. In meiner kostenlosen Erstberatung prüfe ich sofort, ob das Schreiben echt ist – ohne Risiko für Sie.

Illustration einer Person, die vor einem Computer sitzt, mit Netzwerkverbindungen und Wi-Fi-Symbolen – symbolisiert die sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Abmahnungen.

Die häufigsten Fehler nach einer Frommer Legal Abmahnung – und wie Sie es besser machen

Fehler Nr. 1: Die Abmahnung ignorieren

Viele denken: „Wenn ich nicht reagiere, passiert schon nichts.“ Falsch! Die Frommer Legal Abmahnung enthält regelmäßig einen Hinweis auf mögliche gerichtliche Schritte, insbesondere eine Klage oder einen Mahnbescheid. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder ein kostspieliges Gerichtsverfahren.

Mein Tipp: Niemals ignorieren. Aber auch nicht selbst antworten – lassen Sie mich das übernehmen.

Fehler Nr. 2: Unbedacht zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist ein juristisch bindendes Dokument mit weitreichenden Folgen. Wer sie ungeprüft unterschreibt, geht eine Verpflichtung ein, die für Jahrzehnte bindend sein kann – inklusive Vertragsstrafe bei einem Verstoß.

Mein Tipp: Lassen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung durch einen Anwalt prüfen und anpassen – das übernehme ich für Sie.

Fehler Nr. 3: „Modifizierte Unterlassungserklärung“ aus dem Internet kopieren

In Foren wie Reddit oder in sogenannten Frommer Legal Abmahnung Foren kursieren viele Muster und Vorlagen. Diese sind oft unvollständig oder rechtlich riskant.

Mein Tipp: Vertrauen Sie nicht auf anonyme Tipps. Holen Sie sich eine individuelle Einschätzung in meiner kostenlosen Erstberatung – kontaktieren Sie mich.

Fehler Nr. 4: Direkt bei Frommer Legal anrufen

Wer bei Frommer Legal anruft, kann sich leicht um Kopf und Kragen reden. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden – besonders, wenn Sie emotional reagieren oder Dinge „zugeben“.

Mein Tipp: Keine Kommunikation mit der Gegenseite. Ich übernehme das für Sie. Melden Sie sich jetzt.

Das Bild zeigt die Verantwortung des Anschlussinhabers beim WLAN-Gebrauch und verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Netzwerkverbindung und Datenverkehr. Eine moderne Darstellung der Haftung bei Filesharing-Abmahnungen.

Rechtsprechung zur Filesharing-Abmahnung – Ihre Chancen, sich zu wehren

Im Zusammenhang mit Abmahnungen von Frommer Legal und Filesharing hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren wichtige Entscheidungen getroffen. Diese Entscheidungen betreffen vor allem die Haftung des Anschlussinhabers und die Anforderungen an die Darlegungslast.

1. Tatsächliche Vermutung – Wer haftet für die Urheberrechtsverletzung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2010 (Az. I ZR 121/08, „Sommer unseres Lebens“) klar, dass bei einer Urheberrechtsverletzung über einen Internetanschluss eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber zu diesem Zeitpunkt als „verdächtig“ gilt und sich verteidigen muss:

„Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.“

2. Sekundäre Darlegungslast – Der Anschlussinhaber muss erklären, was passiert ist

Die tatsächliche Vermutung entbindet den Anschlussinhaber jedoch nicht von der sekundären Darlegungslast. Diese besagt, dass der Anschlussinhaber darlegen muss, was genau zu dem Vorfall geführt hat. Der BGH stellte fest, dass der Anschlussinhaber nachweisen muss, ob jemand anderes auf den Anschluss zugegriffen hat:

„Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen.“

Im Klartext bedeutet dies, dass Sie als Anschlussinhaber den Anwälten von Frommer Legal erklären müssen, wer alles Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte. War der Anschluss gesichert, und wer könnte in Betracht kommen, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben?

