Ein juristischer Paukenschlag aus Karlsruhe könnte den Coaching-Markt nachhaltig verändern! In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte von Rückforderungsansprüchen bei Coaching-Verträgen. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Paukenschlag aus Karlsruhe: BGH-Urteil macht Weg für Rückzahlung von Coaching-Gebühren frei!“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der Nichtigkeit von Coaching-Verträgen ankommt, um bereits gezahlte Gebühren erfolgreich zurückzufordern.
Wir beleuchten das wegweisende BGH-Urteil, das klarstellt, dass viele Online-Coaching-Verträge ohne staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig sind. Das Besondere: Diese Regelung gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer und Selbstständige. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen hochpreisige Mentoring-Programme unter diese Regelung fallen, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen einer reinen Beratung und einem zulassungspflichtigen Fernunterricht sowie die Rolle der systematischen Wissensvermittlung und Lernerfolgskontrolle.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, die rechtliche Gültigkeit eines Coaching-Vertrags zu prüfen und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz entscheidend sein kann, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie Ihren Vertrag prüfen lassen und Ihre Ansprüche geltend machen können.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Paukenschlag aus Karlsruhe: BGH-Urteil macht Weg für Rückzahlung von Coaching-Gebühren frei!“ auf der Website der Kanzlei Kramarz.
Sie haben Fragen zur Rückforderung von Coaching-Gebühren oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.