Haben Sie den Verdacht, dass ein Konkurrent Ihre Marke bösgläubig angemeldet hat, nur um Sie zu blockieren? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte von der bösgläubigen Markenanmeldung. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Marke bösgläubig angemeldet? Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Löschung!“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei dem Vorwurf der Bösgläubigkeit ankommt, um die (geringen) Erfolgsaussichten eines Löschungsantrags realistisch einzuschätzen.
Wir beleuchten die extrem hohen Hürden, die der Bundesgerichtshof (BGH) für den Nachweis von Bösgläubigkeit aufstellt, wie in der Entscheidung „VOCO“ deutlich wird. Wir erklären, warum die reine Kenntnis von der Benutzung eines Zeichens durch einen Wettbewerber noch lange keine Bösgläubigkeit bedeutet und welche entscheidende Rolle die „Behinderungsabsicht“ spielt. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen Rechtsmissbrauch vorliegen könnte, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie die Indizien für eine bösgläubige Anmeldung prüfen lassen sollten. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen dem bloßen Wissen um eine Vorbenutzung und der gezielten Absicht, einen Konkurrenten zu behindern, sowie die Rolle von Anzeichen für eine reine Sperrmarke.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die strenge Rechtsprechung des BGH zu kennen, und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Beweislast entscheidend sein kann, um kostspielige und oft aussichtslose Löschungsverfahren zu vermeiden. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie die Anzeichen für Bösgläubigkeit korrekt einordnen und Ihre eigene Position bewerten können.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Marke bösgläubig angemeldet? Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Löschung!“ auf der Website von Kanzlei Kramarz.
Sie haben Fragen zur bösgläubigen Markenanmeldung oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation.