Wussten Sie es? Darmstadt steht ein Wahlkampf bevor. Oder ist Darmstadt schon mittendrin im Wahlkampf?
Update: Stichwahl am 27.03.2023!
Der einzige Kandidat, der sich bisher im Straßenbild blicken lässt, ist der Kandidat der Grünen. Michael Kolmer ist seit dem 25.06.2021 Dezernent im Darmstädter Magistrat. Im Herbst 2022 hat Michael Kolmer Sehnsucht nach Kontakt zum Volk verspürt und zwei spannende Diskussionen zum Thema „Zusammen durch die Krise“ und die andere zum Thema „Mobil sein in Darmstadt“ geführt. Die eine Veranstaltung war am 11.11., die andere am 08.12.. Die Plakat beglücken das Volk bis heute. So ist es halt im Wahlkampf!
Michael Kolmer in der Wikpedia?
Sie finden den grünen Kandidaten zum Oberbürgermeister in Darmstadt leider nicht bei Wikipedia. Dafür ist er medial mit eigener Internetseite vertreten. Leider hat sich bei der Erstellung der Internetseite ein kleiner Tippfehler eingeschlichen. Oder ist die Selbstbezeichnung als „OB-Kanditat der GRÜNEN“ ein Hinweis auf den Tatdrang des Kanditaten?
Stichwahl am 02.04.2023
Auf seiner Internetseite kann man den Kanditaten Kolmer kennenlernen. Das erscheint mir aber doch etwas sehr einseitig.
Ich empfehle das Interview des Kandidaten Kolmer im M-Magazin Überschrift:
„Ich würde gerne wie ein Vogel über Darmstadt fliegen!“.
Wer will das nicht?
Auch die politische Konkurrenz – Hanno Benz – ist natürlich im www vertreten.
Am 02.04.2023 ist jeder Darmstädter und jede Darmstädterin aufgerufen in der Stichwahl seine Stimme abzugeben!
Recht im Wahlkampf
Wahlkämpfe sind rechtlich sensible Zeiten. Dabei gilt, dass der Staat streng zu Neutralität verpflichtet ist. Es darf kein Kandidat begünstigt werden. Schwierig wird es, wenn Amtsträger zur Wahl antreten. Bürgermeister oder Dezernenten haben schon aufgrund Ihres Amtes eine höhere Autorität beim Wähler. Dieser sog. „Amtsbonus“ kann neuen Kandidaten den entscheidenden Rückenwind geben.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung dort ihre Grenze findet, wo die Wahlwerbung beginnt, so drückt es das Bundesverfassungsgericht aus (BVerfG, Urteil vom 02.03.1977, Az.: 2 BvE 1/76). In der unmittelbaren Vorwahlzeit gilt daher das Gebot äußerster Zurückhaltung. Nur wettbewerbsneutrale Äußerungen aus akutem Anlass dürfen dieses Prinzip durchbrechen (aaO). Die heiße Wahlkampfphase beginnt so ungefähr drei Monate vor dem Wahltermin. Um eine starre Frist handelt es sich aber nicht (Harding in: HB Ö-R Äußerungsrecht, S. 110).
Termin für die OB-Wahl in Darmstadt ist der 19.03.2023. Seit Dienstag sind wir in der heißen Wahlkampfphase! Zu spüren ist davon schon einiges und warten wir mal ab, was im neuen Jahr auf uns zu kommt. Aktuell gibt es 13 Kandidaten für die Wahl, aber die Frist zur Kandidatur läuft noch bis zum 09.01.2023 um 18 Uhr. Die Hürden um als Oberbürgermeister (oder Oberbürgermeisterin) zu kandidieren sind niedrig. Jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger können kandidieren. Dann noch ein paar Unterschriften von Unterstützern. Nötig sind nur 144 Unterschriften. Also, falls Sie im ersten Quartal 2023 nichts zu tun haben – Informieren Sie sich hier.