Zuletzt aktualisiert: September 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Frist notieren, nicht ignorieren. Frommer Legal setzt kurze Fristen und setzt Ansprüche gerichtlich durch.
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Die Vorlagen sind weit gefasst; meist genügt eine modifizierte Erklärung.
- Software: Beweiskette hinterfragen. Die „technische Feststellung“ über Lizenzprüfungen belegt eine Installation, nicht automatisch, wer sie vorgenommen hat.
- Fotos: Nutzungsdauer dokumentieren, Bild sofort entfernen – auch aus Cache und Suchmaschinen –, aber Auskunft erst nach Prüfung erteilen.
- Forderungshöhe prüfen. Lizenzanalogie nach Listenpreis (Software) bzw. Agenturtarif plus Zuschläge (Fotos) ist regelmäßig angreifbar.
Wir prüfen Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Abmahnung Frommer Legal für die Allplan Deutschland GmbH (CAD-Software)
Allplan ist eine BIM-/CAD-Software für Architektur- und Ingenieurbüros. Frommer Legal wirft den Abgemahnten vor, eine unlizenzierte („gecrackte“) Version installiert und genutzt zu haben. Betroffen sind Architektur- und Ingenieurbüros, Freiberufler und teils Studierende, die eine Testversion oder Studentenlizenz über den zulässigen Rahmen hinaus verwendet haben sollen.
Forderung (dokumentierter Fall): 22.537,23 € – davon 20.375 € Lizenzschadensersatz nach Listenpreis und 1.817 € Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 40.375 €.
Ansprüche: Unterlassung (§ 97 UrhG i. V. m. § 69c UrhG), Schadensersatz nach Lizenzanalogie, Auskunft, Vernichtung/Deinstallation, Kostenerstattung. In Einzelfällen wird zusätzlich Strafanzeige erstattet.
Verteidigungsansätze: Die Beweiskette von der übermittelten Gerätekennung bis zur handelnden Person ist nicht lückenlos – insbesondere in Büros mit mehreren Arbeitsplätzen oder bei Fremdgeräten. Die Höhe des Lizenzschadens hängt davon ab, welche Lizenzvariante als Vergleichsmaßstab dient; häufig wird die teuerste Vollversion angesetzt, obwohl eine günstigere Variante oder eine zeitlich begrenzte Lizenz die tatsächliche Nutzung abbilden würde. Anders als beim Filesharing hilft die Anschlussinhaber-Rechtsprechung hier nicht weiter – dafür stellen sich Fragen der Arbeitgeberhaftung und der Zurechnung.
Abmahnung Frommer Legal für die Image Professionals GmbH und August Image (Fotos)
Die Image Professionals GmbH vermarktet als Bildagentur die Werke zahlreicher Fotografen; August Image tritt als Agentur für Editorial- und Celebrity-Fotografie auf. Frommer Legal mahnt für beide die Nutzung von Fotos auf Websites, in Online-Shops und auf Social-Media-Profilen ab, für die keine Lizenz nachgewiesen werden kann.
Berechnung: Lizenzschaden nach dem Agenturtarif abhängig von der Nutzungsdauer, zuzüglich 100 % Zuschlag bei fehlender Urhebernennung und 50 % bei Nutzung in einem Online-Shop – aus 1.000 € Grundlizenz werden so schnell 3.000 €. Gesamtforderungen liegen häufig im mittleren vierstelligen Bereich.
Verteidigungsansätze: Ob die Agentur überhaupt aktivlegitimiert ist (Rechtekette vom Fotografen), ob der Zuschlag für die fehlende Urhebernennung nach der neueren Rechtsprechung in dieser Höhe trägt, ob der angesetzte Tarif marktüblich ist und ob die Nutzungsdauer zutreffend geschätzt wurde. Grundlagen und Muster-Fallkonstellationen finden Sie auf unserer Seite zu Bildrechten und Bilderklau.
Warum diese Abmahnungen anders sind als Filesharing-Abmahnungen
Beim Filesharing steht der Anschlussinhaber im Fokus, die Forderungen liegen meist im hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich, und die Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast ist ausgereift. Bei Software- und Foto-Abmahnungen von Frommer Legal geht es dagegen um konkrete Nutzungshandlungen eines Unternehmens oder Freiberuflers, um fünfstellige Lizenzschäden (Software) bzw. tarifgebundene Zuschlagsmodelle (Fotos) und um Auskunftspflichten, die die Forderungshöhe erst festlegen. Die Verteidigung muss deshalb an anderen Stellen ansetzen: Zurechnung, Aktivlegitimation, Lizenzmaßstab und Nutzungsumfang.
Häufige Fragen
Woher weiß Allplan, dass auf meinem Rechner eine unlizenzierte Version läuft?
Nach übereinstimmenden Berichten übermittelt die Software bei Lizenzprüfungen Installations- und Gerätedaten (u. a. IP- und MAC-Adresse). Frommer Legal stützt die Abmahnung auf diese „technische Feststellung“. Ob die Daten den konkreten Nutzer belegen und wie sie erhoben wurden, ist im Einzelfall zu prüfen und ein zentraler Verteidigungspunkt.
Wie setzt sich die Forderung von über 20.000 € bei Allplan zusammen?
In einem dokumentierten Fall verlangte Frommer Legal 22.537,23 €: 20.375 € Lizenzschadensersatz nach dem Listenpreis der Software zuzüglich 1.817 € Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 40.375 €. Die Höhe hängt von der zugrunde gelegten Lizenzvariante ab – hier lässt sich häufig ansetzen.
Ich hafte doch als Anschlussinhaber nicht automatisch – gilt das auch hier?
Nein, die Filesharing-Rechtsprechung zur Anschlussinhaberhaftung passt nicht. Bei Software-Abmahnungen geht es um die Installation auf einem bestimmten Rechner; entscheidend ist, wer die Software installiert und genutzt hat und ob der Arbeitgeber oder Bürobetreiber für Mitarbeiter einstehen muss.
Was verlangt Frommer Legal für die Image Professionals GmbH?
Löschung des Fotos von Website, Server und aus dem Google-Cache, Auskunft über die Nutzungsdauer, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz nach dem Lizenzmodell der Agentur – mit Zuschlägen von 100 % bei fehlender Urhebernennung und 50 % bei Nutzung in einem Online-Shop. Gesamtforderungen liegen häufig im mittleren vierstelligen Bereich.
Muss ich die Auskunft zur Nutzungsdauer erteilen?
Der Auskunftsanspruch besteht, wenn eine Rechtsverletzung vorliegt – die Angaben bestimmen aber unmittelbar die Höhe des Schadensersatzes. Sie sollten vollständig und korrekt, aber erst nach anwaltlicher Prüfung erteilt werden.