Podcast von Rechtsanwalt Kramarz
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"O’zapft is" – Die Marke Oktoberfest: Rechtliche Fallstricke!
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Darf jeder „Oktoberfest“ sagen und nutzen? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchtet Rechtsanwalt Christian Kramarz die komplexen rechtlichen Aspekte rund um die Marke „Oktoberfest“. Basierend auf seinem aktuellen Artikel O’zapft is“ – Die Marke Oktoberfest, erklärt er anschaulich, warum der Begriff rechtlich geschützt ist und welche Konsequenzen die unautorisierte Verwendung haben kann.

Erfahren Sie, dass „Oktoberfest“ eine sogenannte Kollektivmarke der Landeshauptstadt München ist und daher besonderen Schutz genießt. Die Episode diskutiert, welche Nutzungen des Begriffs zulässig sind und wo die Grenzen zur Markenverletzung liegen, beispielsweise bei der Bewerbung von Veranstaltungen oder Produkten. Dabei wird auch die Bedeutung der geografischen Herkunft und die Gefahr der Verwässerung der Marke erörtert.

Rechtsanwalt Kramarz betont, wie wichtig es ist, die Rechte der Markeninhaber zu respektieren und sich vor der Verwendung des Begriffs „Oktoberfest“ oder ähnlicher Zeichen rechtlich abzusichern. Er gibt Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Markenrecherchen durchführen und potenzielle Konflikte vermeiden können.

Weiterführende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „O’zapft is“ – Die Marke Oktoberfest“ auf unserer Website. Planen Sie eine Veranstaltung oder ein Produkt im Kontext des Oktoberfests und sind unsicher bezüglich der Markenrechte? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.