Abmahnung von Frau Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte

Hier wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Michaela Maurer aus Bad Aibling vorgelegt. Für Frau Maurer sind dabei die HKMW Rechtsanwälte aus Köln tätig geworden.

Frau Maurer ist laut Darstellung im Abmahnschreiben u.a. auf eBay mit dem Nutzernamen „form-3d“ als gewerbliche Anbieterin von im 3D-Druckverfahren hergestellten Waren tätig. Als beispielhaften Artikel nennt das Abmahnschreiben einen Kondenswasserablauf, den Frau Maurer anbietet. Insgesamt bietet die Anspruchstellerin auf eBay mehrere hundert Artikel zum Kauf an.

Gegenstand der Abmahnung ist die Werbung mit einer Herstellergarantie ohne das nähere Angaben zum Inhalt der Garantie gemacht werden. Obwohl die Ansprüche ausdrücklich auf die Verletzung der entsprechenden Informationspflicht aus Art. 246 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EGBGB gestützt werden, findet sich im Schreiben keinerlei Bezug auf die Neuregelungen im UWG aus dem vergangenen Herbst. Gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG sollen im elektronischen Geschäftsverkehr begangene Verstöße gegen Informationspflichten ausdrücklich keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz beim Abmahner nach sich ziehen. Auf diesen Umstand muss der Abmahner sogar hinweisen, will er der Gefahr entgehen für die Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten aufkommen zu müssen, § 13 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 5 UWG. Ein entsprechender Hinweis findet sich nicht in dem Schreiben.

Weiter wird in dem Schreiben die Werbung mit widersprüchlichen Angaben zur Dauer der Frist, in der der Widerruf möglich ist, gerügt.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Innerhalb einer Frist soll eine Unterlassungserklärung vorgelegt werden und es sollen Kosten in Höhe von 1.295,43 € beglichen werden.

Zwischenzeitlich wurde hier noch eine Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte vorgelegt. Gegenstand war dort eine abweichende Fristangabe zum Widerrufsrecht. 

In der Woche 16.06.2022 bis 23.06.2022 wurde mindestens 269mal nach „HKMW Rechtsanwälte Abmahnung“ gesucht. Die Frage der Zahl der versendeten Abmahnungen ist für die Frage nach der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen entscheidend.