3. Haftung bei WLAN-Nutzung – Sicherheitsstandards beachten

Die Haftung des Anschlussinhabers kann sich auch auf die Nutzung des WLAN erstrecken. Wird der Internetanschluss über ein WLAN genutzt, muss der Anschlussinhaber sicherstellen, dass sein WLAN ausreichend gesichert ist. Der BGH entschied im Jahr 2010 (Az. I ZR 220/15), dass der Betreiber eines WLANs für eine unzureichende Absicherung haftet:

„Die Prüfpflicht des Beklagten bezieht sich aber auf die Einhaltung der im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.“

Mit dem Urteil vom 24. November 2016 (Az. I ZR 220/15) stellte der BGH klar, dass ein WLAN als ausreichend gesichert gilt, wenn es mit einem individuellen Passwort verschlüsselt ist. Wenn Sie also ein WLAN betreiben, stellen Sie sicher, dass es nicht nur mit einem einfachen Standardpasswort ausgestattet ist.

4. Haftung der Eltern – Wenn ein minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat

Ein weiteres wichtiges Urteil betrifft die Haftung von Eltern. Wenn ein minderjähriges Kind für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, kann die Haftung der Eltern in Betracht gezogen werden. Der BGH stellte in einem Urteil vom 15. November 2012 (Az. I ZR 74/12, „Morpheus“) klar, dass Eltern nur dann nicht haften, wenn sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit von Filesharing aufgeklärt haben:

„Eltern haften dann nicht für die Rechtsverletzung, die ihr minderjähriges Kind begangen hat, wenn das Kind vorher von den Eltern belehrt worden ist und über eine entsprechende Einsichtsfähigkeit verfügt.“

5. Verfassungsrechtliche Erwägungen – Die Rechte der Familie und die Haftung des Anschlussinhabers

Im Jahr 2019 wurde durch das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2556/17) ein wichtiger Beschluss gefasst, der sich mit der Haftung von Familienangehörigen im Kontext von Filesharing befasst. Im Verfahren ging es um ein Ehepaar, das eine Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung eines ihrer Kinder erhalten hatte. Die Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, da das Gericht der Ansicht war, dass der Anschlussinhaber die Sekundäre Darlegungslast zu erfüllen hat, auch wenn dies potenziell den Familienzusammenhalt belastet:

„Der Schutz des Art. 6 GG (Achtung des Familienlebens) steht der sekundären Darlegungslast nicht entgegen, da das Grundrecht des Eigentums (Art. 14 GG) der Klägerin Vorrang hat.“

6. Urteile zur sekundären Darlegungslast und Haftung – Die Anforderungen sind klar

In weiteren Urteilen hat der BGH immer wieder die sekundäre Darlegungslast konkretisiert. In seiner Entscheidung vom 26. Juli 2018 (Az. I ZR 64/17) bestätigte der BGH die Haftung des Anschlussinhabers, auch wenn Gäste oder Mitbewohner den Internetanschluss verwendet haben. Es wurde jedoch auch entschieden, dass die Belehrungspflicht gegenüber Gästen nicht besteht:

„Für den Wohnungsinhaber besteht auch unabhängig von einer familiären Beziehung gegenüber volljährigen Mitbewohnern und Gästen keine entsprechende Belehrungspflicht.“

7. EuGH-Urteil vom 18. Oktober 2018 – Haftung bei mehrfacher Nutzung des Anschlusses

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Oktober 2018 (Rs. C-149/17) zugunsten einer Haftung des Anschlussinhabers, auch wenn der Anschluss von mehreren Familienmitgliedern genutzt wurde:

„Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist der Inhaber eines Internetanschlusses in einem solchen Fall für die über den Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich.“

Was Sie jetzt tun sollten – und warum Sie bei mir richtig sind

Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Als erfahrener Anwalt im Bereich Urheberrecht und Filesharing-Abmahnungen biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

Gemeinsam klären wir:

  • Ist die Abmahnung echt?
  • Wie sollten Sie darauf reagieren?
  • Welche rechtlichen Schritte können wir einleiten?

Wichtig: Eine schnelle und richtige Reaktion schützt Sie vor unnötigen Kosten und rechtlichen Konsequenzen. Ich kümmere mich um Ihre Interessen – von der Prüfung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Frommer legal Abmahnung 2025 um Abmahnung Frommer legal zu erläutern.

Frommer Legal ist eine Kanzlei aus München, die im Auftrag großer Filmstudios Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen – etwa durch Filesharing – verschickt.

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Oft wegen angeblichem Filesharing. Die Kanzlei nutzt IP-Adressen als Beweisbasis.

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