Wer hat das weltberühmte Foto geschossen – Nick Ut oder einer seiner Begleiter, der mit 20 Dollar abgespeist wurde und nie als Urheber des Fotos genannt wurde? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte der Urheberschaft bei Fotografien. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Wem gehört das Foto? Der Fall „Napalm-Mädchen“ und die entscheidende Frage der Urheberschaft“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der Klärung der Urheberrechte an Fotografien ankommt, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.
Wir erklären die grundlegenden Prinzipien des Urheberrechts, insbesondere wer als Schöpfer eines Fotos gilt und welche Rechte damit verbunden sind. Anhand des berühmten Falles um das „Napalm-Mädchen“-Foto von Nick Út und Associated Press wird verdeutlicht, wie die Rechte zwischen Fotograf und Nachrichtenagentur bzw. Auftraggeber typischerweise verteilt sind und welche Rolle vertragliche Vereinbarungen spielen. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen Fotos im Angestelltenverhältnis oder im Rahmen von Auftragsarbeiten entstehen, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie durch klare vertragliche Regelungen von vornherein für Rechtssicherheit sorgen können. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht und den übertragbaren Verwertungsrechten sowie die Rolle von Werknutzungsbewilligungen und -rechten.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die Urheberschaft und die damit verbundenen Nutzungsrechte exakt zu klären, und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht bei Fotografien entscheidend sein kann, um spätere Konflikte und finanzielle Nachteile zu verhindern. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie Ihre Rechte als Fotograf schützen oder als Auftraggeber die notwendigen Nutzungsrechte rechtssicher erwerben können.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Wem gehört das Foto? Der Fall „Napalm-Mädchen“ und die entscheidende Frage der Urheberschaft“ auf der Website der Kanzlei Kramarz.
Sie haben Fragen zur Urheberschaft bei Fotografien oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose telefonische Erstberatung Ihrer individuellen Situation unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227.