Das Gesetz zur Button-Lösung bei Fernabsatzverträgen ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Über die Änderungen die sich aus dem Gesetz ergeben haben wir bereits ausführlich berichtet. Für alle Onlinehändler tickt jetzt die Uhr um Ihre Bestellprozesse auf die neue Rechtslage umzustellen. Entspricht der Bestellprozess nicht den Anforderungen des neuen Gesetzes kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Ab dem 01.08.2012 gilt das neue Recht.
Ich berate schwerpunktmäßig im Bereich des Medien- und Urheberrechts sowie im allgemeinen Zivilrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) sowie in der Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz (GRUR).