Schlechte Bewertungen und gezielte Angriffe im Netz können Existenzen bedrohen, doch wann sind sie eigentlich unzulässig? In dieser spannenden Podcast-Episode beleuchten Ihre Moderatoren die komplexen Aspekte von unzulässigen Bewertungen und modernen Schmutzkampagnen. Die Grundlage für diese Folge bildet der aktuelle Artikel „Die Anatomie einer modernen Schmutzkampagne“ von Rechtsanwalt Kramarz. Gemeinsam erklären wir anschaulich, worauf es bei der Abwehr von gezielter Rufschädigung ankommt, um den eigenen guten Ruf effektiv zu schützen.
Wir erklären, warum Bewertungen von Prozessgegnern oder Wettbewerbern grundsätzlich unzulässig sind und wie moderne Schmutzkampagnen oft einem systematischen Muster aus massenhaften Fake-Bewertungen und diffamierenden Artikeln folgen. In dieser Episode diskutieren wir typische Szenarien, in denen gezielte „Review Bombings“ oder getarnte Kritik von Konkurrenten stattfinden, und zeigen Ihnen Strategien auf, wie Sie Beweise sichern und rechtlich dagegen vorgehen können. Wir verdeutlichen dabei die Unterschiede zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Schmähkritik sowie die Rolle von Plattformbetreibern in diesem Prozess.
Basierend auf den Ausführungen von Rechtsanwalt Kramarz betonen wir, wie wichtig es ist, bei einem Angriff ruhig und strategisch vorzugehen und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Reputationsschutz entscheidend sein kann, um nachhaltigen Schaden für Ihr Unternehmen abzuwenden. Verpassen Sie nicht unsere praxisnahen Tipps, die auf dem Fachwissen von Rechtsanwalt Kramarz basieren, wie Sie unzulässige Bewertungen und rufschädigende Inhalte effektiv entfernen lassen können.
Vertiefende Informationen und Beispiele finden Sie im zugehörigen Artikel „Wer darf bewerten? Warum Rezensionen von Gegnern & Wettbewerbern unzulässig sind“ auf der Website von der Kanzlei Kramarz.
Sie haben Fragen zu unzulässigen Bewertungen oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Kramarz für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.