Haben Sie einen Brief mit einer Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH erhalten? Dann sind Sie vermutlich erst einmal beunruhigt oder verärgert. Das ist verständlich, denn oft geht es um Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing und damit verbundene hohe Geldforderungen. Aber keine Sorge, Sie sind nicht allein und es gibt Mittel und Wege, richtig zu reagieren. Als Ihr erfahrener Partner im Urheber- und Medienrecht steht Ihnen die Kanzlei Kramarz zur Seite.
Wer ist LEONINE Distribution GmbH und warum die Abmahnung?
Die LEONINE Distribution GmbH ist ein großes deutsches Medienunternehmen, das eine Vielzahl von Filmen und Serien vertreibt. Wenn Sie eine Abmahnung von LEONINE erhalten haben, dann wirft man Ihnen in der Regel vor, einen Film oder eine Serie, an dem LEONINE die Rechte hält, illegal über eine Internet-Tauschbörse (Filesharing-Netzwerk wie z.B. BitTorrent) heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.
Solche Urheberrechtsverletzungen können von spezialisierten Firmen im Auftrag der Rechteinhaber wie LEONINE aufgedeckt werden. Über Ihre IP-Adresse wird dann Ihr Internetanschluss ermittelt und die Abmahnung zugestellt.
Was wird in der Abmahnung typischerweise gefordert?
Eine Abmahnung von LEONINE Distribution GmbH enthält meist folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie sollen sich verpflichten, die vorgeworfene Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Erklärung würde eine Vertragsstrafe fällig.
- Zahlung von Schadensersatz: Für die angebliche Urheberrechtsverletzung wird ein Lizenzschaden geltend gemacht.
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten: LEONINE fordert die Kosten zurück, die für die Beauftragung der abmahnenden Kanzlei entstanden sind.
Diese Forderungen können sich schnell auf mehrere hundert oder sogar über tausend Euro summieren.
Die wichtigsten ersten Schritte nach Erhalt der LEONINE-Abmahnung:
Wenn Sie eine Abmahnung von LEONINE im Briefkasten finden, ist richtiges Handeln entscheidend:
- Ruhe bewahren: Auch wenn es schwerfällt – reagieren Sie nicht überstürzt.
- Fristen beachten: In der Abmahnung sind meist kurze Fristen gesetzt. Diese sollten Sie unbedingt ernst nehmen und nicht verstreichen lassen, da sonst ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.
- Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Diese ist oft zu weit gefasst und kann ein nachteiliges Schuldeingeständnis darstellen.
- Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der abmahnenden Kanzlei an und zahlen Sie nicht vorschnell die geforderte Summe. Jede unüberlegte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.
Wie kann Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen?
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht mit 15 Jahren Berufserfahrung kenne ich, Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., die Vorgehensweisen bei Filesharing-Abmahnungen genau.
Die Kanzlei Kramarz kann für Sie:
- Die Abmahnung prüfen: Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt? Liegen Formfehler vor? Werden die richtigen Beträge gefordert?
- Eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen: Falls die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam ist, formulieren wir eine für Sie rechtssichere und nicht nachteilige Version (modifizierte Unterlassungserklärung). Diese schützt Sie vor weiteren Ansprüchen, ohne ein Schuldeingeständnis abzugeben.
- Die Forderungen zurückweisen oder reduzieren: Oftmals sind die geforderten Beträge überhöht. Wir verhandeln mit der Gegenseite, um die finanzielle Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten oder die Forderung ganz abzuwehren, wenn Sie z.B. als Anschlussinhaber nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich sind.
- Sie gegenüber der abmahnenden Kanzlei vertreten: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und schützen Sie vor unüberlegten Schritten.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung!
Sie haben eine Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH erhalten und sind unsicher, was zu tun ist? Die Kanzlei Kramarz bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Sie erreichen uns einfach und unkompliziert über unsere Webseite kanzlei-kramarz.de, per E-Mail unter anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227.
Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich professionell beraten. Wir helfen Ihnen, die Situation bestmöglich zu meistern!
Sie haben eine Abmahnung von LEONINE erhalten und viele Fragen? Das ist verständlich. Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Anliegen. Für eine individuelle Einschätzung Ihres Falles steht Ihnen die Kanzlei Kramarz jederzeit gerne zur Verfügung.
Eine Abmahnung von LEONINE Distribution GmbH ist ein formelles Schreiben, mit dem Ihnen in der Regel vorgeworfen wird, Urheberrechte an Filmen oder Serien verletzt zu haben. Meist geht es um das unerlaubte Anbieten dieser Werke in Internet-Tauschbörsen (Filesharing). LEONINE fordert Sie damit auf, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen, Schadensersatz zu leisten und die Anwaltskosten für die Abmahnung zu übernehmen.
Nein, Sie sollten die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft unterschreiben. Diese ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden, das Sie langfristig benachteiligt. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob und in welcher Form (als sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung) eine solche Erklärung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Das Ignorieren der gesetzten Fristen ist nicht empfehlenswert. Wenn Sie nicht fristgerecht reagieren, kann die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten, beispielsweise den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Einreichung einer Klage. Dies kann zu deutlich höheren Kosten führen. Daher ist es wichtig, sich umgehend nach Erhalt einer Abmahnung rechtlichen Rat einzuholen.
Als Inhaber des Internetanschlusses (Anschlussinhaber) werden Sie zunächst als Verantwortlicher vermutet (sogenannte Störerhaftung, wobei diese für Privatpersonen im Bereich Filesharing gesetzlich eingeschränkt wurde). Es gibt jedoch Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber nicht für die Rechtsverletzung Dritter (z.B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste) haftet. Ob Sie zahlen müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte juristisch geprüft werden. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.
Die Anwälte, die für LEONINE Abmahnungen versenden, sind auf Urheberrecht spezialisiert und vertreten die Interessen ihres Mandanten. Ohne juristische Fachkenntnisse sind Sie hier klar im Nachteil. Ein auf Urheber- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt wie Christian Kramarz, LL.M. kennt die Rechtslage, die Argumente der Gegenseite und kann auf Augenhöhe verhandeln. Er kann Fehler in der Abmahnung erkennen, die Forderungen realistisch einschätzen und eine für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
Die Kanzlei Kramarz bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. In diesem ersten Gespräch können Sie uns Ihren Fall schildern und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung der Lage und der möglichen Kosten für eine weitergehende Vertretung. So haben Sie volle Transparenz, bevor Sie uns mandatieren.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie direkte Hilfe? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227, schreiben Sie uns eine E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder besuchen Sie unsere Webseite kanzlei-kramarz.de/kontakt für weitere Informationen. Wir sind für Sie da!