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Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M.                                                          Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht                                                        Fachanwalt für Informationstechnologierecht                                                    Master of Law (Medienrecht)

Wilhelm-Leuschner-Str. 6a
64293 Darmstadt

Tel.: 06151-2768225

USt-ID-Nr.: DE253671542

Tröt: @rakramarz@darmstadt.social

Das Logo „Kramarz Rechtsanwalt“ ist seit dem 17.08.2023 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Eintragungsnummer 302023213300 als Marke eingetragen.

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main.

Bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt kann ein Beschwerdeverfahren geführt werden. Ferner steht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Anwalt zur Verfügung, wenn der Wert der Streitigkeit 15.000 € nicht übersteigt.

Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M. ist zugelassener Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Folgende berufsrechtliche Regelungen sind maßgeblich und bei Bedarf von der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abzurufen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG)

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherungs AG, Postfach 250309, 90128 Nürnberg.

Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland und Europa.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

OLG Frankfurt: Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung zu löschen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. November 2024, Az.: 16 U 52/23)

Das OLG Frankfurt entschied, dass soziale Netzwerke wie Facebook berechtigt sind, Beiträge mit Fehlinformationen über Corona-Impfungen zu löschen, wenn dies in den AGB vorgesehen ist. Nutzerrechte wie die Meinungsfreiheit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

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