Stellen Sie sich vor, Sie öffnen an einem ganz gewöhnlichen Werktag Ihren Briefkasten und halten ein auffällig dickes Kuvert aus München in den Händen. Der Absender: Frommer Legal. Schon beim Überfliegen der ersten Zeilen wird die Sorge zur Gewissheit. Es geht um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, konkret um das illegale Anbieten der Warner Bros. Serie „The Pitt“ in einer Tauschbörse. Im Schreiben wird eine Gesamtforderung von 1.676,15 Euro aufgerufen. Für viele Betroffene ist dies ein Moment, in dem das Herz erst einmal in die Hose rutscht. Doch gerade jetzt ist ein kühler Kopf entscheidend, um die Situation rechtlich sicher und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Abmahnung wegen Filesharing ist die formale Aufforderung eines Rechteinhabers, ein rechtswidriges Verhalten (das Anbieten geschützter Inhalte) sofort einzustellen und künftig zu unterlassen.
- Gegenstand der aktuellen Abmahnwelle sind diverse Episoden der Serie "The Pitt" (u.a. 12:00 P.M., 7:00 A.M., 9:00 A.M.).
- Auftraggeber ist die Warner Bros. Entertainment Inc., die durch die Kanzlei Frommer Legal vertreten wird.
- Die Gesamtforderung von 1.676,15 Euro setzt sich aus Schadensersatz (1.350,00 €) und Rechtsverfolgungskosten (326,15 €) zusammen.
- Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung bis zu einer kurz gesetzten Frist gefordert.
Der Vorwurf: Filesharing über das BitTorrent-Netzwerk
In dem uns vorliegenden Fall wird dem Betroffenen vorgeworfen, über seinen Internetanschluss verschiedene Episoden der TV-Serie „The Pitt“ sowie Folgen von „A Knight of the Seven Kingdoms“ zum Download angeboten zu haben. Technisch geschieht dies meist unbewusst durch die Nutzung von Filesharing-Software (wie BitTorrent), die während des Herunterladens bereits Teile der Datei wieder für andere Nutzer hochlädt.
Genau dieser „Upload“ stellt aus Sicht der Warner Bros. Entertainment Inc. eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Die Kanzlei Frommer Legal nutzt spezialisierte Dienstleister, um die IP-Adressen solcher Vorgänge rechtssicher zu dokumentieren.
Die Kostenfalle: Warum ist die Forderung so hoch?
Die Summe von 1.676,15 Euro wirkt auf den ersten Blick drakonisch. Frommer Legal rechnet hier pro Episode einen Schadensersatz ab, der im Wege der sogenannten Lizenzanalogie ermittelt wird. Hinzu kommen die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit.
Ein wichtiger Aspekt in den aktuellen Schreiben: Oft wird der Adressat des Briefes nicht als Anschlussinhaber, sondern als „tatsächlicher Nutzer“ bezeichnet. Dies geschieht häufig, wenn der eigentliche Anschlussinhaber (z.B. ein Familienmitglied oder Mitbewohner) bereits auf eine vorherige Abmahnung reagiert und eine andere Person als Verantwortlichen benannt hat. In diesem Fall greift die Kanzlei direkt den benannten Nutzer an, was die Verteidigungsstrategie komplexer macht.
Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten
Viele Betroffene reagieren aus einem ersten Impuls heraus falsch. Wir raten dringend davon ab:
Den Brief zu ignorieren: Dies führt fast unweigerlich zu gerichtlichen Schritten (Einstweilige Verfügung oder Klage), was die Kosten vervielfacht.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben: Diese ist oft als Schuldeingeständnis formuliert und bindet Sie 30 Jahre lang an ein hohes Vertragsstrafenrisiko.
Direkten Kontakt mit Frommer Legal aufzunehmen: Ohne juristische Erfahrung geben Sie eventuell Informationen preis, die Ihre Verteidigungsposition schwächen.
Ihre Verteidigungsmöglichkeiten
Nur weil eine Abmahnung im Briefkasten liegt, bedeutet das nicht, dass Sie die volle Summe zahlen müssen. Es gibt zahlreiche Verteidigungsansätze:
Keine Täterschaft: Waren Sie zum Tatzeitpunkt überhaupt online? Haben andere Personen Zugriff auf das Netzwerk?
Störerhaftung: Wenn Sie als Anschlussinhaber Ihre Belehrungspflichten gegenüber Mitbewohnern oder volljährigen Kindern erfüllt haben, haften Sie unter Umständen weder auf Schadensersatz noch auf die Anwaltskosten.
Angemessenheit: Die Höhe des Schadensersatzes ist in vielen Fällen verhandelbar.
Wir unterstützen Sie dabei, die Forderungen abzuwehren oder zumindest signifikant zu reduzieren. Eine professionelle Verteidigung zielt darauf ab, die Angelegenheit rechtssicher zu beenden, ohne dass Sie ein Leben lang Angst vor weiteren Forderungen haben müssen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung aus zahlreichen Filesharing-Verfahren. Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Sie erreichen uns unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Weitere Informationen finden Sie auch direkt auf unserer Website: https://kanzlei-kramarz.de.
Muss ich die geforderte Summe von 1.676,15 € komplett bezahlen?
Nein, in den meisten Fällen lässt sich die Gesamtforderung durch eine geschickte anwaltliche Verteidigung deutlich reduzieren oder sogar ganz abwehren. Ob eine Zahlungspflicht besteht, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie als Täter oder Störer haften oder ob die Täterschaftsvermutung durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte erschüttert werden kann. Die Kanzlei Kramarz prüft für Sie, ob die geltend gemachten Schadensersatzbeträge im Hinblick auf aktuelle Rechtsprechungen (z.B. des BGH) angemessen sind. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe?
Wenn keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben wird, besteht die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahrens zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Der Rechteinhaber kann in diesem Fall eine einstweilige Verfügung erwirken, was die Kosten für den Betroffenen massiv in die Höhe treibt. Wir empfehlen daher meist die Abgabe einer rechtssicher formulierten, modifizierten Unterlassungserklärung, um das Prozessrisiko zu minimieren, ohne ein Schuldeingeständnis abzugeben. Kontakt: Kanzlei Kramarz.
Kann ich die Abmahnung ignorieren, wenn ich es nicht war?
Ein Ignorieren der Abmahnung ist niemals ratsam, da die Ermittlung Ihrer IP-Adresse eine tatsächliche Vermutung für Ihre Verantwortlichkeit begründet. Selbst wenn Sie den Verstoß nicht selbst begangen haben, müssen Sie Ihrer sogenannten sekundären Darlegungslast nachkommen und darlegen, wer zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den Anschluss hatte. Die Kanzlei Kramarz unterstützt Sie dabei, diese Argumentation rechtssicher aufzubauen, um eine Haftung für fremdes Verschulden auszuschließen. Kontakt: Kanzlei Kramarz.