Wussten Sie, dass Ihr letztes Handyvideo eine urheberrechtlich geschützte Aufnahme sein und bares Geld wert sein könnte? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte von dem Urheberrecht an Smartphone-Videos. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Urheberrecht an Smartphonevideos: Warum Ihre Aufnahme mehr wert sein kann als Sie denken“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei den Rechten, die Sie als Urheber eines spontanen Handyvideos haben, ankommt, um Ihre Aufnahmen vor unbefugter Nutzung zu schützen und deren finanzielles Potenzial zu realisieren.
Wir erklären, warum auch alltägliche Smartphone-Aufnahmen als „Laufbilder“ urheberrechtlich geschützt sind, auch wenn sie nicht die hohe kreative Stufe eines „Filmwerks“ erreichen. Zudem klären wir auf, dass grundsätzlich die Person, die die Aufnahme macht, zum Urheber wird und welche Rechte – von Unterlassung bis Schadensersatz – sich daraus bei einer unerlaubten Verbreitung durch Dritte, etwa in Nachrichtenportalen, ergeben. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen Ihr Video von einem besonderen Ereignis, wie einem Unfall oder einer prominenten Sichtung, unerlaubt im Fernsehen oder auf einer Nachrichtenseite auftaucht, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie Ihre Rechte als Urheber aktiv durchsetzen können, beispielsweise durch eine anwaltliche Abmahnung. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen einem urheberrechtlich geschützten „Laufbild“ und einem anspruchsvolleren „Filmwerk“ sowie die Rolle von der Lizenzierung und der Berechnung von Schadensersatz nach der Lizenzanalogie.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die eigenen Aufnahmen als potenziell wertvolles Gut zu betrachten und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht an eigenen Videos entscheidend sein kann, um finanzielle Verluste zu vermeiden und die Kontrolle über die eigenen Werke zu behalten. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie im Falle einer Rechtsverletzung vorgehen, um eine angemessene Vergütung zu fordern und die weitere unerlaubte Nutzung zu unterbinden.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Urheberrecht an Smartphonevideos: Warum Ihre Aufnahme mehr wert sein kann als Sie denken“ auf der Website von Kanzlei Kramarz.
Sie haben Fragen zum Urheberrecht an Smartphone-Videos oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.