In dieser Episode beleuchtet die Kanzlei Kramarz, wie das Zitieren fremder Videoclips auf Plattformen wie YouTube oder Twitch rechtssicher gestaltet werden kann. Die Verwendung fremder Ausschnitte birgt hohe urheberrechtliche Risiken, lässt sich jedoch durch das Zitatrecht nach § 51 UrhG legitimieren, sofern eine vollständige Quellenangabe erfolgt.
Hier geht es zum Blog-Beitrag: https://kanzlei-kramarz.de/youtube-twitch-videoclips-rechtssicher-zitieren/ mit allen Details für Social Media Creator.
Ein deutsches Gerichtsurteil stellt hierbei klar, dass die Angabe der Quelle in der Infobox ausreicht und eine Einblendung im Video selbst laut Rechtsprechung nicht zwingend erforderlich ist. Eine rechtssichere Angabe umfasst zwingend den Namen des Urhebers, den Titel des Werks sowie die konkrete URL und sollte übersichtlich strukturiert sein. Da die Rechtsverletzung bereits mit der Veröffentlichung ohne korrekte Quelle beginnt, können Abmahnkosten auch bei einer nachträglichen Ergänzung der Infobox bestehen bleiben.
Ohne korrekte Quelle drohen Unterlassungsansprüche und hohe Schadensersatzforderungen. Für eine kostenlose telefonische Erstberatung steht die Kanzlei Kramarz unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, anfrage@kanzlei-kramarz.de oder 06151-2768227 zur Verfügung.