Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Marktplatz
Betreiber von Online-Marktplätzen, wie Amazon oder eBay haften in aller Regel zunächst nicht für Rechtsverstöße, die Händler, die die jeweilige Plattform nutzen, mit ihren Angeboten begehen. Voraussetzung einer solchen direkten Haftung eines Online-Marktplatzes ist, dass der jeweilige Marktplatzbetreiber über die konkrete Rechtsverletzung des Händlers informiert wird. Dann muss der Marktplatzbetreiber das konkrete Angebot unverzüglich sperren. […]